Buchholz
AfD-Stadtverband kritistert Bürgermeister

AfD-Stadtverbandsvorsitzender Thorsten Prenzler kritisiert Buchholz' Bürgermeister und Ratsmitglieder, für eine Kundgebung gegen die AfD in Buchholz zu werben | Foto: Roland Schwiderski
  • AfD-Stadtverbandsvorsitzender Thorsten Prenzler kritisiert Buchholz' Bürgermeister und Ratsmitglieder, für eine Kundgebung gegen die AfD in Buchholz zu werben
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Ein heutiger AfD-Stadtverbandsvorsitzender, der einst wegen Betruges verurteilt wurde, schwingt sich jetzt zum Moralapostel und Hüter der Demokratie auf. Er kritisiert Buchholz' Bürgermeister Jan-Hendrik Röhse, weil auf der Seite der Nordheidestadt für die Teilnahme an einer Kundgebung unter der Überschrift  „Demokratie verteidigen“ am Samstag, 27. Januar, um 13 Uhr auf dem Peets Hoff in Buchholz geworben wird, die sich auch gegen die AfD richtet. 

Der AfD-Stadtverbandsvorsitzende Thorsten Prenzler schreibt: "Nach dem Verständnis des AfD-Stadtverbandes Buchholz dienen weder der Bürgermeister als Verwaltungsorgan noch der Rat sowie die Buchholzer Verwaltung den Interessen einer einzigen Partei oder mehrerer Parteien, sondern sie agieren im offiziellen Rahmen stets überparteilich. Daher sind der AfD-Stadtverband Buchholz wie auch Bürger der Stadt Buchholz erstaunt darüber, dass Sie den Aufruf zu einer Demonstration – der sich auch explizit gegen die AfD in seinem Text richtet – auf der offiziellen Webseite der Stadt Buchholz veröffentlichen."


Anlass der Kundgebung

Anlass der Kundgebung ist die Enthüllung eines Geheimtreffens von AfD-Mitgliedern und bekannten Rechtsextremen in Potsdam, bei dem grundgesetzwidrige Pläne zur zwangsweisen Umsiedlung von Menschen mit Migrationshintergrund im Falle einer Machtübernahme besprochen wurden, durch die Redaktion "Correktiv". Bei dem Treffen wurde laut "Correktiv" der Begriff "Remigration" dafür verwendet.

AfD-Mitglieder bestreiten ein Geheimtreffen und "dass an deutschen Staatsbürgern 'zwangsweise Deportationen' vorgenommen werden sollen und auch nicht, dass überhaupt an irgendjemanden eine 'zwangsweise Deportation' vorgenommen werden sollte, so jedenfalls die übereinstimmenden Aussagen aller am Treffen beteiligten Teilnehmer, die sich bisher hierzu öffentlich geäußert haben", schreibt Prenzler.

Und weiter: "Der oder die Autoren wie auch die Verantwortlichen, die diesen Aufruf auf der Seite der Stadt Buchholz veröffentlicht haben bzw. formuliert haben, machen sich jedenfalls diese mindestens umstrittenen und bestrittenen Tatsachenbehauptungen von 'Correktiv' zu eigen..."

Die Buchholzer AfD zeigt sich auch verwundert darüber, "dass nicht erwähnt wird, dass mindestens vier CDU-Mitglieder an diesem Treffen teilgenommen haben. Dem Bürgermeister, der selbst CDU-Mitglied ist, steht hier als Verwaltungschef mit der Pflicht der parteipolitisch neutralen Verwaltungsführung in einer besonderen Verantwortung. Wir, d. h. der AfD-Stadtverband Buchholz, fordern Sie (hier insbesondere den Bürgermeister) auf, den Aufruf von der offiziellen Seite der Stadt Buchholz umgehend zu entfernen. Es kann nicht sein, dass Aussagen und Vorwürfe gegen unsere Partei auf der Internetseite der Stadt Buchholz als 'amtliche Wahrheit' verbreitet werden."

Das könne die AfD u.a. "mit Blick auf Artikel 21 Grundgesetz nicht zulassen", so Prenzler.


Artikel 21 des Grundgesetzes besagt:

  • Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muss demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben.
  • Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.
  • Parteien, die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen. Wird der Ausschluss festgestellt, so entfällt auch eine steuerliche Begünstigung dieser Parteien und von Zuwendungen an diese Parteien.
  • Über die Frage der Verfassungswidrigkeit nach Absatz 2 sowie über den Ausschluss von staatlicher Finanzierung nach Absatz 3 entscheidet das Bundesverfassungsgericht.

Der AfD-Stadtverband kündigt "eine eventuelle juristische Überprüfung dieses Agierens" an und behält sich eine Überprüfung durch die Kommunalaufsicht vor.


