Samtgemeinde Hollenstedt
Bürgermeister weiter auf dem "Schleudersitz"?

Kommt nicht zur Ruhe: Hollenstedts Samtgemeinde-Bürgermeister Heiner Albers | Foto: bim
  • Kommt nicht zur Ruhe: Hollenstedts Samtgemeinde-Bürgermeister Heiner Albers
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Der Stuhl von Hollenstedts Samtgemeinde-Bürgermeister Heiner Albers wackelt noch immer - und das seit seinem knappen Wahlsieg im September 2021. Nachdem das Verwaltungsgericht Lüneburg seine Wahl im vergangenen Oktober für gültig befunden hat (das WOCHENBLATT berichtete), hat der Hollenstedter Samtgemeindeausschuss im November mehrheitlich entschieden, einen Antrag auf Zulassung der Berufung beim niedersächsischen Oberverwaltungsgericht zu stellen.

Das Besondere bei diesem Verfahren: Für eine solche Konstellation, dass ein Samtgemeinde-Bürgermeister als Hauptverwaltungsbeamter gleichzeitig Kandidat für das Amt des Samtgemeinde-Bürgermeisters ist, gibt es bislang in Niedersachsen keine obergerichtliche Entscheidung.

Intensiver Schriftverkehr zwischen
Gericht und Samtgemeinde

Derzeit, so teilt das Oberverwaltungsgericht auf WOCHENBLATT-Nachfrage mit, gebe es intensiven Schriftverkehr zwischen der Samtgemeinde und dem Gericht. Einen Termin für eine Entscheidung gebe es bislang nicht, dieser solle aber "alsbald erfolgen". Eine öffentliche Verhandlung werde es diesbezüglich nicht geben. Vielmehr werde schriftlich entschieden.

Dass die Steuerzahler der Samtgemeinde Hollenstedt wegen der Befassung der Gerichte über Gebühr belastet werden, verneint Hollenstedts Samtgemeinde-Ratsvorsitzender Manfred Cohrs (CDU). Es gehe lediglich um 644 Euro.

Ungehindeter Zugang zu
Briefwahlunterlagen

Den Antrag auf Berufung begründet der vom Samgemeinderat beauftragte Rechtsanwalt Eckhard David, Fachanwalt für Verwaltungsrecht aus Hannover, u.a. damit, dass Albers in seiner Funktion als Samtgemeinde-Bürgermeister und Rathaus-Chef ungehinderten Zugang zu Briefwahlunterlagen und zu Blanko-Briefwahlunterlagen hatte und noch dazu am Wahltag die Wahllokale besucht hat. Durch beides könne Albers die Wahl in unzulässiger Weise beeinflusst haben.

Für das, was sich seit Monaten in der Samtgemeinde Hollenstedt rund um die Wiederwahl von Samtgemeinde-Bürgermeister Heiner Albers abspielt, gibt es in der Rechtsprechung zum Parlamentswahlrecht noch keine Entscheidung. Ein niedersachsenweit wohl bislang einmaliger Fall.

Vergleichbaren Sachverhalt 
im Arbeitsrecht gefunden

Eckhard David hat aber einen vergleichbaren Sachverhalt im Arbeitsrecht gefunden. Demnach müsse "jeder theoretisch denkbare Manipulationsverdacht ausgeschlossen sein, um durch die Wahl eine ausreichende Legitimationswirkung zu entfalten".

Hintergrund: Die Wahl um das Amt des Hollenstedter Samtgemeinde-Bürgermeisters im September 2021 war denkbar knapp ausgefallen. Amtsinhaber Heiner Albers hatte nur 103 Stimmen Vorsprung gegenüber seiner Mitbewerberin, der Verwaltungsfachangestellten Kerstin Markus. Bei einer Veränderung der Stimmabgaben um nur 52 Stimmen wäre Heiner Albers unterlegen gewesen.

Einwohner Aribert Otten hatte die Wahl u.a. angefochten, weil Heiner Albers unmittelbar vor der Wahl zweimal den Rathausbriefkasten mit Briefwahlunterlagen geleert und auch 24 Wahlbriefe am Wahltag aus den Wahllokalen mit ins Rathaus genommen hatte.

Samtgemeinde-Bürgermeister
klagte gegen Samtgemeinderat

Der Hollenstedter Samtgemeinderat hatte die Samtgemeinde-Bürgermeisterwahl mit großer Mehrheit für ungültig erklärt, wogegen Albers vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg klagte. Das Gericht musste klären, ob er durch ungehinderten Zugriff auf Briefwahlunterlagen sowie seine Besuche in den Wahllokalen am Wahltag die Wahl in unzulässiger Weise beeinflusst hat. Und kam - in Kurzfassung - zu dem Urteil, dass das nicht der Fall war und die Wahl gültig sei.

Dem widerspricht Rechtsanwalt David in seiner Begründung für das Oberverwaltungsgericht: Heiner Albers habe sowohl bei der Leerung des Rathausbriefkastens am Samstag vor der Wahl als auch durch unbeobachteten Zugang zu dem Raum, in dem die Briefwahlrückläufer in nicht versiegelten Kartons abgelegt waren, eine Möglichkeit zur Beeinflussung des Wahlergebnisses gehabt. Es sei ohne Weiteres möglich gewesen, sicherzustellen, "dass ein Kandidat nicht mit den Wahlbriefen in Berührung kommt".

Nicht erforderliche
Anwesenheit in den Wahllokalen

Außerdem: Durch seine - nicht erforderliche - Anwesenheit in den Wahllokalen, im Rahmen derer Albers den Wahlhelfern u.a. mit Schokolade dankte, habe er Wahlwerbung im Wahlraum für sich selbst gemacht.

Trotz des Gegenwindes von der Mehrheit des Samtgemeinderates, reagiert Heiner Albers auf den Berufungsantrag gelassen.

"Ich habe den Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg zur Kenntnis genommen. Die Protagonisten in dieser Sache haben mir versichert, dass es nichts mit meiner Person und mit der Arbeit zu tun hat", sagt Heiner Albers. Ratsvorsitzender Manfred Cohrs habe in einer Samtgemeinderatssitzung im Dezember 2022 erklärt, dass man trotz des anhängigen Rechtsstreites bewiesen habe, "dass eine gedeihliche Zusammenarbeit möglich sei und man Konflikte sachlich austragen könne“.

"Business as usual"
ist angesagt

Für Albers ist eineinhalb Jahre nach der Wahl “Business as usual“ angesagt. "Wir kommen mit vielen Punkten sogar schneller voran", meint er.

"Was den Antrag auf Zulassung der Berufung angeht, halte ich diesen für unnötig. Das Urteil des Verwaltungsgerichtes Lüneburg vom 19. Oktober 2022 war in allen Punkten sehr eindeutig zu meinen Gunsten", sagt Albers.

Redakteur:

Bianca Marquardt aus Tostedt

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