Bullenbruch soll nicht als Naturschutzgebiet ausgewiesen werden

Die landwirtschaftliche Nutzung der Flächen im Bullenbruch soll im neuen Landschaftsplan verankert werden. Biologen wollen den Bullenbruch als Naturschutzgebiet ausweisen Foto: lt
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lt. Horneburg. Der Bullenbruch soll im Landschaftsplan der Samtgemeinde Horneburg, der derzeit neu ausgearbeitet wird, nicht als Naturschutzgebiet ausgewiesen werden. Dafür setzen sich der Flecken Horneburg und die Gemeinde Nottensdorf ein. Wichtig ist beiden Kommunen, dass eine Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen im Bullenbruch-Gebiet möglich bleibt und dass auch das Wanderwegenetz weiter genutzt und unterhalten werden kann. Weiterhin soll der Bullenbruch als Hochwasserschutzpolder ausgewiesen werden, inklusive dazu erforderlicher baulicher Maßnahmen und der Unterhaltung.
Hintergrund: Die Samtgemeinde hat das Institut für angewandte Biologie (IFAB) mit der Ausarbeitung des Landschaftsplanes beauftragt. Der Landschaftsplan stellt den Zustand von Natur und Landschaft dar und leitet daraus Empfehlungen für die Umsetzung von Maßnahmen in der Bauleitplanung ab.
Das IFAB hatte empfohlen, den Bullenbruch östlich von Horneburg als Naturschutzgebiet auszuweisen. Begründung: Der Erhalt, die Entwicklung und die Wiederherstellung von einigen naturraumtypischen Biotopen und deren Lebensgemeinschaften sei ein wichtiger Schutzzweck. Vor allem Feuchtgrünland-, Niedermoor-, Fließgewässer- und Grabenbiotope sowie Habitate für viele bedeutsame Pflanzen-, Brutvogel-, Rastvogel- und Fischarten bestimmten die Bedeutung des Bereichs, der auch Nahrungsgebiet für den Weißstorch sei.
Der Bullenbruch ist insgesamt 731 Hektar groß und liegt zur Hälfte im Alten Land und zur Hälfte in der Samtgemeinde Horneburg.
Der Flecken Horneburg spricht sich ebenfalls gegen eine Ausweisung des Gebietes Lühe mit Lühebogen als Naturschutzgebiet aus. Rund 27 Hektar des 120 Hektar großen Gebietes liegen im Bereich Horneburg und zwar im Ortskern zwischen Auedamm und Vordamm. Im Zuge der Deichbaumaßnahmen habe sich die Fläche grundlegend verändert, heißt es in der Stellungnahme des Fleckens. Die Fläche solle den Bürgern weiter als Erholungsgebiet zum Wandern und Fahrradfahren zur Verfügung stehen.

Redakteur:

Lena Stehr

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