Aufruf entspricht dem Amtseid


Buchholz' Bürgermeister Jan-Hendrik Röhse schreibt in seiner Antwort:
"Ich möchte Ihnen in Bezug auf meine Person mitteilen, dass ich meine Neutralitätspflicht als Bürgermeister gegenüber allen im Rat vertretenen Parteien, Wählergemeinschaften und parteilosen Ratsmitgliedern gleichermaßen wahre. Das war in der Vergangenheit so, und das wird auch in Zukunft so sein.
Unabhängig davon werden wir den Aufruf zur Demo auf der Homepage der Stadt Buchholz belassen. Ein Aufruf, die Demokratie gegen Rechtsextremismus zu verteidigen, verletzt aus meiner Sicht nicht das Neutralitätsgebot eines Bürgermeisters. Im Gegenteil: Der Aufruf entspricht vielmehr dem Amtseid.

Soweit Sie kritisieren, dass in dem Aufruf explizit die AfD im Zusammenhang mit dem Treffen am 25. November letzten Jahres erwähnt wurde, darf ich darauf hinweisen, dass die Bundestagsabgeordnete der AfD, Frau Gerrit Huy, am 11. Januar auf 'X' bestätigt hat, dass die AfD sich für eine Remigration einsetzt. Diese ist darüber hinaus auch im Programm Ihrer Partei für den Bundestagswahlkampf 2021 enthalten. Bei dieser 'Remigration' handelt es sich selbstverständlich um nichts anderes als eine Abschiebung und Deportation gegen den Willen von Menschen, die sogar einen deutschen Pass haben und rechtmäßig in Deutschland leben.

Soweit Sie in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass „mindestens vier CDU-Mitglieder“ an besagtem Treffen teilgenommen haben ( nach meiner Kenntnis waren es zwei Mitglieder, aber letztlich macht das keinen nennenswerten Unterschied ) übersehen Sie, dass die CDU Deutschlands die Teilnahme dieser Personen nicht nur kritisiert hat, sondern diese Personen für deren Teilnahme an dem Treffen mit einem Parteiausschlussverfahren sanktioniert. Hierbei muss allerdings festgehalten werden, dass diese Personen Mitglieder der Werte-Union sind, die vor kurzem ihre Gründung als Partei bekannt gegeben hat. Damit würden diese CDU-Mitglieder automatisch durch die Ausschlussklausel aus der CDU entfernt werden – und das ist auch gut so.

Der entscheidende Unterschied ist also, dass die an dem Treffen beteiligten CDU-Mitglieder keine Zukunft in der CDU haben und die CDU die aufgedeckten Pläne klar verurteilt, während sich Ihre AfD im Bund dieser Ziele rühmt. Und diese Ziele sind ein klarer Angriff auf unser Grundgesetz. Deshalb ist es richtig, dagegen auf die Straße zu gehen. Ich werde nicht tatenlos zusehen, wenn unsere Verfassung, unsere Werte und unsere freiheitliche Gesellschaftsordnung in Gefahr sind. Dafür gehe ich auf die Straße. Dafür stehe ich, und das lasse ich mir auch nicht von Ihnen verbieten. Ihre Ankündigung einer etwaigen juristischen Prüfung meines „Agierens“ und mit der Kommunalaufsichtsbeschwerde schrecken mich nicht. Ihren Hinweis auf das Grundgesetz finde ich geradezu grotesk, tritt doch Ihre Partei das Grundgesetz mit ihren Plänen mit Füßen!"


Auszug aus wikipedia:

Thorsten Manfred Prenzler geborener Thümler (* 12. Januar 1971 in Oldenburg) ist ein deutscher Politiker (AfD, vormals bis 2010 CDU). Er ist gelernter Bankkaufmann und war als Thorsten Thümler von 2003 bis 2005 für den Landtagswahlkreis Oldenburg-Land Mitglied des niedersächsischen Landtages. 2005 löste die Aufdeckung seiner Betrugsdelikte in mehreren Luxushotels die „Thümler-Affäre“ aus, die eine bundesweite Berichterstattung zur Folge hatte und in der niedersächsischen CDU eine Wertedebatte über die charakterliche Eignung von Mandatsträgern auslöste. Seit 2015 ist Thorsten Prenzler hauptamtlicher Geschäftsführer der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft und seit dem 19. August 2020 zudem Vorsitzender der AfD Buchholz/Nordheide.

Was auf der Seite der Stadt Buchholz steht, lesen Sie hier

Gemeinsam Zeichen setzen gegen Rechtsextremismus
Redakteur:

Bianca Marquardt aus Tostedt

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