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Sechsjähriger Junge in Bremervörde vermisst

Geschäftsführerin der Lebenshilfe Buxtehude zum Kita-Aus
Erklärung von Iris Wolf im Wortlaut

Service
Foto: Helena GARCIA@AdobeStock.com

JOBS und KARRIERE

Seid ihr Schülerinnen oder Schüler und steckt noch mitten in der Phase der beruflichen Orientierung? Oder seid ihr bereits mittendrin in eurer Ausbildung? Egal, in welcher Phase ihr euch befindet, eines ist sicher: In Deutschland gibt es über 300 anerkannte Ausbildungsberufe, die nur darauf warten, von euch entdeckt zu werden! Egal, welchen Schulabschluss ihr habt, es gibt garantiert einen passenden Beruf für euch. Eine Ausbildung bietet nicht nur die Möglichkeit, frühzeitig Geld zu verdienen,...

Der Brief von Lebenshilfe-Geschäftsführerin Iris Wolf zur Abgabe der Trägerschaft der Kita "Inne Beek" im Wortlaut: 

Hintergründe zur Entscheidungen der Lebenshilfe für die Kita Inne Beek
Gesamtsituation der Kindertagesstätten in Buxtehude
Sehr geehrte Bürgermeisterin, sehr geehrte Damen und Herren,

ich kann sehr gut verstehen, dass Sie alle den Wunsch nach einfachen Erklärungen haben. Es mag dem Anspruch eines Anzeigenblattes an Auseinandersetzung mit einem Thema genügen nach "der Schuldigen" zu suchen, den Bedürfnissen der Kinder und Eltern wird es in keiner Weise gerecht. Im Gegenteil, es schadet, sowohl dem Thema der Kinderbetreuung in Kindertagesstätten als auch der Inklusion in Buxtehude!

Komplexe Zusammenhänge benötigen eine fachliche Auseinandersetzung, um beurteilt werden zu können. Sicher kann man nicht erwarten, dass alle Beteiligten mit dem Kindertagesstättengesetz (Kitag) vertraut sind, es würde aber sehr helfen, um das Thema zu besprechen.

Unsere Gesellschaft hält zusammen, weil wir alle uns an Gesetzen orientieren und diese
respektieren. Das Kindertagesstättengesetz ist die Grundlage der Arbeit in Kita ' s. Es gilt
für alle Träger im gleichen Umfang. Für die Wolfsgruppe, eine Regelgruppe, bedeutet dies,
dass sie mit 20 Kindern besetzt werden kann (da die Raumgröße keine 25 Kinder zulässt-
2qm pro Kind ist die Grundlage). Die Kinder sind zu betreuen von einer/einem staatliche
anerkannten Erzieher/in und mindestens einer sozialpädagogischen Assistentin (bestenfalls
einer weiteren staatlich anerkannten Erzieher/in). Die Erzieherin ist die Gruppenleitung,
die sozialpädagogische Assistentin die Zweitkraft.

Die Arbeitszeit der Erzieher orientiert sich an der Öffnungszeit der jeweiligen Gruppe. In der Wolfgruppe war dies bisher so, dass die folgende Arbeitszeit der Mitarbeiterinnen, laut Kitag, verpflichtend vorzuhalten war: die Betreuungszeit von 40 Std./Woche jeweils einer Mitarbeiterin und die Verfügungszeit von 7,5 Std./Woche (für beide Mitarbeiter zusammen).
Die Betreuungszeit müssen beide Kräfte abdecken= insgesamt 80 Std/Woche, sowie 7,5 Std./Woche Verfügungszeit, die von einer Mitarbeiterin übernommen werden kann. Dies kann nicht von 2 Mitarbeiterinnen abgedeckt werden, da die wöchentliche Arbeitszeit nach TVÖD auf 39 Std./Woche festgelegt ist. Jeder Träger ist verpflichtet, gegenüber dem Kultusministerium zu bestätigen, dass diese Richtlinien eingehalten werden. In einem dafür bestimmten Programm (Kita-Web) sind die Mitarbeiter namentlich, mit Qualifikation und Stundenumfang einer Gruppe zuzuteilen.

