Bereits 55 Kunden entschädigt

Die Schließfachanlage der Filiale der Sparkasse Harburg-Buxtehude war im Sommer Ziel eines großangelegten Diebstahls | Foto: mum
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Nach Schließfach-Raub bei der Sparkasse: "Unser Vorgehen erfährt bei den Kunden eine hohe Akzeptanz."

mum. Buchholz. Die Sparkasse Harburg-Buxtehude arbeitet nach eigenen Angaben weiter intensiv an der Regulierung der durch den Aufbruch der Schließfachanlage in Buchholz Anfang Juli betroffenen Schließfach-Kunden (das WOCHENBLATT berichtete). 55 Fälle seien bereits abschließend und einvernehmlich reguliert worden - "im direkten, persönlichen Gespräch mit den Kunden", sagt Cord Köster von der Sparkasse. Auch mit ersten durch Anwaltskanzleien vertretenen Kunden sei bereits Einigung erzielt worden.
Köster und Matthias Weiß (beide sind Regionaldirektoren) führten von Beginn an die Gespräche mit den geschädigten Kunden. Unter ihrer Federführung hat die Sparkasse eine eigens für die Abwicklung des Schließfach-Diebstahls zuständige Arbeitsgruppe eingerichtet. "Natürlich verlaufen nicht alle Gespräche nur harmonisch, das ist angesichts der abhanden gekommenen finanziellen, insbesondere aber persönlichen und ideellen Werte auch nachvollziehbar", sagt Weiß. "Bei den bisher regulierten 55 Fällen haben wir jedoch mit den geschädigten Kunden ein gemeinsames Verständnis und einen konstruktiven Umgang entwickelt und sind über diesen Weg zu einer einvernehmlichen Lösung gekommen." Weitere Einigungen seien bereits in Sicht, "aber sicherlich sind noch Fälle offen, die mühsamer zu lösen sein werden."
Herausfordernd seien vor allem die Fälle, bei denen kein vollständiger Nachweis des angegebenen Schadens erbracht werden kann oder die Wertermittlung von Gegenständen wie zum Beispiel alten Uhren oder Schmuck schwierig ist. Dort bedarf es der Hinzunahme externer Expertise. Grundsätzlich hat die Sparkasse ein für alle Geschädigte geltendes, dreistufiges Vorgehen festgelegt. Köster: "Zuerst muss das Eigentum der vom Kunden angegebenen Werte nachgewiesen sein. Im zweiten Schritt muss nachvollziehbar sein, dass diese ins Schließfach eingebracht und zum Zeitpunkt des Diebstahls auch dort aufbewahrt wurden. Und im dritten Schritt muss schließlich der Wert des Inhalts ermittelt werden." Im Falle von Geld und Edelmetallen sei die Wertermittlung eindeutig, bei Uhren, Schmuck und vor allem älteren Wertgegenständen wie beispielsweise Erbstücken aufwendiger. Für diese Fälle hat die Sparkasse Harburg-Buxtehude einen staatlich bestellten, überregional anerkannten Sachverständigen hinzugezogen. Dieser prüft zum einen die von den Kunden eingereichten Nachweise, ist bei Bedarf aber auch persönlich in den Gesprächen mit den Geschädigten dabei. Interessant: Bei der Bewertung von Goldmünzen kam beispielsweise heraus, dass sie nur einen Bruchteil dessen wert waren, was der Kunde vermutet hatte.
Für Andreas Sommer, Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Harburg-Buxtehude, sind die Vorwürfe der Kanzlei Hennemann, dass man die Kunden durch unangemessene Forderungen nach Belegen "zermürbe" und Entschädigungszahlungen verzögere, nicht nachvollziehbar. Sommer: "Wir haben innerhalb von drei Monaten drei Viertel der Betroffenen entschädigt. Das zeigt, dass wir diese Angelegenheit sehr ernst nehmen und niemanden im Regen stehen lassen." Er wünsche sich grundsätzlich, insbesondere aber im Interesse der Kunden, einen konstruktiven Umgang miteinander.

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Redakteur:

Sascha Mummenhoff aus Jesteburg

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