"Unhaltbare Zustände": CDU/WG-Fraktion will von Kreisverwaltung Antworten auf Fragen zu Bauverzögerungen

ce. Winsen. Seit Monaten berichtet das WOCHENBLATT über Bauverzögerungen an Straßen und Brücken im Landkreis Harburg und über die nervigen Sperrungen und Umleitungen, die die von den Behörden häufig zu spät informierten Verkehrsteilnehmer zur Weißglut bringen. Von zahlreichen Bürgern mit Beschwerden bombardiert, wurde nun die CDU/WG-Kreistagsfraktion aktiv und richtete in der jüngsten Sitzung des Bau- und Planungsausschusses in Winsen einen Fragenkatalog an die Kreisverwaltung. Anlass waren die seit 2013 und voraussichtlich bis April dieses Jahres wegen Sanierung gesperrte Winsener Luhebrücke, die derzeitigen baubedingten Behinderungen in der Ortsdurchfahrt Nenndorf und die geplante Brückensanierung an der B3 in Sprötze in 2016 mit Umleitung des gesamten Verkehrs durch Tostedt. "Das sind unhaltbare Zustände", ärgerte sich WG-Fraktionschef Harald Stemmler. Kreisrat Dr. Björn Hoppenstedt nahm zu folgenden Fragen Stellung:
• Wie sieht die Kommunikation mit den für die Maßnahmen zuständigen Baulastträgern aus?
Laut Hoppenstedt treffen sich die Verantwortlichen der Kommunen in der Region, des Landkreises und der Stadt Hamburg einmal im Jahr zur Erörterung der jeweils anstehenden Baustellen. Organisiert werden die Treffen vom Landesstraßenbauamt. Zudem finden während der Baumaßnahmen regelmäßig Abstimmungsgespräche statt.
• Wie können die Ortskenntnisse der Kommunen mehr in die Bearbeitung bei Landes- und Kreismaßnahmen eingebunden werden?
"Die betroffenen Städte und Gemeinden werden vom Landkreis nach Möglichkeit frühzeitig einbezogen und die Angaben der Kommunen über die örtlichen Gegebenheiten berücksichtigt", erklärte Björn Hoppenstedt.
• Wie kann der Landkreis im Rahmen von Genehmigungsverfahren Einfluss auf die Baumaßnahmen nehmen?
Auf die Bauausführungen und -zeiten anderer Baulastträger wie dem Land habe der Landkreis Harburg - so Hoppenstedt - keinen Einfluss.
• Wer muss Umleitungsstrecken genehmigen, wenn Kreis- oder Gemeindestraßen betroffen sind?
Die Umleitungen werden vom Kreis und den Kommunen mit den Baulastträgern abgestimmt. Für die Genehmigungen sind - je nach Bauvorhaben - die Behörden beim Kreis oder in den Kommunen zuständig.
• Können Vorgaben bezüglich Nachtarbeit und Arbeiten an Sonntagen zur Bauzeitverkürzung gemacht werden?
"Bei mittelständischen Bauunternehmen scheitern diese außerplanmäßigen Arbeitszeiten häufig am nicht ausreichend vorhandenen Personal", räumte Hoppenstedt ein. Bei mit Mitarbeitern breiter aufgestellten Großkonzernen sei diese Arbeitszeitverkürzung möglich.
"Der Landkreis bemüht sich darum, alle Beteiligten zu informieren, und macht seine seine Sache gut", sagte WG-Vorsitzender Harald Stemmler nach der Ausschussitzung gegenüber dem WOCHENBLATT. "Die Landesregierung muss ihre Informationspolitik aber stark verbessern. Oft werden der Landkreis Harburg, die Kommunen und die Bürger erst spät oder gar nicht aus Hannover über Baumaßnahmen in Kenntnis gesetzt. Das muss besser werden, und dafür werden wir uns weiter einsetzen."

Redakteur:

Christoph Ehlermann aus Salzhausen

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