Stadtwerke Buchholz
Tarifabrechnung wird zum Jahreswechsel umgestellt

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Auf vielfachen Kundenwunsch stellen die Stadtwerke Buchholz die Tarifabrechnung zum Jahreswechsel 2023/2024 auf das sogenannte Stichtagsverfahren um. Darauf macht Stadtwerke-Geschäftsführer Dr. Christian Kuhse in einer Pressemitteilung aufmerksam.
Der Abrechnungszeitraum für die Kunden reicht zukünftig jeweils von Januar bis Dezember. Die Jahresverbrauchsabrechnung wird künftig immer zu Beginn des neuen Jahres verschickt. Neben der gewohnten Jahresverbrauchsabrechnung erhalten die Kunden einmalig eine weitere Abrechnung zum Jahreswechsel. Das mache eine weitere Ablesung der Zählerstände erforderlich, erklärt Kuhse. Hierzu erhielten die Kunden eine separate Ableseaufforderung. Zudem verteilten sich die Abschlagsbeträge zukünftig auf zwölf (bisher elf) monatliche Zahlungen. Sie seien künftig zum Monatsende fällig.
Kunden, die per Dauerauftrag bezahlen, müssten nach Erhalt der Jahresabrechnung den Ausführungstermin auf das Monatsende und den Ausführungsbetrag anhand des neuen Abschlagsplans 2024 anpassen.

Gaspreise sollen zum 1. Januar 2024 sinken

Kuhse rechnet damit, dass im Jahr 2024 die monatlichen Abschlagsbeträge bei gleichem Verbrauch spürbar sinken werden. Durch die sich entspannende Lage am Gasmarkt seien auch die Einkaufspreise an der Strombörse in den letzten Monaten gefallen, "sodass ebenfalls von sinkenden Strom-Tarifen zum 1. Januar 2024 auszugehen ist". Die Buchholzer Stadtwerke könnten im Rahmen ihrer Einkaufspolitik sicherstellen, dass die Tarife der Gasversorgung zum 1. Januar 2024 deutlich sinken werden.

Was plant der Gesetzgeber?

Wegen der extrem hohen Preise hatte die Bundesregierung die Umsatzsteuer für Gas ab Oktober 2022 von 19 auf sieben Prozent gesenkt. Ursprünglich sollte der niedrigere Steuersatz bis März 2024 gelten. Wegen der gesunkenen Gaspreise soll diese Entlastungsmaßnahme voraussichtlich aber bis 31. Dezember 2023 befristet werden.
Gleichzeitig sollen die Strom- und Gaspreisbremse nicht wie geplant am 31. Dezember enden, sondern voraussichtlich bis 30. April 2024 verlängert werden. Dadurch werden die Preise für einen Großteil des Verbrauchs in Privathaushalten gedeckelt. Die Obergrenze liegt für Strom bei 40 Cent je Kilowattstunde und für Gas bei zwölf Cent je Kilowattstunde. (os/nw).

Redakteur:

Oliver Sander aus Buchholz

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