Landkreis bleibt dabei
Fällung der Beckdorfer Kastanie war richtig

Von der mehr als 100 Jahre alten Kastanie in Beckdorf ist nur ein Baumstumpf übrig geblieben
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Foto: Helena GARCIA@AdobeStock.com

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Die Fällung der Kastanie in Beckdorf war richtig. Das ist auch das Ergebnis der Kommunalaufsicht des Landkreises Stade, nachdem sie auf Eingabe der IGB in Beckdorf die Stellungnahmen der Gemeinde Beckdorf und des Naturschutzamtes ausgewertet hat. Die IGB hatte sich an den Landkreis gewendet, um prüfen zu lassen, ob die Vorgehensweise der Verwaltung rechtmäßig war. Hintergrund: Die mehr als 100 Jahre alte Kastanie im Ortskern war ohne Rücksprache mit dem Naturschutzamt oder dem Rat gefällt und das Holz einem Bürger überlassen worden (das WOCHENBLATT berichtete). 

Wie zuvor das Naturschutzamt hat die Kommunalaufsicht Folgendes festgestellt:
Laut Gutachten vom 10.02.2022 war von einer Bruchgefahr auszugehen und eine Verkehrsgefährdung nicht auszuschließen.
- Aufgrund der Wettervorhersagen (mehrere Orkantiefs) und Unwetterwarnungen (u. a. Warn-App NINA, KATWARN) wurde von der Verwaltung Gefahr im Verzuge gesehen.
- Das Benehmen des Naturschutzamtes zur Fällung der Kastanie wurde nachträglich erteilt.
- Im Herbst ist eine Ersatzpflanzung vorgesehen.
- Angabegemäß wurde das Holz der Kastanie liegengelassen und von Bürgern abtransportiert, so dass für den Abtransport des Holzes keine Berechnung stattfand.
- Ein – aufgrund des Zustands des Baumes und der geringen Menge des Holzes allenfalls zu erwartender – geringer Verkaufserlös stand in keinem Verhältnis zu den in Zusammenhang mit einem Verkauf anfallenden Kosten.
Vor diesem Hintergrund sieht die Kreisverwaltung in dieser Angelegenheit keinen Anlass für kommunalaufsichtliche Maßnahmen, so Daniel Beneke, Pressesprecher des Landkreises.

Alle Texte zu Kastanie Beckdorf
Redakteur:

Nicola Dultz aus Buxtehude

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