Ehrenamt mit Verantwortung
Landkreis Harburg sucht engagierte Freiwillige für gesetzliche Betreuung

Nicht immer sind Menschen in der Lage, sich um alle eigenen Angelegenheiten eigenverantwortlich selbst zu kümmern und sind auf Hilfe angewiesen - Symbolbild | Foto: jd
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Nicht immer sind Menschen in der Lage, sich um alle eigenen Angelegenheiten eigenverantwortlich selbst zu kümmern und sind auf Hilfe angewiesen: Wer dazu aufgrund einer psychischen Erkrankung, Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht mehr oder teilweise nicht mehr in der Lage ist, dem kann das Amtsgericht als Unterstützung eine gesetzliche Betreuerin und oder einen gesetzlichen Betreuer ehrenamtlich zur Seite stellen. Für diese wichtige und verantwortungsvolle Aufgabe, auf die unsere Gesellschaft angewiesen ist, sucht die Betreuungsstelle in der Abteilung Soziales der Kreisverwaltung nun engagierte Freiwillige, die sich vorstellen können, als gesetzlich Betreuende tätig zu sein.

Wer Interesse hat, betreuungsbedürftige Mitmenschen als gesetzliche Vertreterin oder gesetzlicher Vertreter bei der Regelung Ihrer Rechtsgeschäfte zu unterstützen, sollte insbesondere Empathie und Geduld, Verantwortungsbewusstsein, Kommunikations- und Organisationsfähigkeit sowie auch die Bereitschaft mitbringen, sich in rechtliche und medizinische Themen einzuarbeiten. Schließlich kümmern sich gesetzliche Vertreter beispielsweise um die Kontoverwaltung, die Organisation von Arztterminen und die Durchführung von Gesprächen mit Ärzten und Krankenkassen oder um die Regelung von Bankgeschäften und Behördenangelegenheiten kümmern. Ein spezieller fachlicher Hintergrund oder eine bestimmte berufliche Qualifikation ist nicht erforderlich.

Wünsche und das Wohl der betreuten
Person stehen im Vordergrund

Die genauen Aufgabenfelder und der der Umfang der rechtlichen Vertretung hängen vom Bedarf der zu betreuenden Person ab und werden vom Gericht bei der Betreuerbestellung festgelegt: Die Wünsche und das Wohl der betreuten Person stehen dabei im Vordergrund.
Bewerber müssen volljährig sein, ihrem Engagement dürfen keine sogenannten Betreuungshindernisse entgegenstehen. Die persönliche Eignung wird von der Betreuungsstelle überprüft, dazu ist ein polizeiliches Führungszeugnis und ein Auszug aus dem Zentralen Schuldnerregister vorzulegen.
Grundwissen im Betreuungsrecht vermittelt die Betreuungsstelle in kostenlosen Einführungskursen. Auch während der Tätigkeit stehen die Mitarbeitenden der Betreuungsstelle der Kreisverwaltung beratend und unterstützend zur Seite. Für das Engagement wird eine jährliche Aufwandspauschale von bis zu 430 Euro gezahlt.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis Harburg können für Fragen Kontakt mit der Betreuungsstelle der Kreisverwaltung aufnehmen (E-Mail: Betreuerregistrierung@lkharburg.de, Telefon: 04171-693 445; mittwochs bis freitags auch 04171-693 3569) oder sich mit einer formlosen Bewerbung mit Lebenslauf, Motivationsschreiben und gegebenenfalls Referenzen an den Landkreis Harburg wenden.

Wer zunächst eine kleine Einführung ins Betreuungsrecht erhalten möchte, kann bereits jetzt an einer der kostenfreien Schulungen teilnehmen, die in Maschen, Buchholz und Neu Wulmstorf angeboten werden, Buchung über die Kreisvolkshochschule Landkreis Harburg: www.kvhs-harburg.de/.

Redakteur:

Bianca Marquardt aus Tostedt

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