Impfangebot des Landkreises wird ausgeweitet
Landkreis Harburg bietet Impfungen für Fünf- bis Elfjährige an

Im Impfstützpunkt Buchholzer Höfe, wo immer ein reger Andrang herrscht, werden jetzt auch Kinder geimpft | Foto: ce
  • Im Impfstützpunkt Buchholzer Höfe, wo immer ein reger Andrang herrscht, werden jetzt auch Kinder geimpft
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ce. Buchholz/Winsen. Der Landkreis Harburg weitet jetzt seine Impfkampagne aus und kann auch Kinder gegen das Coronavirus schützen: Zweimal pro Woche bieten die mobilen Impfteams den Piks für Fünf- bis Elfjährige an. Start ist an diesem Samstag, 18. Dezember. Die ersten Impfungen finden dann von 13 bis 16 Uhr in den Stützpunkten Buchholz (Buchholzer Höfe in der Breiten Straße 11a) und Winsen (Löhnfeld) statt. In beiden Stützpunkten wird mindestens bis Ende Januar jeweils mittwochs von 15 bis 18 Uhr und samstags von 13 bis 16 Uhr geimpft – mit Ausnahme der Feiertage. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich, eine Terminvergabe findet nicht statt. In Buchholz gibt es ein digitales Wartenummernsystem, in Winsen vergeben die Teams bei entsprechendem Andrang Zeitfenster.
Nachdem die Ständige Impfkommission (STIKO) eine entsprechende Empfehlung abgegeben hat und der Stoff geliefert wurde, können die mobilen Teams nun starten. Die Impfungen werden den Kindern unabhängig von Vorerkrankungen oder Kontakten zu Personen einer Risikogruppe angeboten. Geimpft wird ausschließlich mit dem speziell für sie zugelassenen Stoff von Biontech/Pfizer. Für die fachliche Beratung und Begleitung sind Kinderärzte vor Ort, die die impfenden Kollegen unterstützen.
Eine gleichzeitige Impfung von älteren Kindern oder deren Eltern ist nicht möglich, weil es sich um einen anderen Impfstoff handelt. Die Zweitimpfung ist drei bis sechs Wochen nach dem ersten Termin möglich, entweder ohne Termin in den Impfstützpunkten oder bei niedergelassenen Ärzten. Eltern, die ihren Nachwuchs impfen lassen möchten, sollten dessen Impfpass und - falls vorhanden - Kinderausweis dabeihaben sowie den eigenen Personalausweis. Mitzubringen sind zudem der ausgefüllte Anamnese- und Impfeinwilligungsbogen. Das Aufklärungsblatt ist nur zur Information der Eltern vorgesehen und braucht nicht mitgebracht zu werden. Die Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten ist erforderlich. Der Anamnesebogen bzw. eine Einwilligungserklärung und das Aufklärungsmerkblatt können unter www.landkreis-harburg.de/impfzentren heruntergeladen werden.

Redakteur:

Christoph Ehlermann aus Salzhausen

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