Was hat sich bei Polizeiausrüstung getan?
Brand in Unterkunft jährt sich
- Einsatzkräfte kämpften am 8. Juli 2024 gegen die Flammen
- Foto: pm
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Ein Jahr ist es her, seitdem der Brand in einer Flüchtlingsunterkunft an der Bremer Straße in Buchholz die Region erschütterte: Ein Bewohner setzte sein Zimmer in Brand, es kam zur Explosion – mit fatalen Folgen. Der Verursacher, ein 28-jähriger Mann aus Äthiopien, starb. 20 Menschen wurden verletzt, darunter ein Polizist, der schwere Verbrennungen erlitt. Das Ereignis entfachte eine Diskussion um die Sicherheit der Schutzkleidung von Streifenpolizisten. Unter anderem forderte die Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) die Prüfung der Einsatzbekleidung auf mögliche Optimierung und ob der Bedarf bestehe, schwer entflammbare Kleidung auch im Alltag von Streifenpolizisten einzuführen. Was ist also seither passiert?
Einsatz mit dramatischem Verlauf
Ein Rückblick: Was ursprünglich wie ein Routineeinsatz wegen Streitigkeiten erschien, entwickelte sich am Montag, 8. Juli 2024, binnen Sekunden zu einem lebensgefährlichen Szenario. Zwei Polizeibeamte betraten gemeinsam mit Mitarbeitenden der Unterkunft das betroffene Zimmer, bemerkten Benzingeruch – dann explodierte es. Die Containerunterkunft fing Feuer, Flammen schlugen in die Höhe, dichter Rauch breitete sich rasch aus. Eine massive Rettungs- und Evakuierungsaktion begann. Neben Feuerwehren und Rettungsdiensten aus dem gesamten Landkreis waren auch zwei Rettungshubschrauber im Einsatz. Kurze Zeit später bestätigte die Polizei den Tod des Verursachers sowie die schweren Verletzungen des damals 44-jährigen Polizisten.
- Einsatzkräfte kämpften am 8. Juli 2024 gegen die Flammen
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Polizist weiter nicht im Dienst
Wie Jan Krüger, Pressesprecher der Polizeiinspektion Harburg, gegenüber dem WOCHENBLATT bestätigt, ist der verletzte Beamte auch ein Jahr nach dem Vorfall noch nicht in den Dienst zurückgekehrt und arbeitet weiter an seiner Genesung. Der Leiter der Polizeiinspektion Harburg, Kriminaldirektor Thomas Meyn, sagt: „Wir sind nach wie vor von der Situation sehr betroffen und stehen in regelmäßigem Kontakt mit unserem verletzten Kollegen. Wir wünschen ihm eine erfolgreiche und vollständige Genesung.“
Mit einer Spendenaktion zeigte sich kurz nach dem Unglück eine enorme Welle der Solidarität: Mehr als 95.000 Euro wurden gesammelt. Die Mittel sollten bei der Finanzierung medizinischer Behandlungen, bei Reha-Maßnahmen und bei der barrierefreien Umgestaltung des Hauses helfen.
Kritik an der Schutzkleidung
Ob Streifenpolizisten im Einsatz durch ihre Ausrüstung ausreichend geschützt sind, wurde kurz nach dem Brand Gegenstand öffentlicher Diskussion. "Die Uniform des Streifendienstes bietet keinerlei Schutz vor Feuer", sagte Patrick Seegers (Landesvorsitzender DPolG) damals auf WOCHENBLATT-Anfrage. Aufgrund des hohen Kunststoffanteils sei sie im Gegenteil sogar leicht entflammbar. Wenn Kleidung zur Verschlimmerung der Verletzungen beiträgt, müsse das analysiert werden, betonte er. Tatsächlich ist schwer entflammbare Einsatzkleidung bislang vor allem Spezialeinheiten und der Bereitschaftspolizei vorbehalten.
- Die Container liegen heute noch immer unverändert an der Bremer Straße
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Was hat sich verändert?
"Veränderungen in der Schutzkleidung konnte ich nicht feststellen", so Christian-Tobias Gerlach von der DPolG. Aufgrund bestehender vertraglicher Verpflichtungen gehe er jedoch auch frühestens bei einer Neuausschreibung von Veränderungen aus.
Pressesprecher Oliver Rickwärtz vom Niedersächsischen Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung sagt dazu: "Die einzelnen Bekleidungsstücke werden fortlaufend auf ihren Bedarf für die Polizei überprüft und Optimierungsbedarfe des Sortiments erörtert. Eine aktuelle Lagebeurteilung fließt stets in die entsprechende Analyse mit ein." Es bestehe innerhalb der Beschaffungskooperation der Länder Niedersachsen, Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen, weiterhin der Konsens, dass schwer entflammbare Bekleidung den Spezialeinheiten und der Bereitschaftspolizei vorbehalten sei. "Ein Bedrohungsszenario, das die Ausstattung des polizeilichen Alltags mit dieser Kleidung rechtfertigt, ist tatsächlich nicht gegeben", so Rickwärtz. Weiter betont er, dass die bekleidungsphysiologischen Eigenschaften (wie Atmung, Wärmung und Feuchtigkeitstransport) weiterhin gegen eine allgemeine Ausstattung sprechen.
DPolG fordert verbindliche Schutznormen
Christian-Tobias Gerlach, der sich intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt hat, verweist abermals auf andere Berufsgruppen wie den Rettungsdienst, bei dem bereits andere Standards für Schutzkleidung gelten. Anders als im Rettungsdienst gebe es für Polizeibekleidung keine übergeordneten gesetzlichen Schutznormen, erklärt er. "Ob die Ausstattung ausreichend und bedarfsgerecht ist, wird also nicht anhand objektiver Kriterien ermittelt, sondern liegt in der Bewertungshoheit des Ministeriums." Im Gegensatz dazu bestünden für den Rettungsdienst festgelegte Regeln und Normen, "die objektiv zumindest geeignet sind, Verletzungen zu minimieren". Da sich die Einsatzszenarien von Polizei und Rettungsdienst überschneiden, sei es auch legitim, einen Vergleich hinsichtlich der Beschaffenheit der Dienstkleidung vorzunehmen, sagt er. "Die Forderung nach einer Evaluation der Dienstkleidung auf ihre Schutzwirkung hin kann und muss aus gewerkschaftlicher Sicht aufrechterhalten werden", so Gerlach abschließend.
Fall mit Nachhall
Der Fall des verletzten Polizisten hat weit über Buchholz hinaus Wellen geschlagen. Er zeigt die Risiken, denen Einsatzkräfte bei scheinbar harmlosen Einsätzen ausgesetzt sind – und wie verwundbar sie dabei sein können. Die Bilder von dem brennenden Containerdorf, die Aufrufe zur Hilfe für einen Kollegen, die Diskussion um politische Verantwortung – all das ist auch ein Jahr später noch präsent.
Für die Polizei, die Politik und die Öffentlichkeit bleibt der Vorfall ein mahnendes Beispiel. Es geht um die Frage, welchen Schutz die Gesellschaft denjenigen bietet, die für ihre Sicherheit einstehen.
Redakteur:Pauline Meyer aus Neu Wulmstorf |
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