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Urteil gegen Pony-Vergewaltiger aus Stelle

Dienstanweisung zum Datenmissbrauch?

Ist stinksauer: Gruppengründerin Karin Koch | Foto: Koch
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Mitarbeiter der Gemeinde Stelle holte sich Daten von Hundehaltern aus privater Facebook-Gruppe

thl. Stelle. Eigentlich wollte P.K. wahrscheinlich seinem Arbeitgeber, der Gemeinde Stelle, nur einen Gefallen tun und Geld von Hundehaltern eintreiben, die ihre Tiere nicht angemeldet haben. Allerdings ist er dabei weit über das Ziel hinausgeschossen und hat die Gemeinde offenbar in einen handfesten Datenskandal gerissen.
Kürzlich gründete Karin Koch die private und geschlossene Facebook-Gruppe "Hunde in Stelle und Umgebung", die "nur zum Austausch und zum Helfen untereinander dienen soll". Auch P.K. meldete sich als angeblicher Hundehalter dort an - um dann die Daten der Mitglieder abzugreifen und damit zu kontrollieren, ob sie ihre Hundesteuern zahlen und ihre Tiere auch im Niedersächsischen Hunderegister angemeldet haben. Kurz darauf bekamen mehrere Gruppenmitglieder Post von der Gemeinde. Sachbearbeiter: P.K.
Für Karin Koch ist das ein grober Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), sie hat sich bereits einen Anwalt genommen und ist mit dem Datenschutzbeauftragten des Landes im Kontakt. "Dass die Gemeinde so etwas nötig hat, ist mir völlig unverständlich", sagt sie zornig. Zumal mehrere Mitglieder aufgefordert wurden, ihre Hunde anzumelden, obwohl dies nachweislich schon geschehen ist.
Karin Koch konfrontierte P.K. mit dem Vorwurf. Seine Antwort: "..In der Vergangenheit sind uns vermehrt Hunde im Gemeindegebiet aufgefallen, die uns nicht gemeldet worden sind. Von daher sind wir nun etwas sensibler geworden..."
Hat er also für sein - zumindest moralisch verwerfliches - Vorgehen den Auftrag von der Gemeinde, also Bürgermeister Robert Isernhagen, erhalten? Dazu schweigt die Verwaltung. Eine Anfrage vom WOCHENBLATT blieb trotz zweimaliger Frist bisher unbeantwortet. Isernhagen ließ über seine Mitarbeiterin Andrea Rasche-Cammann lediglich ausrichten, dass man auf eine Stellungnahme des Datenschutzbeauftragten warte und nicht wisse, wann diese vorliege.
Brisant scheint der Fall aber allemal zu sein. Beim Landesamt für Datenschutz (LfD) in Hannover war man sich zunächst gar nicht sicher, ob allein die Abkontrolle der Namen aus der Facebookgruppe einen Verstoß gegen den Datenschutz darstelle. Doch nach einer ersten Überprüfung stand fest: "Das ist auf jedem Fall ein Fall für uns", so Philip Ossenkopp, Sprecher des LfD. Der Fall werde jetzt von einem Fachreferat näher unter die Lupe genommen. Das könne aber einige Tage in Anspruch nehmen.

Redakteur:

Thomas Lipinski aus Winsen

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