Härtefälle bedenken
Buxtehuder FDP will Erbpacht-Regelung korrigieren
Eine Katastrophe für ein Buxtehuder Ehepaar mit einem Haus auf einem von der Stadt gepachteten Grundstück: Nachdem der Rat im Oktober 2022 beschlossen hatte, den Erbbauzins mit 3,5 Prozent des Bodenrichtwertes neu zu berechnen, wird die jährliche Summe zukünftig so teuer, dass Gerhard und Ines Müller ihr Haus nicht mehr verkaufen können. Sobald Interessierte hören, dass sie ab 2048 jährlich eine Summe von 22.344 Euro zahlen sollen, springen sie ab.
Nach dem Bericht im WOCHENBLATT hat sich die Buxtehuder FDP eingeschaltet. "Wir haben damals der neuen Regelung zwar zugestimmt, aber die Härtefälle nicht bedacht", erklärt Sven-Michael Hübner, Vorsitzender FDP Ortsverband Buxtehude. Diesen Fehler wolle seine Partei jetzt revidieren und habe sich informiert, wie anderswo mit der Problematik umgegangen wird. Fündig wurden die Politiker unter anderem in Lübeck, wo die für die Berechnung der Erbpacht zugrundeliegende Grundstücksgröße ab 600 Quadratmeter gedeckelt wird.
Das Problem ist die Grundstücksgröße
Die Grundstücksgröße ist nämlich genau das Problem im Fall der Müllers. Ihr Haus steht auf einem 2.200 Quadratmeter großen Erbpachtgrundstück, für das sie bisher einen jährlichen Erbbauzins von 469,40 Euro zahlen (das WOCHENBLATT berichtete). Ab dem Jahr 2048, wenn der Vertrag ausläuft, werden 22.344 Euro an Erbpacht fällig. Nachdem die Hansestadt Buxtehude dem Ehepaar soweit entgegen gekommen ist, zumindest die Fläche für den Lärmschutzwall zur B 73 herauszurechnen, sind es immerhin noch 14.700 Euro jährlich, die die Pächter dann aufbringen müssten.
Nachdem die Kinder erwachsen und ausgezogen sind, sind Haus und Grundstück aber auch für Gerhard und Ines Müller, mittlerweile beide über 60 Jahre alt, zu groß und auch zu arbeitsaufwendig geworden. Wie viele Immobilienbesitzer in ihrer Situation wollen sie sich verkleinern und haben sich daher für einen Umzug entschieden. "Zuvor hatten wir die Hansestadt Buxtehude über unsere Pläne informiert", erklärt Gerhard Müller. Damals wurde ihm nur gesagt, dass die Erbpacht erhöht werde. Mit einer solch drastischen Preissteigerung habe er jedoch nicht gerechnet.
Haus ist unter aktuellen Bedingungen unverkäuflich
Dass das Haus unter diesen Bedingungen unverkäuflich ist, bestätigte die Apenser Maklerin Yvonne Laage nach zahlreichen Gesprächen mit bisherigen Kaufinteressenten. Und die Hansestadt Buxtehude, die ihr Vorkaufsrecht nicht in Anspruch genommen hat, muss das Haus erst kaufen und das Grundstück zurücknehmen, wenn der Erbpachtvertrag ausläuft. Damit hätte Familie Müller, sofern sich keine andere Lösung findet, bis 2048 eine doppelte Belastung zu tragen: für das neue Haus, in dem sie jetzt leben, und das bisherige Haus, das nicht verkauft werden kann und leer steht. "Das ist absolut kontraproduktiv", ist sich Gerhard Müller mit Sven-Michael Hübner einig, zumal die Möglichkeit, Häuser auf Erbpachtgrundstücken zu kaufen, gerade sozial schwächeren Familien zugute kommen soll.
FDP fordert Deckelung ab 600 Quadratmetern und Ermäßigung für Rentner
"Es ist keine Frage, dass die Müllers und auch andere Pächter in Buxtehude sehr gute Bedingungen hatten", sagt Sven-Michael Hübner. Doch der Ratsbeschluss führe jetzt zum Teil zu sozialen Härtefällen, denen die Hansestadt Buxtehude entsprechend begegnen müsse. Daher stellt die FDP den Antrag, dass der Erbbauzins von 3,5 Prozent für alle Grundstücke mit einer Deckelung von 600 Quadratmetern Gültigkeit habe und dass Rentner eine 50-prozentige Ermäßigung auf den Erbbauzins erhalten, damit ältere Menschen, wenn sie ihr Haus abbezahlt haben, dann auch Zuhause wohnen bleiben können. Denn eins ist klar: Spätestens, wenn der aktuelle Vertrag ausläuft, müssten die dann hochbetagten Müllers, aus ihrem Haus raus. Eine jährliche Belastung von 14.700 Euro könnten sie sich als Rentner nicht mehr leisten.
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