Ebenfalls zu dokumentieren ist, welcher Mitarbeiter mit welcher Qualifikation die Vertretung dieser Mitarbeiter übernimmt. Zur Ermittlung der Vertretungsstunden werden Durchschnittswerte zu Grunde gelegt. Die Stadt Buxtehude geht davon aus, dass ein Mitarbeiter im Durchschnitt 13 Tage im Jahr arbeitsunfähig ist, 30 Tage Jahresurlaub hat und an 3 Tagen im Jahr an Fortbildungen teilnimmt. Fortbildungen sind verpflichtend. Für diese Stunden muss eine Vertretung vorhanden sein.

Auf Grund der Arbeitssituation sind die durchschnittlichen Krankentage höher, als 13 Tage im Jahr. Dieser Umstand findet keine Berücksichtigung bei der Abrechnung mit dem Kostenträger. Plötzliche Ausfälle von Mitarbeitern auf Grund von Beschäftigungsverboten (Schwangerschaft) auch nicht. Beide "Risiken" sind vom Kita-Träger zu trafen.
Erfüllt man die oben angegebenen Mindestanforderungen, erhält man als Träger die Betriebserlaubnis durch das Kultusministerium. Kann man die Mindestanforderungen nicht erfüllen, kann die Betriebserlaubnis nicht erteilt werden, bzw. kann diese entzogen werden. Nur wenn man diese Mindestanforderungen erfüllt, greift auch der Versicherungsschutz des Trägers, im Falle eines Unfalls (Mitarbeiter/in, oder Kind).

Die Verantwortung für die Einhaltung der Regeln trägt die Geschäftsführung des jeweiligen Trägers, für die Einhaltung der Regeln vor Ort ist die Kita-Leitung verantwortlich. Die Umsetzung der Regeln vor Ort, obliegt den Mitarbeiterinnen in den Gruppen. Entscheidet sich der Träger aus der Not heraus, die Mindeststandards nicht anzuwenden, tragen diese Entscheidung körperlich und psychisch die Erzieherinnen vor Ort! Sie fördern, tragen,
wickeln, trösten mehr Kinder, als gesetzlich vorgesehen. Die Belastung ist enorm und macht krank! Kinder und Mitarbeiterinnen leiden unter dieser Situation.

Wenn ein Träger eine Trägerschaft übernimmt, verpflichtet er sich, nach dem Kitag zu arbeiten. Unsere Erfahrung in den letzten Jahren hat sehr deutlich gemacht, dass dies auf Grund der dramatischen Personalnot im Bereich der Kindertagesstätten immer schwieriger wird. Anders als z. B. bei den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung, kennen sich Eitern und Redakteure, vielleicht auch einige Mitglieder des Jugendhilfeausschusses, nicht mit den Vorgaben des Kitag aus. Sonst würden Sie sicherlich nicht verlangen, dass wir als Träger, bildlich gesprochen, bei ROT über die Ampel fahren, ohne TÜV und viel zu schnell.
Vielleicht aber doch, weil Sie ja nicht der Fahrer sind, wieder bildlich gesprochen, das bin ja ich.

Bei allem Verständnis für die Notsituation der Eitern bin ich nicht dazu bereit die Verantwortung für diesen Verstoß zu übernehmen.

