"Entscheidung ist bedauerlich": Drages Bürgermeister Uwe Harden zur Aufhebung der Bebauungsplan-Änderung für Campingplatz Stover Strand

"Werden die Urteilsbegründung genau prüfen": Drages Bürgermeister Uwe Harden | Foto: archiv/ce
  • "Werden die Urteilsbegründung genau prüfen": Drages Bürgermeister Uwe Harden
  • Foto: archiv/ce
  • hochgeladen von Christoph Ehlermann

ce. Drage. "Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes, den Bebauungsplan aufzuheben, ist bedauerlich." Das sagt Uwe Harden, Bürgermeister der Gemeinde Drage, auf WOCHENBLATT-Anfrage zum Urteil der Lüneburger Richter, die die dritte Änderung des B-Planes "Campingplatz Stover Strand" für unwirksam erklärt hatten. Die Änderung sollte in einem Sondergebiet "integriertes Wohnen in der touristischen Gemeinschaft" - nämlich ein Nebeneinander von vorübergehendem und dauerhaftem Wohnen - ermöglichen. Das Dauerwohnen auf dem Campingplatz in der Elbmarsch erklärte das OVG jedoch für unzulässig (das WOCHENBLATT berichtete).
"Solange die Begründung nicht vorliegt, kann man zu den Folgen des Urteils und gegebenenfalls weiteren Schritten nichts Substanzielles sagen", räumte Uwe Harden ein. Die Gemeinde Drage habe den B-Plan auf die Bitte einer Initiative von 255 Bürgern der Gemeinde erlassen, die weiter voll integriert und gleichberechtigt diesen Status behalten wollen. Dem Anliegen habe der Gemeinderat mit großer Mehrheit entsprochen. Der Rat habe festgestellt, dass sich "auf dem Campingplatz eine Wohnform von Menschen gebildet hat, die nachbarschaftlich, kameradschaftlich und hilfsbereit miteinander umgehen und sich auf gleicher Augenhöhe begegnen", so Uwe Harden.
Diese Wohnform zu erhalten und auf eine baurechtlich tragfähige Grundlage zu stellen, war laut Harden Absicht des Gemeinderates. Diese Basis habe der Bebauungsplan dargestellt, der "von Anfang an Ziel einer Kampagne gegen den Bestand" gewesen sei. Uwe Harden weiter: "Klarzustellen ist: Jedes Haus, jedes Mobilheim auf dem Campingplatz Stover Strand hat eine gültige Baugenehmigung oder basiert auf dem nach wie vor gültigen und auch nicht beklagten Bebauungsplan in der Form der zweiten Änderung von 2005. Für viele Häuser gilt durch eine genehmigte Nutzungsänderung darüber hinaus, dass in ihnen dauerhaft gewohnt werden darf". Daran ändere sich nichts. Wilde Spekulationen über mögliche Schadenersatzforderungen seien völlig aus der Luft gegriffen. Leider sei dazu weder die Gemeinde noch der Landkreis Harburg als Baubehörde gefragt worden.
"Wenn die Begründung in einigen Wochen vorliegt, wird die Gemeinde sie sehr genau prüfen und danach die weiteren Schritte festlegen", so Harden.

Redakteur:

Christoph Ehlermann aus Salzhausen

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

14 folgen diesem Profil

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

Video einbetten

Es können nur einzelne Videos der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Playlists, Streams oder Übersichtsseiten.

Abbrechen

Karte einbetten

Abbrechen

Social-Media Link einfügen

Es können nur einzelne Beiträge der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Übersichtsseiten.

Abbrechen

Code einbetten

Funktionalität des eingebetteten Codes ohne Gewähr. Bitte Einbettungen für Video, Social, Link und Maps mit dem vom System vorgesehenen Einbettungsfuntkionen vornehmen.
Abbrechen

Beitrag oder Bildergalerie einbetten

Abbrechen

Schnappschuss einbetten

Abbrechen

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.