Polizei ruft zu mehr Zivilcourage auf
Vandalismus geht alle an

Wenn Gegenstände mutwillig zerstört werden, ist das ein großes Ärgernis für die Gesellschaft Foto: Samtgemeinde Hanstedt
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(thl). Demolierte Haltestellen, aufgeschlitzte Sitze in der Bahn oder besprühte Hauswände - Vandalismus ist im öffentlichen Raum allgegenwärtig. Die Täter richten mit ihrer Zerstörung einen Sachschaden an, der zu Lasten aller geht. Tipps, was man dagegen tun kann, gibt die "Aktion-tu-was" der Polizei, die zu mehr Zivilcourage aufruft.
Im Strafrecht gibt es den Begriff "Vandalismus" nicht. Trotzdem werden solche Beschädigungen strafrechtlich verfolgt. Die Einordnung ist abhängig von der Art der Beschädigung. Es kann z. B. eine Sachbeschädigung sein – und Sachbeschädigung ist strafbar. Wenn man eine Sache - z.B. ein Fahrrad oder ein Handy - rechtswidrig beschädigt oder zerstört, kann das nach Paragraph 303 StGB (Strafgesetzbuch) mit bis zu zwei Jahren Gefängnis oder einer Geldstrafe bestraft werden.
Sogar mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe kann belangt werden, wer eine "Gemeinschädliche Sachbeschädigung" (§ 304 StGB) begeht. Dies ist der Fall, wenn jemand Sachen beschädigt oder zerstört, die nicht nur einer bestimmten Person gehören, sondern beispielsweise zur öffentlichen Nutzung dienen, z.B. demolierte Parkbänke oder zerkratzte Scheiben in Zügen. Hinzu kommen zivilrechtliche Schadensersatzansprüche, die je nach Alter und Situation auch Familienangehörige treffen können.
Deswegen gibt die Polizei folgende Hinweise:
Nicht wegschauen, wenn jemand Sachen mutwillig beschädigt oder zerstört.
Sofort die Polizei anrufen und Anzeige erstatten.
Tätermerkmale genau einprägen und bei der Polizei als Zeuge aussagen.
Keinesfalls selbst eingreifen. Gewalt gegen Sachen kann leicht auch zu Gewalt gegen Personen ausarten, vor allem dann, wenn Alkohol im Spiel ist.

Redakteur:

Thomas Lipinski aus Winsen

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