"Wir freuen uns über dieses Urteil"

Auf diesem Grundstück an der Bahnhofstraße wollte Investor Karlheinz Gremke im Jahr 2002 ein Altenheim bauen
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Schadenersatzverfahren: Schlussurteil fällt nach 15 Jahren / Kein unmittelbarer Schaden für die Stadt Buchholz

os. Buchholz. Das könnte der Schlussakkord für ein Gerichtsverfahren sein, das sich über 15 Jahre hingezogen hat und durch neun Instanzen ging: In der Auseinandersetzung zwischen dem Investor Karlheinz Gremke und der Stadt Buchholz hat das Oberlandesgericht Celle jetzt das Schlussurteil gesprochen. Demnach erhält der Kläger 114.401 Euro zuzüglich Zinsen. Das Geld steht nach Aussage von Buchholz' Bürgermeister Jan-Hendrik Röhse der Sparkasse Stade-Altes Land zu, an die die Ansprüche abgetreten wurden. "Wir sind mit dem Urteil sehr zufrieden", betont Röhse. Gremke hatte bereits im vergangenen Jahr angekündigt, sich nicht mehr öffentlich zu dem Thema zu äußern.
Wie berichtet, liegt der Ursprung des Marathonsverfahrens im Jahr 2002. Damals stellte Karlheinz Gremke mit seiner in Jesteburg beheimateten Firma Immobilien Bau Conzept GmbH (IBC) einen Bauantrag für ein Altenheim an der Lüneburger Straße 1 in Buchholz. Dort, am Fuße der Canteleubrücke, wollte Gremke einen Neubau mit 74 Wohneinheiten für Senioren errichten. Die Stadt lehnte den Bauantrag im Jahr 2004 ab. Begründung: Stadt Buchholz und Landkreis Harburg waren der Meinung, dass der Standort zwischen den zwei vielfrequentierten Bahnlinien und einer Hauptstraße als Wohnort für ältere Menschen nicht zumutbar sei.
Gegen die Entscheidung, den Bauantrag abzulehnen, klagte Gremke erfolgreich vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg. Dieses Urteil bestätigte das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg - nachdem die Stadt Buchholz Rechtsmittel eingelegt hatte - drei Jahre später. Das Urteil nutzte Gremke indes wenig, denn in Buchholz hatte mittlerweile der Bau des Seniorenzentrums „Kursana“ an der Freudenthalstraße begonnen. Der Bedarf für ein weiteres Altenheim in Buchholz war zu dem damaligen Zeitpunkt nicht mehr gegeben, der potenzielle Betreiber für das Altersheim an der Lüneburger Straße sprang ab.
Gremke zog nach dieser Entwicklung noch 2007 mit einer Schadenersatzklage vor das Landgericht Stade und forderte 6,645 Millionen Euro. Nach weiterem Hin und Her erging im April 2015 wiederum in Celle ein Teilurteil: Für die Jahre bis Ende 2010 stünden Gremke laut Gerichtsgutachter 470.000 Euro zu.
Das aktuelle Schlussurteil bestätigt letztlich das Teilurteil aus dem Jahr 2015, allerdings mit geringerer Summe. Die Sparkasse Stade-Altes Land hat theoretisch die Möglichkeit, Revision einzulegen. Dafür hat sie bis Anfang April Zeit. Ob sie die Option wahrnehmen wird, steht nicht fest. Das WOCHENBLATT fragte nach, doch der Jurist, der sich mit dem Fall beschäftigt, kehrt erst diese Woche aus dem Urlaub zurück.
Buchholz' Bürgermeister Jan-Hendrik Röhse rechnet damit, dass der zugesprochene Schadenersatz durch die Kosten der vielen Verfahren aufgezehrt ist. Der Stadt Buchholz entsteht durch das Urteil kein unmittelbarer Schaden, weil das Geld aus dem kommunalen Schadenausgleich - einer Versicherung für Kommunen - bezahlt wird. "Mir ist bewusst, dass es sich auch dabei um Steuergeld handelt", betont Röhse.

Redakteur:

Oliver Sander aus Buchholz

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