Open Infra und Premium-Netz im Streit
Glasfaser-Chaos im Landkreis: Kunden zwischen zwei Aussagen

Zwei Schreiben, zwei Wahrheiten: Post von Premium-Netz und Open Infra sorgt im Landkreis Harburg für Verunsicherung | Foto: tml
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Erst kam die E-Mail, dann kam der Brief – und mit ihm die Verunsicherung. Mehrere zehntausend Haushalte in den Landkreisen Harburg und Stade, die über das Glasfasernetz der schwedischen Open Infra GmbH von Premium-Netz (Filiago) versorgt werden, wissen seit wenigen Tagen nicht mehr, woran sie sind. Die beiden Unternehmen, die den Glasfaserausbau in der Region gemeinsam vorangetrieben haben, liegen im Streit. Und dazwischen: die Kunden.
Zwei Schreiben, zwei Wahrheiten
Rund anderthalb Wochen vor Ostern hatte Premium-Netz-Geschäftsführer Utz Wilke per E-Mail vorgewarnt: Ein Schreiben von Open Infra werde in Kürze in den Briefkästen liegen – dessen Inhalt entspreche „nicht unserer Auffassung". Der Vertrag mit Filiago bestehe „unverändert fort", die Anschlüsse funktionierten, es bestehe „kein unmittelbarer Handlungsbedarf". Zwischen den Parteien würden weiterhin Gespräche geführt.
Anfang dieser Woche kam dann der angekündigte Brief von Open Infra, datiert auf den 2. April. Der Netzbetreiber teilt mit, dass „die vertragliche Zusammenarbeit mit dem Diensteanbieter Premium-Netz" beendet werde. Als Übergangslösung bis zum 10. Mai 2026 werde der Anschluss von der IN InternetNord GmbH betrieben. Wer bis dahin keinen neuen Diensteanbieter wähle, dem werde der Internetanschluss „deaktiviert".
Utz Wilke zeigt sich im Gespräch mit dem WOCHENBLATT sichtlich gekränkt. Premium-Netz habe den Glasfaserausbau in der Region über Jahre „maßgeblich mit aufgebaut", in Personal, Prozesse und Kundengewinnung investiert, Anschlusskosten übernommen, Bürgerversammlungen organisiert. Grundlage seien „zahlreiche schriftliche Einzelvereinbarungen" gewesen. Besonders kritisch sieht er, dass Open Infra mit InternetNord auf einen Anbieter verweise, „der in direkter Verbindung zum Netzbetreiber steht" – die notwendige Neutralität sei damit nicht gewährleistet. Ob der gewählte Kommunikationsweg – erst Kunden, dann Bürgermeister – klug war, räumt Wilke selbstkritisch ein: Möglicherweise wäre ein früheres Gespräch mit den Gemeinden der bessere Weg gewesen.
Open Infra wiederum bestätigt in einer Pressemitteilung vom Montag die Trennung und betont: Sämtliche Glasfaseranschlüsse blieben „vollständig funktionsfähig". Die Übergangslösung mit InternetNord erfolge netzseitig, Kunden müssten „derzeit nichts unternehmen", es entstünden keine zusätzlichen Kosten. Die Bundesnetzagentur sei „vorab informiert" worden.
Auf Anfrage des WOCHENBLATT ergänzt Open Infra wichtige Details: Die IN InternetNord GmbH sei „nicht neuer Vertragspartner der Endkunden", sondern stelle lediglich eine „technische Übergangslösung" dar. Ein automatischer Wechsel des Vertragspartners finde nicht statt. Auch die Frist zum 10. Mai 2026 relativiert der Netzbetreiber: Das Datum diene „in erster Linie als Orientierung". Eine Entscheidung sei „grundsätzlich auch zu einem späteren Zeitpunkt möglich" – ab dem 10. Mai werde allerdings die Übergangslösung nicht mehr bereitgestellt. Deutlich widerspricht Open Infra der Darstellung von Premium-Netz, das Schreiben sei „ohne Abstimmung" versendet worden: Man habe Filiago „im Vorfeld über die Beendigung der Zusammenarbeit informiert und eine abgestimmte Kommunikation gegenüber den Endkunden angestrebt". Eine Rückmeldung sei „trotz mehrfacher Nachfrage nicht erfolgt", sodass Open Infra die Information „eigenständig veranlasst" habe. Zu den Hintergründen der Vertragsbeendigung selbst äußert sich das Unternehmen auf Nachfrage nicht.
„Das ist Nötigung"
Bei den Kunden kommt das alles anders an. Matthias Buschbeck aus Rosengarten wählt deutliche Worte. Open Infra habe ihm einen Brief geschickt, „obwohl die nicht einmal meinen Namen kennen" – adressiert sei er „an die Bewohner". Mit Open Infra habe er keinerlei Vertragsbeziehung, sein Vertrag laufe mit Premium-Netz. Trotzdem werde er nun gedrängt, einen neuen Vertrag mit InternetNord oder Mister Fuxx abzuschließen, sonst werde sein Internet abgestellt. „Das ist für mich Nötigung", sagt Buschbeck. Er habe sogar bei der Polizei in Nenndorf angerufen. Die Beamtin habe ihm bestätigt, der Begriff Nötigung sei „nicht falsch" – juristisch sei das aber ein zivilrechtlicher Fall.
Buschbeck sorgt sich besonders um ältere Mitbewohner: „Die haben über Glasfaser ihr Telefon, ihr Internet, ihren Fernseher – und zum Teil auch den Johanniter-Notruf." Wenn am 10. Mai abgeschaltet werde, sei der Notruf weg, der Pflegedienst könne nicht mehr anrufen. „Das ist eine richtig gemeine Sache."
Auch Rita Voigt aus Wenzendorf-Dierstorf ist verunsichert – sie und ihr Mann betreiben dort eine Kfz-Werkstatt, abhängig von Telefon und Internet. „Ich kann ja noch nicht mal einem Kunden eine Rechnung schreiben, wenn ich kein Internet mehr habe." Ihr Vertrag mit Premium-Netz läuft noch bis Juli kommenden Jahres, dazu gehört auch die Telefonie. Der Hinweis auf das Sonderkündigungsrecht im Open-Infra-Brief hilft ihr wenig: Premium-Netz selbst rate in einem aktuellen Newsletter ausdrücklich davon ab, vorschnell zu kündigen. Voigt berichtet zudem von einem Fall in der Nachbarschaft, in dem ein Speedtest bereits InternetNord als Anbieter angezeigt habe – obwohl der Betroffene keinen Wechsel veranlasst hatte. „Wir wussten das gar nicht. Die machen das schon, ohne dass jemand etwas unterschrieben hat." Und der Zeitdruck: „Vier Wochen. Da hätten sie uns auch gleich die Pistole auf die Brust setzen können."
Mark Hoffmann, ebenfalls Kunde aus dem Ausbaugebiet, bringt eine grundsätzliche Sorge auf den Punkt: „Ich hatte das damals bei der Einführung so verstanden, dass man keinen Zwang hat, Premium-Netz als Provider zu nutzen. Nach der Vertragslaufzeit hätte man auch zu jedem anderen Provider wie der Telekom wechseln können. Das hört sich jetzt ganz anders an." Und weiter: „Haben wir uns mit Open Infra und Premium-Netz jetzt Monopolisten erschaffen, die mit uns als Kunden machen können, was sie wollen?" Was passiere, fragt Hoffmann, wenn Open Infra erneut den Anbieter wechsle – oder pleitegehe?
Was die Bundesnetzagentur sagt
Auf Anfrage des WOCHENBLATT verweist die Bundesnetzagentur auf eine grundlegende Sicherheit: Das alte Kupfernetz, über das viele Haushalte bislang per DSL versorgt wurden, werde nicht einfach abgeschaltet. Wer also keinen Zugang mehr über sein Glasfaserkabel bekäme, könne weiterhin einen klassischen Anschluss bei einem anderen Anbieter wie der Telekom buchen. Allerdings: Auf dem Land ist DSL oft deutlich langsamer als Glasfaser – genau deshalb haben sich viele Haushalte ja überhaupt erst für den Ausbau entschieden. Für vertiefende Informationen verweist die Behörde auf ihren eigenen Podcast „NETZtalk", der unter Vizepräsidentin Dr. Daniela Brönstrup regelmäßig über den Glasfaserausbau spricht. In der ersten Folge thematisiert der Verbraucherzentrale Bundesverband genau jene Unsicherheiten, die derzeit auch im Landkreis Harburg umgehen – von unklarer Kommunikation bis zu Fällen, in denen Anschlüsse doppelt beantragt werden mussten.
Der Streit zeigt, wie verletzlich die digitale Grundversorgung im ländlichen Raum ist, wenn zwei Partner sich zerstreiten – und die Bürger zwischen zwei widersprüchlichen Schreiben zerrieben werden. Dem Image beider Firmen, so räumt Wilke selbst ein, habe der Vorgang „nicht gutgetan".

