Nach Messermord-Urteil: Wie lang ist eigentlich lebenslang?

Beim Urteil lebenslang kommt kein Straftäter automatisch nach 15 Jahren auf freien Fuß | Foto: archiv
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Nach Messerstecher-Urteil: Nach 15 Jahren kommt niemand automatisch auf freien Fuß

tk. Stade. "Lebenslang, was ist das schon. Der ist doch nach 15 Jahren wieder draußen." So reagieren Menschen häufig auf das Urteil lebenslange Haft. Aktueller Fall: Der 28-Jährige, der am Montag für den Messermord an seiner Freundin vom Landgericht Stade zu lebenslanger Haft verurteilt wurde. Das WOCHENBLATT hat nachgefragt: Wie lang ist lebenslang?

"Es gibt keinen Automatismus, dass ein zu lebenslang Verurteilter nach 15 Jahren wieder freikommt", sagt Oberstaatsanwalt Kai Thomas Breas, Sprecher der Staatsanwaltschaft Stade. Lebenslang bedeute grundsätzlich für den Rest des Lebens. Aber: Das Bundesverfassungsgericht hat vor langer Zeit geurteilt, dass ein zu lebenslanger Haft Verurteilter zumindest eine Perspektive haben müsse, wieder auf freien Fuß zu kommen.

Darüber entscheidet die Strafvollstreckungskammer. Ein Lebenslänglicher kann frühestens nach 15 Jahren einen Antrag darauf stellen, dass seine Haft zur Bewährung ausgesetzt wird. Bei der Entscheidung darüber, spielen viele Faktoren eine Rolle. Es geht um die Tat, für die jemand lebenslang ins Gefängnis musste, es geht auch um die Führung während der Haft und ebenfalls darum, ob von dem Betreffenden für die Menschen noch eine Gefahr ausgeht. Auch bei der Entscheidung, ob eine Strafe zur Bewährung ausgesetzt werde, gebe es keinen Automatismus, so Breas. Er zitiert einen unter Juristen berühmten Fall: Ein Kinderschänder wollte nach 15 Jahren freigelassen werden. Das Gericht lehnte ab. Frühestens nach 28 Jahren werde der Inhaftierte freikommen.

Der Buxtehuder Strafverteidiger Lorenz Hünnemeyer erklärt, dass viele zu lebenslanger Haft Verurteilte nach durchschnittlich 18 Jahren wieder frei seien. Von Mördern oder Totschlägern gehe nur in seltenen Fällen eine Wiederholungsgefahr aus. Was für eine vorzeitige Haftentlassung spreche: Wenn sich die Verurteilen selbstkritisch mit ihrer Tat auseinandersetzen. Wer nach 15 Jahren noch immer eine "ich war es nicht-Haltung" einnehme, der habe kaum eine Chance auf die Bewährung.
Die Anwältin Sabine Hippert-Otromke hat die Mutter der getöteten jungen Frau im Messerstecher-Prozess als Nebenklägerin vertreten. Sie rechnet damit, dass der Täter 18 bis 22 Jahre im Gefängnis sitzt.

Redakteur:

Tom Kreib aus Buxtehude

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