Schützenstraße in Buchholz
Fahrradinitiative kritisiert Neugestaltung

Nahezu jeder Autofahrer fährt in der Schützenstraße dauerhaft auf dem Fahrradschutzstreifen, obwohl dies nicht zulässig ist | Foto: Peter Eckhoff
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  • Nahezu jeder Autofahrer fährt in der Schützenstraße dauerhaft auf dem Fahrradschutzstreifen, obwohl dies nicht zulässig ist
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Kaum ist die Buchholzer Schützenstraße fertig asphaltiert und für den Verkehr freigegeben, wird Kritik laut. Die Initiative "Buchholz fährt Rad e.V." bemängelt, dass auf der Nordseite der Straße (Seite der Polizei) keine Verbesserungsmaßnahmen für Radfahrer erfolgt sind. Besondere Angst haben die Radfahrer vor sich plötzlich öffnende Autotüren, hier gibt es immer wieder schwere Unfälle. Ihrer Meinung nach wäre es sinnvoll gewesen, die dortigen Parkplätze ganz zu entfernen, um mehr Platz für Radfahrer zu schaffen.
Die Buchholzer Stadtverwaltung sieht die Situation anders: "Auf der Seite der Polizeiwache ist der Gehweg aufgrund seiner Breite fast durchgängig für Radfahrende geeignet. Wer unsicher ist, kann hier folglich den Fußweg zum Radfahren nutzen, wenn die Fahrweise an den Fußverkehr angepasst ist."
Positiv sieht die Initiative den breit angelegten Schutzstreifen für Radfahrer auf der anderen Straßenseite: "Der Schutzstreifen wurde deutlich breiter markiert als zuvor auf der anderen Fahrbahnseite. Das ist grundsätzlich zu befürworten, wenn dieser von Autofahrenden als solcher auch akzeptiert und eingehalten wird. Wir vermuten jedoch, dass das nicht der Fall sein wird. Die Straßenbreite ist so gering, dass Autofahrer mehrheitlich den Schutzstreifen befahren werden und eben gerade nicht, wie es gem. StVO geboten ist, für Radfahrer freihalten." Und ein Blick auf den fließenden Verkehr zeigt genau dieses Problem. Quasi kein einziges Fahrzeug hält den Schutzstreifen frei - vielen Autofahrern fehlt schlicht die Kenntnis, wie sie sich dort zu verhalten haben und befahren den Schutzstreifen dauerhaft.

Das richtige Verhalten an einem Fahrradschutzstreifen

Dabei ist das ganz einfach: Einen Schutzstreifen durchgängig zu befahren, ist nicht zulässig. In Anlage 3 der StVO ist diesbezüglich bestimmt: Wer ein Fahrzeug führt, darf auf der Fahrbahn durch Leitlinien markierte Schutzstreifen für den Radverkehr nur bei Bedarf überfahren. Der Radverkehr darf dabei nicht gefährdet werden. Also kann der Autofahrer die gestrichelte Linie zum Fahrradschutzstreifen wie die Mittellinie der Fahrbahn betrachten: Auch auf dieser fährt niemand durchgängig und macht nur Platz, wenn Gegenverkehr kommt. Nur beim Überholen, wird kurz über die Mittellinie auf die Gegenfahrbahn ausgewichen. Und genau so muss sich der Autofahrer beim Fahrradschutzstreifen verhalten.

Buchholzer Initiative enttäuscht von neuer Schützenstraße

Die Initiative "Buchholz fährt Rad e.V." ist enttäuscht von der Neugestaltung der Schützenstraße. Ihr Vorsitzender Peter Eckhoff erklärt: "Grundsätzlich sind geschützte Radwege, die getrennt vom Autoverkehr verlaufen, die beste Lösung. In der Schützenstraße wäre meine aufgrund des Platzmangels präferierte Lösung, den Auto- und Radverkehr im sogenannten Mischverkehr zu führen. Also, kein Schutzstreifen, dafür aber Tempo runter, damit Rad- und Autofahrer ungefähr mit derselben Geschwindigkeit unterwegs sind. Regelkonform wäre vermutlich Tempo 30, aber aus Gründen der Sicherheit für Radfahrer noch zu hoch. Besser wäre Tempo 20. Diese Geschwindigkeitsbegrenzung ist aber vermutlich rechtlich nicht zulässig. Zudem fehlt in Buchholz leider der Mut, solche Maßnahmen auch mal gegen den zu erwartenden Gegenwind um- und durchzusetzen. Wenn das nun das Ergebnis ist, bleibt die Vision eine Fahrradstadt Buchholz leider weiterhin ein Traum. "
Die Stadt Buchholz hingegen erklärt, sich an alle Vorgaben gehalten zu haben: "Der neue Fahrradschutzstreifen ermöglicht Radfahrern nun auch ein sicheres Fahren in Richtung Bendestorf, schließlich weist der Schutzstreifen mit 1,85 Metern eine komfortable Breite auf. Die rechtlichen Mindestanforderungen für Kfz werden dabei erfüllt: Die Fahrgasse misst zwischen fünf und 5,50 Meter zuzüglich Fahrradschutzstreifen, das liegt sogar noch über den gesetzlichen Mindestanforderungen. Insofern kann es auch hier in der Regel zu keinen Problematiken mit dem Gegenverkehr kommen, wenn sich alle an die Verkehrsregeln halten. Insofern ist die Kritik von Buchholz fährt Rad nicht nachvollziehbar, wir werden das dennoch beobachten."

Nahezu jeder Autofahrer fährt in der Schützenstraße dauerhaft auf dem Fahrradschutzstreifen, obwohl dies nicht zulässig ist | Foto: Peter Eckhoff
Der Fahrradstreifen in Richtung Bendestorf ist breit und komfortabel - wird aber von Autofahrern ignoriert | Foto: Peter Eckhoff
Redakteur:

Stefanie Hansen aus Tostedt

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