INFOKASTEN: Was Kunden jetzt wissen sollten
Anschluss funktioniert weiter. Beide Seiten bestätigen: Internet, Telefon und TV laufen aktuell ohne Unterbrechung.
Frist 10. Mai 2026. Laut Open Infra dient das Datum „in erster Linie als Orientierung" – eine Entscheidung sei auch später möglich. Ab dem 10. Mai werde die Übergangslösung aber nicht mehr bereitgestellt. Filiago rät, derzeit nicht vorschnell zu kündigen.
Brief aufbewahren. Das Schreiben von Open Infra und die E-Mail von Filiago sollten Sie griffbereit halten.
Sonderkündigungsrecht. Open Infra verweist auf § 54 Abs. 4 TKG. Premium-Netz rät in einem aktuellen Newsletter, derzeit nicht vorschnell zu kündigen, solange die Lage nicht abschließend geklärt ist.
Rufnummer mitnehmen. Nach § 59 TKG haben Sie das Recht, Ihre Telefonnummer kostenfrei zu einem neuen Anbieter mitzunehmen.
Bei Streit: Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur · bundesnetzagentur.de/schlichtungsstelle
Beratung: Verbraucherzentrale Niedersachsen · verbraucherzentrale-niedersachsen.de

Redakteur:

Tina Lüecke aus Buchholz

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