Tödliche Alkohol-Fahrt: Raserei und Trunkenheit sind ein großes Problem bei jungen Leuten

Gegen diesen Baum krachte der Unglücks-Pkw   Foto: tp
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(jd). Nach dem tödlichen Unfall am Dienstagmorgen herrscht in der Gemeinde Oldendorf noch immer große Betroffenheit. Eine 20-jährige Frau aus dem Ort starb, als ein mit jungen Leuten vollbesetzter Pkw gegen einen Baum prallte. Das Unglück ist umso tragischer, weil es vermeidbar gewesen wäre: Der Fahrer (24) saß laut Polizei mit 1,23 Promille am Lenkrad und fuhr offenbar mit zu hohem Tempo durch eine scharfe Kurve - die einzige auf einer sonst schnurgeraden Strecke.

Alkohol und Raserei: Eine unselige Kombination, die gerade bei jungen Autofahrern immer wieder ein Problem darstellt. Doch hier Präventionsarbeit zu leisten, ist schwierig: So wurde die vor acht Jahren mit viel Euphorie gestartete landkreisweite Schutzengel-Aktion mittlerweile sang- und klanglos eingestampft.
"Mit dieser gemeinsamen Aktion von Landkreis, Polizei und Kreisjugendring sollte genau die Zielgruppe erreicht werden, die jetzt vom Unfall bei Oldendorf betroffen ist", sagt Polizeisprecher André Janz. Als Schutzengel sollten junge Menschen fungieren, die ihre Freunde davon abhalten, sich alkoholisiert ans Steuer zu setzen. Betrunkene Autofahrer würden mit ihrem Leben und dem Leben der Mitfahrer spielen, hieß es damals sinngemäß auf einem Flyer.

Doch die Resonanz auf die Schutzengel-Veranstaltungen und -Projekte bei Discos und Zeltpartys sei so gering gewesen, dass die Verantwortlichen am Ende beschlossen hätten, die gesamte Aktion einzustellen, so Janz.
Die Polizei leistet inzwischen an anderer Stelle Aufklärungsarbeit: "Wir gehen direkt in die Fahrschulen und halten bei den angehenden Führerscheinneulingen Vorträge", erklärt Jantz. Das sei auch eine "Schocktherapie": Gezeigt werden Fotos von schweren Unfällen aus der Region, bei denen Raserei und Alkohol im Spiel gewesen ist. "Der Unfall in Oldendorf wird künftig auch thematisiert", so Janz.

"Er gehört ins Gefängnis"

Die Unglücksstelle an der L114 zwischen Himmelpforten und Oldendorf ist unübersehbar: Rund um einen lädierten Straßenbaum brennen zahlreiche Trauerlichter. Dort starb am Dienstag eine junge Frau (20). Sie ist ein klassisches Verkehrs-Opfer aus dieser Altersgruppe: Die Beifahrerin eines 24-Jährigen aus Estorf kam ums Leben, weil dieser angetrunken war und zudem offenbar zu stark aufs Gaspedal getreten hatte. Drei weitere Mitfahrer wurden zum Teil schwer verletzt. Am Unglücksbaum steht gerade eine kleine Gruppe von Männern, die zum Gedenken an die junge Frau etwas niederlegen. Die Anteilnahme im Dorf sei groß, berichten sie. Mindestens genauso groß ist die Wut auf den Fahrer: "Wer so leichtsinnig Menschenleben riskiert, gehört ins Gefängnis".

Staatsanwalt rechnet nicht mit Haftstrafe

Doch mit der Bestrafung ist es so eine Sache: "Ich denke nicht, dass der Unfallfahrer in Haft kommt", meint der Stader Oberstaatsanwalt Dr. Burkhard Vonnahme. Der erfahrene Ankläger, der schon so manche Prozesse um Verkehrsunfälle miterlebt hat, vermutet, dass die Strafe auf sechs bis acht Monate Haft auf Bewährung hinauslaufen wird. Die Staatsanwaltschaft fordere meist eine höhere Strafe, doch der Richter urteile am Ende milder. Die Anklage werde voraussichtlich auf fahrlässige Tötung in Tateinheit mit Straßenverkehrsgefährdung lauten, so Vonnahme. Theoretisch stehe darauf bis zu fünf Jahre Haft. "Eine Trunkenheitsfahrt mit Todesfolge ist schließlich kein Kavaliersdelikt." Doch wenn der Täter nicht einschlägig vorbestraft sei, müsse er in der Regel keine Haftstrafe verbüßen.

Solch ein Urteil wäre sicher nicht nur in den Augen der Betroffenen viel zu milde - und die Signalwirkung wäre letztlich fatal: Anderen Autofahrern aus dieser "Hochrisiko-Gruppe" der 18- bis 25-Jährigen würde damit die Botschaft transportiert werden: "Setzt euch ruhig betrunken ans Steuer, euch kann strafrechtlich ohnehin nicht viel passieren, selbst wenn ein Mensch ums Leben kommt."

Zivilrechtlich könnten die Konsequenzen sogar noch gravierender sein: Zwar wird zunächst die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unglücksfahrers einspringen und für die Kosten der Geschädigten aufkommen. "Wenn aber Alkohol im Spiel war, werden die Verursacher von den Assekuranzen meist in Regress genommen", erklärt Christian Worms, Pressesprecher der VGH-Versicherungen. Sollte Vollkasko bestehen, werde in solchen Fällen diese Leistung oftmals gleich verweigert.

Abgesehen von den eigenen Verletzungen, von der Strafe sowie den finanziellen Forderungen, die auf ihn zukommen: Der Fahrer wird wohl lange an den Folgen seines unbedachten und leichtsinnigen Handelns zu tragen haben. Auch in den sozialen Medien wie Facebook ist der Oldendorfer Unfall ein großes Thema. Zwar glänzen die dortigen Posts meist nicht gerade durch geistreiche Kommentare, doch in diesem Fall kann man nur dem Appell eines Facebooks-Users beipflichten: "Setzt Euch nicht zu Leuten ins Auto, die getrunken haben!"

Redakteur:

Jörg Dammann aus Stade

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