Waldfriedhof Buchholz
Namen verwechselt: Plötzlich war das Grab weg

Das Grab der Familie Schulz wurde eingeebnet, obwohl es noch bis August 2024 verlängert worden war | Foto: Eger-Fegbeitel
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  • Das Grab der Familie Schulz wurde eingeebnet, obwohl es noch bis August 2024 verlängert worden war
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Wie viel Geld sind seelische Schmerzen wert? Damit müssen sich demnächst womöglich die Gerichte beschäftigen. In dem hochemotionalen Fall, der in Buchholz spielt, geht es um eine versehentlich aufgelöste Grabstelle und eine mögliche Entschädigung. Die betroffene Familie will einen Rechtsanwalt einschalten.
Wilhelm und Anna Schulz liegen seit Langem - Wilhelm starb 1981 im Alter von 71 Jahren, Anna 1994 im Alter von 84 Jahren - auf dem Waldfriedhof in Buchholz, der von der St.-Paulus-Kirchengemeinde verwaltet wird. Die Nachkommen verlängerten die Grabstelle vor vier Jahren bis August 2024. Tochter Elke Schulz und Enkelin Astrid Eger-Fegbeitel waren geschockt, als sie am Dienstag vergangener Woche ein frisches Gesteck am Grab ablegen wollten und dort stattdessen einen Bagger vorfanden. "Wir haben auf eine plattgemachte Grabstelle geschaut. Unfassbar!", kritisiert Astrid Eger-Fegbeitel. Vor Ort hätten ihnen Gärtner erklärt, dass sie die Anweisung erhalten hätten, das Grab aufzulösen. Erst mit Verzögerung habe sich die Friedhofsverwaltung bei der Familie gemeldet, so Eger-Fegbeitel. Was für sie erschwerend hinzukommt: Mittlerweile ist die alte Grabstelle wieder belegt, dort hat bereits eine Beerdigung stattgefunden.
"Es gab einen schlimmen Fehler auf unserer Seite", räumt Andreas Kern, Pastor der St.-Paulus-Kirchengemeinde, auf WOCHENBLATT-Nachfrage ein. Aufgrund einer Namensverwechslung sei bedauerlicherweise das falsche Grab abgeräumt worden. Hintergrund: Eine namensgleiche Familie hatte ihre Grabstelle nicht verlängert. Der Fehler sei leider erst aufgefallen, als die "richtige" Familie Schulz das Grab ihrer Angehörigen besuchen wollte. Neben der öffentlichen Entschuldigung bietet die Kirchengemeinde den Nachkommen der Familie Schulz an, die zu viel gezahlten Gebühren für das abgeräumte Grab sowie die Kosten u.a. für den Grabschmuck zu tragen. Zusätzlich habe man das Angebot unterbreitet, dass sich Familie Schulz ein anderes Grab reservieren lassen kann, ohne Nutzungsgebühren zu bezahlen. "Wir wissen, dass wir große seelische Schmerzen verursacht haben. Das tut uns leid", betont Andreas Kern.
Familie Schulz geht das Angebot nicht weit genug. "Meine Eltern wollen sich nicht bereichern, aber es muss eine zusätzliche Entschädigung her", erklärt Astrid Eger-Fegbeitel. Es gehe um nicht wieder gutzumachende ideelle Werte. (os).

Das Grab der Familie Schulz wurde eingeebnet, obwohl es noch bis August 2024 verlängert worden war | Foto: Eger-Fegbeitel
So sah das Grab zuvor aus | Foto: Eger-Fegbeitel
Redakteur:

Oliver Sander aus Buchholz

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