In beiden Fällen Kollisionen mit Pkw
Zwei E-Scooter-Unfälle binnen weniger Stunden in Buxtehude
- Immer häufiger kommt es in letzter Zeit zu Unfällen mit Beteiligung von E-Scootern (Symbolbild)
- Foto: KI-generiert
- hochgeladen von Jörg Dammann
Gleich zwei Verkehrsunfälle mit E-Scootern haben sich am Samstagnachmittag innerhalb weniger Stunden in Buxtehude ereignet. Dabei wurden mehrere Menschen verletzt. In einem Fall wurde eine Jugendliche beim Überqueren einer Fußgängerfurt von einem Auto erfasst, im anderen waren zwei Jugendliche verbotswidrig gemeinsam auf einem E-Scooter unterwegs.
Die beiden Unfälle zeigen einmal mehr, dass E-Scooter im Straßenverkehr besondere Aufmerksamkeit erfordern – sowohl von den Fahrern selbst als auch von Autofahrern.
16-Jährige im Kreisverkehr angefahren
Der erste Unfall ereignete sich gegen 15.30 Uhr am Kreisverkehr Hafenbrücke/Schützenhofweg in Buxtehude. Nach Angaben der Polizei fuhr eine 61-jährige Autofahrerin aus Ibbenbüren mit ihrem VW aus Richtung Hafenbrücke in den Kreisverkehr ein. Als sie diesen an der zweiten Ausfahrt in Richtung Schützenhofweg wieder verlassen wollte, kam es zum Zusammenstoß mit einer 16-jährigen Buxtehuderin.
Die Jugendliche überquerte mit ihrem E-Scooter die Fußgängerfurt in Richtung Estebrügge. Dabei wurde sie von dem abbiegenden Auto erfasst. Die 16-Jährige erlitt Verletzungen und wurde vom Rettungsdienst ins Elbe Klinikum Buxtehude gebracht. Auch die Autofahrerin musste medizinisch versorgt werden. Sie erlitt nach dem Zusammenstoß einen Schock und kam ebenfalls ins Krankenhaus. Beide konnten die Klinik nach ambulanter Behandlung wieder verlassen. Den entstandenen Sachschaden schätzt die Polizei auf mindestens 2.100 Euro.
Zwei Jugendliche auf einem E-Scooter unterwegs
Nur zweieinhalb Stunden später kam es in Buxtehude zu einem weiteren Unfall. Gegen 18 Uhr wollte eine 25-jährige Hamburgerin mit ihrem Hyundai i10 von der Ferdinandstraße nach links auf ein Grundstück abbiegen. Dabei kollidierte sie mit einem E-Scooter, der auf dem Gehweg in Richtung Hauptstraße unterwegs war.
Wie die Polizei mitteilt, war der E-Scooter gleich mit zwei Jugendlichen besetzt – einem 16-jährigen Fahrer und einem 14-jährigen Mitfahrer, beide aus Buxtehude. Das ist nach der Straßenverkehrsordnung nicht erlaubt. E-Scooter dürfen grundsätzlich nur von einer Person genutzt werden.
Durch den Zusammenstoß prallte der Roller gegen die Fahrertür des Hyundai. Beide Jugendlichen stürzten. Der 16-jährige Fahrer erlitt leichte Verletzungen. Sein 14-jähriger Mitfahrer gab zwar an, unverletzt geblieben zu sein, wurde aber vorsorglich ebenfalls ins Elbe Klinikum Buxtehude gebracht. Auch die Autofahrerin zog sich leichte Verletzungen zu, verzichtete jedoch auf eine medizinische Behandlung. Der Hyundai wurde bei dem Unfall so stark beschädigt, dass er abgeschleppt werden musste. Den Sachschaden schätzt die Polizei auf mindestens 3.000 Euro.
E-Scooter sind keine Spielzeuge
Mit der zunehmenden Verbreitung von E-Scootern steigt auch die Zahl der Unfälle. Die Polizei weist deshalb regelmäßig darauf hin, dass für die Fahrer dieselben Verkehrsregeln gelten wie für andere Verkehrsteilnehmer. Dazu gehört unter anderem, dass E-Scooter grundsätzlich nur von einer Person genutzt werden dürfen. Wer zu zweit auf einem Roller fährt, erhöht nicht nur das Unfallrisiko erheblich, sondern begeht auch einen Verkehrsverstoß.
Redakteur:Jörg Dammann aus Stade |
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