Kann das weg?
Wenn das Auto nach dem Parken "vergessen" wird
- Das Fahrzeug ist von Wildwuchs umgeben
- Foto: sb
- hochgeladen von Stephanie Bargmann
Unkraut wächst an den Reifen empor, Schmutz und Witterungsspuren bedecken die Karosserie: Seit Monaten steht ein in Polen zugelassenes Auto in einem Buxtehuder Wohngebiet. Unter den Scheibenwischern und an den Fenstern hängen inzwischen verwitterte Visitenkarten von Autohändlern, die Interesse an dem Wagen bekunden. An der Fahrertür klebt zudem eine kaum noch lesbare Aufforderung der Hansestadt Buxtehude – offenbar mit der Bitte, das Fahrzeug zu entfernen oder Kontakt mit der Verwaltung aufzunehmen.
Ein WOCHENBLATT-Leser hatte die Redaktion auf den Wagen aufmerksam gemacht. Doch wie lange darf ein zugelassenes Fahrzeug überhaupt unbewegt im öffentlichen Parkraum stehen? Das Ordnungsamt der Hansestadt erläutert das Verfahren:
• Keine gesetzliche Höchstdauer: Für ordnungsgemäß zugelassene Fahrzeuge gibt es keine gesetzliche Regelung, wie lange sie im öffentlichen Straßenraum abgestellt werden dürfen. Die Stadt empfiehlt Haltern allerdings, mindestens alle drei Tage nach ihrem Auto zu sehen. So können sie beispielsweise auf kurzfristig eingerichtete Haltverbote reagieren.
• Erste Prüfung durch das Ordnungsamt: Deuten starker Bewuchs, platte Reifen oder andere Anzeichen darauf hin, dass ein Fahrzeug bereits lange nicht bewegt wurde, ermittelt die Behörde zunächst den Halter. Dieser erhält ein Informationsschreiben mit der Aufforderung, das Fahrzeug zu entfernen oder wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen.
• Zwangsmittel bei ausbleibender Reaktion: Reagiert der Halter nicht, folgt eine weitere schriftliche Aufforderung. Darin wird nach dem Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetz angedroht, das Fahrzeug auf Kosten des Halters umsetzen zu lassen. Bereits für diese Anordnung können Gebühren entstehen.
• Schwieriger bei ausländischer Zulassung: Bei Fahrzeughaltern im Ausland sind die Erfolgsaussichten solcher Schreiben nach Aussage der Hansestadt Buxtehude gering. Nachdem alle Möglichkeiten ausgeschöpft wurden, lässt sie solche Fahrzeuge häufig zunächst auf eigene Kosten umsetzen.
• Verwertung wird geprüft: Bleiben sämtliche Aufforderungen ohne Reaktion, kann das Fahrzeug entfernt werden. Anschließend prüft die Stadt eine mögliche Verwertung. Bei lange abgestellten, beschädigten oder stark verwitterten Autos lohnt sich ein Verkauf zur Deckung der entstandenen Kosten jedoch häufig nicht.
Wie oft das Ordnungsamt im vergangenen Jahr wegen dauerhaft abgestellter Fahrzeuge tätig werden musste, kann die Stadt nicht beziffern. Entsprechende offizielle Zahlen werden nicht erhoben.
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