Landkreis Harburg
Drei Täter einer Jugendbande machten Knast-Erfahrung
- Eine Jugendbande hat monatelang Gleichaltrige bedroht und "abgezogen" - Symbolbild
- Foto: www.polizei-beratung.de
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Sie bedrohten Gleichaltrige, um sie zur Herausgabe von Bargeld, Markenkleidung oder Smartphones zu nötigen: Eine kleine Gruppe von Jugendlichen mit Migrationshintergrund im Alter von damals 14 bis 17 Jahren sorgte seit September 2023 wochenlang für Angst und Schrecken auf dem Schulweg. Tatorte waren insbesondere Buchholz, Jesteburg, Asendorf und Hanstedt. Drei von ihnen haben zwischenzeitlich erfahren müssen, was es heißt, hinter Gittern zu sein.
Die jungen Kriminellen traten in wechselnder Konstellation immer wieder durch zahlreiche Straftaten in Erscheinung, u.a. wegen Verkehrs-, Diebstahls- oder Betäubungsmitteldelikten, Beleidung von Polizisten sowie Raub- und Bedrohungsdelikten. Trotz zahlreicher Gespräche mit den Eltern und sogenannten Gefährderansprachen bei den Tatverdächtigen fielen einige der Jugendlichen immer wieder auf. Vermutlich, weil sie glaubten, mit ihren Straftaten durchzukommen.
Dass sie nicht dauerhaft damit durchkommen, erfuhr zunächst im August 2024 ein inzwischen 16-Jähriger, der verhaftet wurde (das WOCHENBLATT berichtete). Die Staatsanwaltschaft Stade hatte in zahlreichen Verfahren Anklage erhoben, insbesondere wegen Raubes und räuberischer Erpressung oder "Abziehens", wie es in der Jugendsprache heißt.
Der 16-Jährige, der bis Dezember dreieinhalb Monate in Untersuchungshaft saß, wurde jüngst wegen Raubes zu einer Jugendstraße von zwei Jahren, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt.
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Ein heute 18-jähriger Täter aus der Bande verbrachte drei Wochen in Untersuchungshaft. Ein weiterer inzwischen 18-Jähriger war zwei Wochen im Dauerarrest und wurde ebenfalls wegen Raubes zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.
Oberstaatsanwalt Johannes Kiers hatte für den 16-Jährigen eine Strafe ohne Bewährung gefordert, er ist aber dennoch mit den Urteilen zufrieden. "Das ist kein Freispruch zweiter Klasse. Die Verurteilten müssen Auflagen erfüllen. Wenn sie dem nicht nachkommen, wird die Bewährung widerrufen", erläutert Johannes Kiers auf WOCHENBLATT-Anfrage.
Es bleibt abzuwarten, ob die vorübergehende Knast-Erfahrung die jungen Straftäter geläutert hat, oder ob sie rückfällig werden.
Für die beiden anderen Täter, die an den damaligen Raubzügen beteiligt waren und nicht im hiesigen Gerichtsbezirk wohnen, sind die Staatsanwaltschaften in Lüneburg bzw. Hamburg zuständig.
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Redakteur:Bianca Marquardt aus Tostedt |
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