Seit Jahren ist das Thema des Fachkräftemangels bekannt. Seit Jahren wird darüber diskutiert, die Ausbildung der Erzieherinnen zu vergüten, damit interessierte Schüler es sich leisten können, diesen Beruf zu erlernen. Die Stadt Stade hat sich dafür entschieden die Ausbildung zu vergüten. Buxtehude bisher leider nicht. Der Beruf würde auch attraktiver sein, wenn der Betreuungsschlüssel für Regelgruppen reduziert würde. Der Betreuungsschlüssel 1:12,5 Kinder führt dazu, dass die Belastung der Mitarbeiterinnen sehr hoch ist.
Erzieherinnen werden in unterschiedlichen Bereichen eingesetzt, z. B. in der Schulassistenz, oder in der nachschulischen Betreuung (OGS). Beide Einsatzorte sind auf Grund der Bedingungen in diesen Bereichen oft attraktiver für Erzieherinnen, als die Kita. Der Ausbau der inklusiven Beschulung und der Offenen Ganztagsschule in Buxtehude haben den Bedarf an Erzieherinnen deutlich erhöht. Wie Sie an den beigefügten Artikeln erkennen ist das Problem bekannt, mit Nichten ein alleiniges Problem der Lebenshilfe, und auch in der
örtlichen Presse schon mehrfach beschrieben worden.

Da wir in der Kita Inne Beek eine Erzieherin hatten, die ins sofortige Beschäftigungsverbot gehen musste, eine Erzieherin gekündigt hat, da sie die Arbeitszeit reduzieren wollte und zum 30.10.2020 eine weitere Erzieherin gekündigt hat, die im Landkreis in einer Integrativen Gruppe arbeiten wollte, war uns sehr bewusst, dass wir für die Wolfsgruppe zum 01.11.2020 kein Personal haben. Frau Schnarr-Agoston und ich haben dies umgehend an
das Jugendamt gemeldet und die Konsequenzen besprochen. Ohne die Unterstützung des Jugendamtes hätten wir die Gruppe schließen müssen, da es sehr unrealistisch ist, innerhalb so kurzer Zeit 2 Mitarbeiter mit geeigneter Ausbildung nachbesetzen zu können.
Am 27.10.2020 konnten wir den Elternvertretern der Kita Inne Beek, den Eltern der Wolfsgruppe gemeinsam mit Frau Lange-Reichardt eine Lösung präsentieren, die Weiterführung der Wolfgruppe ermöglicht.

Es ist eine fragile und schnelle Lösung, die wir gemeinsam erarbeitet haben. Ermöglicht hat dies ein Rettungsteam, da komplexe Probleme nur durch übergreifende Hilfe zu lösen sind.

Die Hansestadt wird eine Springkraft (Erzieherin) einer anderen Kita in unsere Kita abordnen. Dies ist nur durch den Verzicht der städtischen Kita möglich, wofür wir sehr dankbar sind. Die Lebenshilfe stellt ebenfalls eine Springkraft (Heilerziehungspfleger) für diese Gruppe ab und setzt einen weiteren Heilerziehungspfleger ein, der über einen Personaldienstleister gefunden wurde. Die Wolfsgruppe verzichtet ab 01.11. auf Betreuungszeit
Auch die anderen drei Gruppen der Kita Inne Beek müssen mit Reduzierung der Betreuungszeit, oder Gruppenschließungen auf Grund von Personalausfällen rechnen, da keine Springkraft in der Kita ist. Es wird somit deutlich, dass es großer Anstrengungen von vielen Akteuren brauchte, um so zeitnah eine Lösung für diese Gruppe zu finden. Eine Lösung, die die Betreuung sichert, aber nicht alles anbieten kann, was zum Gruppenalltag und zum Anspruch der Kinder und Eltern laut Kita-Gesetz zur Gruppenarbeit gehört. Eine Situation, die leider vielen Kita's in Buxtehude und Umgebung wohl vertraut ist. Wir alle verwalten einen Mangel. Jugendamt, Trägern und Eltern ist dieser Mangel seit Jahren bekannt. Aber wir alle tun so, als wäre es trotzdem möglich, die Kita's nach den gesetzlichen Vorgaben zu führen. Würden Sie genauer hinsehen, wäre sehr deutlich, dass dies nicht so ist!
Die Lebenshilfe unterstützt, seit 1962, Kinder bei der Teilhabe in der Gemeinschaft. Wir wissen, dass für eine individuelle Förderung eines jeden Kindes sowohl die personellen, fachlichen, zeitlichen und räumlichen Ressourcen entscheidend sind. Mit einer Übernahme einer Trägerschaft, setzt man vertraglich fest, zu welchen Bedingungen eine Kita zu führen ist und bestätigt gleichzeitig, dass man dem Vertrag entsprechen kann. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben uns deutlich gemacht, dass wir unter den gesetzlichen Bestimmungen
für Regelgruppen, unserem Anspruch an individueller Förderung, nicht gerecht werden können. Der Umstand, dass das Gebäude der Kita Inne Beek auch nach 30 Jahren inklusiver Arbeit dort, noch immer nicht behindertengerecht ist, hat zur unserer Entscheidung beigetragen, die Trägerschaft der Kita Inne Beek, vertragsgerecht zum 31.07.2022, zu kündigen.

