70 Jahre Kinderschutzbund
Rechte der Kinder ins Grundgesetz verankern

Dr. Anne Buhr (v.li.), Heinz-Joachim Schmidt und  Hedwig Oberbeck vom Kinderschutzbund Kreisverband 
Landkreis Harburg  | Foto: Axel-Holger Haase
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Der Deutsche Kinderschutzbund feiert im November sein 70-jähriges Bestehen. Die Gründung des Deutschen Kinderschutzbundes geht zurück auf das Jahr 1953. Am 16. November wurde in Hamburg eine Initiative gestartet, die der schwierigen Situation der Kinder im Nachkriegsdeutschland, die von harter Arbeit, Obdachlosigkeit und Hunger gekennzeichnet war, mit der Gründung eines Kinderschutzbundes etwas entgegensetzen wollte.

Seit 70 Jahren Engagement für Kinder

Seit 70 Jahren setzt sich der Deutsche Kinderschutzbund für die Rechte von Kindern und Jugendlichen ein. War es Anfang der 1950er Jahre noch das zentrale Anliegen, die Kinder vor Ausbeutung und existentieller Not zu schützen, kamen bald Beratungsangebote für Kinder und Eltern hinzu und der Kinderschutzbund begann, sich auch politisch zu engagieren, um Rechte für Kinder einzufordern.

Dazu gehören:
- das Recht auf kindgerechte
- Entwicklung,
- das Recht auf gute Versorgung,
- das Recht auf Schutz vor seelischer und körperlicher Gewalt,

das Recht auf Mitbestimmung#%Im Jahr 2000 trat in Deutschland das Recht des Kindes auf gewaltfreie Erziehung in Kraft. Auf andere Maßnahmen warten die Verantwortlichen des Vereins heute noch. Obwohl die aktuelle Ampelregierung sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt hat, die Kinderrechte zu stärken und sie ins Grundgesetz aufzunehmen, ist bislang nichts passiert.

Kinderrechtskonvention

Über 30 Jahre nach der Verabschiedung der Kinderrechtskonvention durch die Vereinten Nationen gibt es für Kinder und Jugendliche immer noch keine Rechtssicherheit. Dabei sind Kinder keine kleinen Erwachsenen. Sie benötigen spezielle Förder- und Schutzrechte, die so im Grundgesetz bislang nicht abgebildet sind.

Auch der Kinderschutzbund Kreisverband Landkreis Harburg engagiert sich mit zahlreichen Aktionen für die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz. Die Gründungsinitiative des Kreisverbandes geht auf das Jahr 1991 zurück. Fast 40 Jahre nach den Anfängen in Hamburg wurde im Landkreis Harburg ein Kinderschutzbund etabliert. Die Themen „sexueller Missbrauch“ und „Gewalt gegen Kinder“ waren damals der Antrieb und sind bis heute von zentraler Bedeutung. In der aktuellen Leistungsvereinbarung mit dem Landkreis Harburg wird dem Kinderschutzbund die Aufgabe zugewiesen, sich gegen alle Formen der Gewalt gegen Kinder und Jugendliche einzusetzen.

Kinderschutzbund Kreisverband Landkreis Harburg

Eine große Rolle spielt für den Kinderschutzbund Kreisverband Landkreis Harburg neben der Beratungstätigkeit ein umfangreiches Präventionsprogramm. Mit den Projekten „Schmusebär und Kratzekatze“ sowie „Starke Menschen – groß und klein, dick und dünn, laut! und leise, gleich und aNderS“ werden Kinder im Kindergarten- und Grundschulalter unter Einbeziehung ihrer Bezugspersonen gestärkt, indem sie die Selbstbestimmung über den eigenen Körper erfahren und den Respekt vor der Selbstbestimmung anderer lernen.

Bei einem weiteren Präventionsprogramm „Starke Eltern – Starke Kinder“, das allein aus Vereinsgeldern finanziert wird, geht es vor allem darum, Eltern im Erziehungsalltag zu unterstützen und zu stärken.

Ausführliche Infos:

• Infos: Der Kinderschutzbund Kreisverband Landkreis Harburg, Neue Str. 13, 21244 Buchholz, Tel. 04181-380636, www.dksb-lkharburg.de.

Redakteur:

Axel-Holger Haase aus Buchholz

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