Gesetzesänderung bewirkt womöglich das Gegenteil des politisch Gewollten
Jagd auf Problemwölfe kann zum Erliegen kommen

Die Jagd auf Problemwölfe sollte eigentlich einfacher und rechtssicher werden - dafür wurde das Bundesnaturschutzgesetz geändert | Foto: DJV/Rolfes
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tk. Landkreis. Im vergangenen Jahr hat der Bundestag Paragraph 45a des Bundesnaturschutzgesetzes geändert. Das erklärte (politische) Ziel: Wenn Risse durch Wölfe trotz Schutzmaßnahmen zu großen wirtschaftlichen Schäden - etwa bei Nutztieren - führen, dürfen räumlich und zeitlich befristet Abschussgenehmigungen erteilt werden. Und zwar auch dann, wenn die Risse keinem speziellen Wolf zugeordnet werden können.

Wolfsfreunde hielten das für ein "Feuer frei" auf Isegrim, die Befürworter der vorsichtigen Jagd auf auffällige Wölfe dagegen endlich für einen Schritt in die richtige Richtung. Der juristische Hinweis den das Verwaltungsgericht Lüneburg kürzlich gegeben hat, zeigt: Die vom Bundestag beschlossene Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes könnte faktisch dazu führen, dass kein einziger Wolf mehr geschossen werden darf. Das wäre das Gegenteil von dem, was die Gesetzesänderung eigentlich erreichen sollte.

Keine Garantie den richtigen Wolf im Visier zu haben

Das Problem: Ein Wolf hat seine Identifikationsnummer nicht in neonfarbenen Lettern und Zahlen auf den Pelz geschrieben. Soll ein Tier mit einer Ausnahmegenehmigung entnommen - sprich geschossen werden - kann kein Jäger garantieren, den Wolf im Visier zu haben, der für Risse verantwortlich ist. Jagdlich ist die sichere Identifizierung schlichtweg nicht möglich. Daher sollte die Gesetzesreform es erlauben, dass einzelne Wölfe aus einem Rudel geschossen werden können, bis die Zahl der Risse signifikant zurückgeht. Das wäre, so ein Jäger aus dem Landkreis Stade, etwa für den Deichschutz mit Schafherden eine überlebenswichtige Hilfe. Und auch Weidetierhalter könnten aufatmen.

Gericht Bedenken gegen die Abschussgenehmigung

Das Verwaltungsgericht in Lüneburg hatte sich im April mit dem Widerspruch gegen drei durch das Land genehmigte Wolfsabschüsse beschäftigt. Die Klage von einem Naturschutzverein gegen zwei Abschüsse im Landkreis Uelzen wurde vom Gericht zwar zurückgewiesen - der Verein hatte kein Klagerecht -, der rechtliche Hinweis in diesem Fall hat aber Sprengkraft: Das Gericht hat grundsätzliche Bedenken gegen die Abschussgenehmigung geltend gemacht. Das veränderte Gesetz greife nur, wenn die Nutztierrisse keinem speziellen Wolf eines Rudels zugeordnet werden können. Im vorliegenden Fall seien die  verursachenden Tiere jedoch bekannt gewesen. Ihr genetischer Code, und damit ihre eindeutige Identifizierung, stehe fest. Der Abschuss wäre damit verboten.

Übeltäter wird genau ermittelt

Das Grundproblem: Sowie es einen Riss gegeben hat, der mutmaßlich auf einen Wolf zurückzuführen ist, wird der Fall gründlich untersucht, um festzustellen, ob tatsächlich ein Wolf auf Jagd gegangen ist. Nur dann zahlen die Länder etwa Schadenersatz. Das heißt aber: Bei nahezu 100 Prozent aller bekannten Risse steht fest, welcher Wolf der Übeltäter war. Und das heißt in Anlehnung an die Sichtweise der Lüneburger Richter auch: Kein Abschuss nach Paragraph 45a wäre erlaubt und legal. Die Gesetzesänderung, die es einfacher machen sollte, bringt die Jagd auf Problemwölfe womöglich komplett zum Erliegen.

Niedersachsen hat die Abschussgenehmigung erst einmal zurückgezogen. "Wir haben den Hinweis des Gerichts zur Kenntnis genommen", sagt Lotta Cordes, stellvertretende Pressesprecherin im Umweltministerium in Hannover. Das entspreche aber nicht der Intention der Gesetzesänderung, fügt sie hinzu. Denn es sollte Rechtssicherheit für die Jagd auf Problemwölfe geschaffen werden. Das Umweltministerium sieht es zusammengefasst und vereinfacht so: Weil eine Identifizierung eines Wolfs nicht möglich ist, wurde das Bundesnaturschutzgesetz geändert. Das, so die Sprecherin, sehe auch der Bund so und habe darauf sogar explizit in der Begründung der Gesetzesänderung hingewiesen. Dort steht wörtlich: "Zur Abwendung drohender ernster landwirtschaftlicher Schäden durch Nutztierrisse (können) erforderlichenfalls auch mehrere Tiere eines Rudels oder ein ganzes Wolfsrudel entnommen werden." Dass ein spezieller Wolf als Verursacher der Risse identifiziert werde, sei nicht notwendig.

"Und keiner hat's gemerkt"

Es bleibt fraglich, ob sich Gerichte bei nachfolgenden Verhandlungen über Abschussgenehmigungen nur an den Gesetzestext oder auch an dessen Begründung halten. Ein Insider, der wenig Lust auf den nächsten Shitstorm in Sachen Wolf hat, mutmaßt daher: Einige spitzfindige Experten im Bundesumweltministerium, bisher eine Trutzburg der Wolfsschützer, hätten genau gewusst, was sie tun - eine Gesetzesänderung vorlegen, die wie eine Erleichterung der Wolfsjagd aussieht und das Gegenteil erreicht. "Und keiner hat's gemerkt", stellt der Mann fest.

Der Streit um den Wolf eskaliert einmal mehr
Redakteur:

Tom Kreib aus Buxtehude

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