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Prozess wegen Brandstiftung
Feuer bei der Polizei gelegt

Vor dem Amtsgericht Buxtehude wurde ein Fall von versuchter Brandstiftung verhandelt. Der Täter bereute und kam mit einer milden Strafe davon | Foto: tk
  • Vor dem Amtsgericht Buxtehude wurde ein Fall von versuchter Brandstiftung verhandelt. Der Täter bereute und kam mit einer milden Strafe davon
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tk. Buxtehude. Wie kann man nur auf so eine blöde Idee kommen? In der Silvesternacht im Warteraum des Polizeikommissariats Buxtehude mit einer Zeitung den an der Wand hängenden Defibrillator abzufackeln. Eine Antwort darauf gab es jetzt vor dem Schöffengericht am Amtsgericht Buxtehude. Der Angeklagte W. (63), bislang mit astreiner weißer Weste, hatte verschiedene Tabletten eingenommen und dazu Alkohol getrunken. An das, was die Staatsanwaltschaft versuchte schwere Brandstiftung in einem minder schweren Fall nennt, kann er sich nicht mehr erinnern. Dass er diese Tat zutiefst bereue, nahmen ihm die Staatsanwältin und das Gericht ab. Mildes Urteil: Sieben Monate und zwei Wochen Haftstrafe, ausgesetzt auf zwei Jahre zur Bewährung.

Das Drama nahm seinen Lauf, weil der Angeklagte, der in Stade wohnt, mit 1,5 Promille Blutalkohol in der Silvesternacht aus dem Verkehr gezogen wurde. Als er im Warteraum bei der Polizei auf ein Taxi wartete, zündete er den Defi an. "Das ist eine böse Sache und ich habe keine Erinnerung daran", sagt W. vor Gericht. Der Grund für den Filmriss: Er habe vom Psychiater verordnet sowohl Ritalin als auch ein Antidepressivum eingenommen. Seit einer Krebsdiagnose sei es seelisch mit ihm abwärts gegangen. "Eigentlich wollte ich nur so viel trinken, dass ich ein bisschen angeheitert bin", erklärte W. Die Wirkung von Tabletten und Alkohol habe ihn ausgeknockt. 

Sowohl W. als auch sein Anwalt betonten, dass sich so etwas nicht wiederholen werde. Der Stader befindet sich in intensiver psychiatrischer Betreuung und wird sich freiwillig Anfang 2021 in stationäre Behandlung begeben.

"Ich will alles aufarbeiten", sagt W. dem Gericht. Alles, was ihn belaste, teils seit Kindertagen, müsse an die Oberfläche kommen. Insgesamt, so der Mann, gehe es ihm derzeit schon deutlich besser als in der besagten Nacht des Jahreswechsels.

"Ich glaube Ihnen und sehe, dass Sie Ihre Tat bereuen", meinte die Vorsitzende Richterin. Dass der Angeklagte schon am Tag nach der Brandstiftung persönlich zur Polizei gegangen sei, um sich zu entschuldigen, "erfordere durchaus Mut", ergänzte sie. Zudem habe er den Schaden aus eigener Tasche beglichen.
Verteidigung und Staatsanwaltschaft plädierten auf das, was am Ende als Urteil mit sieben Monaten und zwei Wochen auch herauskam. W. nahm das Urteil noch im Gerichtssaal an. So kann er jetzt letztlich einen Schlussstrich unter das ziehen, was ein einmaliger Ausrutscher war.

Redakteur:

Tom Kreib aus Buxtehude

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