Die Vorstellung der Lebenshilfe von einer individueller Förderung jeden Kindes entspricht Ziel 4- Bildung, der 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung, die am 25. September 2015 auf dem Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet wurde. Es besagt für den Bereich der Kita:
Bis 2030 ist sicher zu stellen, dass alle Mädchen und Jungen Zugang zu hochwertiger frühkindlicher Erziehung, Betreuung und Vorschulbildung erhalten, damit sie auf die Grundschule vorbereitet sind.

2030 ist nicht mehr weit! Um das Ziel erreichen zu können ist es wichtig, dass jetzt die Weichen gestellt werden.

Unser eigenes Gebäude in der Kita Orchideenstraße ist behindertengerecht gebaut. Wir betreuen hier insgesamt 79 Kinder, 20 davon mit Unterstützungsbedarf. Das entspricht unserem Verständnis von Inklusion.

Die Lebenshilfe will auch weiterhin Kinder an ihrem Wohnort, mit und ohne Unterstützungsbedarf, fördern und dazu beitragen, dass Buxtehude inklusiver wird. Es muss normal sein, verschieden zu sein! In behindertengerechten Gebäuden können wir uns in Zukunft auch die Trägerschaft für weitere Kindertagesstätte vorstellen.
Ich hoffe sehr, dass es mir gelungen ist, Ihnen unsere Beweggründe für die Kündigung der Trägerschaft zu erklären. Für die zukünftige Zusammenarbeit wünsche ich mir, dass Sie uns vertrauen und davon ausgehen, dass wir unsere Entscheidungen zum Wohle der Kinder treffen. Das Wohl der Kinder im Blick zu haben, heißt auch, den Mitarbeiterinnen Arbeitsbedingungen zur Verfügung zu stellen, die ihre Arbeit wertschätzt und sie nicht überfordert. Es macht keinen Sinn, unterhalb der gesetzlichen Standards zu arbeiten.
Weder für die Mitarbeiterinnen, noch für die Kinder. Die Lebenshilfe wird sich solchen Forderungen weiterhin widersetzen, auch wenn "andere" dies angeblich tun. Wir haben viel aus den Erfahrungen der letzten Wochen gelernt.

In Zukunft werden wir den Jugendhilfeausschuss und den Präventionsrat ansprechen, wenn wir Unterstützung benötigen.

Auch die Eltern werden wir stärker als bisher einbeziehen, um uns gemeinsam für Verbesserungen im Bereich der Kita-Arbeit einzusetzen. Dass die Elternvertreterinnen aus Inne Beek eine Petition gestartet haben, freut uns sehr! Bitte unterstützen auch Sie diese Petition. Den Link finden Sie in unserer Mail.

Die Unterstützung durch eine städtische Kita-Leitung hat uns ebenso gefreut und dazu animiert, enger mit den Leitungen der städtischen Kita's und der freien Träger zusammen zu arbeiten, um gemeinsam für bessere Bedingungen zu kämpfen. Wir sitzen alle in einem Boot.

Die Presse in Buxtehude bitte ich um Fairness! Worte können wie Schläge sein. Gehen Sie also bitte professionell mit ihrer "Macht" um.

Sollten Sie Fragen haben, oder Rückmeldungen geben wollen, sprechen Sie mich gerne an.

Es geht nicht um Macht, sondern um berechtigte Kritik
Redakteur:

Tom Kreib aus Buxtehude

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