Flexiblere Vorgaben für Events in Buxtehude
CDU-Antrag soll Lärmschutz für Veranstaltungsorte in Buxtehude lockern

Foto: AdobeStock / maxbelchenko
 

Die CDU-Fraktion im Rat der Hansestadt Buxtehude hat einen Antrag eingebracht, der tiefgreifende Änderungen bei der Anwendung der niedersächsischen Freizeitanlagenlärmschutzrichtlinie vorsieht: Statt das gesamte Stadtgebiet einheitlich als „Lärmraum“ zu betrachten, soll künftig zwischen verschiedenen Lärmräumen bzw. Veranstaltungsorten differenziert werden. Die Verwaltung soll Vorschläge erarbeiten, wie die Richtlinie auf einzelne Locations angewandt werden kann – mit Blick auf bestehende Veranstaltungsorte.

Nach Ansicht der CDU sorgt die bisherige Praxis dafür, dass kleinere Initiativen benachteiligt sind. Beispielsweise dürfen nur insgesamt 18 "seltene Ereignisse" pro Jahr stattfinden – kumuliert über das ganze Stadtgebiet. Das verhindere die Veranstaltungsvielfalt und führe zu Benachteiligungen, etwa für Ehrenamtliche und kulturell Aktive.

Diese Debatte hat auch direkte Auswirkungen auf das Freizeithaus Buxtehude, eine langjährige Kultur- und Jugendeinrichtung. Nach Beschwerden von Anwohnern über Lärm wurden für das Freizeithaus neue Auflagen erlassen: Veranstaltungen müssen unter der Woche spätestens um 21.30 Uhr enden, an Wochenenden sind Abendveranstaltungen stark eingeschränkt. Die neuen Regeln betreffen Formate wie „My Six Stages“ oder „Buxte Rhymes“, bei denen junge Bands auftreten oder Begegnung möglich ist. Organisationen wie der Stadtjugendring sehen in den Maßnahmen eine Gefahr für die kulturelle Szene und Jugendbeteiligung.

Rechtlicher Rahmen und Kritik

Zugrundeliegend ist die niedersächsische Freizeitanlagenlärmschutzrichtlinie (§ 18. BImSchV), die unter anderem vorsieht, dass „seltene Ereignisse“ (größere Veranstaltungen) bis zu 18 Mal im Jahr erlaubt sind und dabei erhöhte Immissionsrichtwerte gelten dürfen. Doch wenn das gesamte Stadtgebiet als ein Lärmraum gezählt wird, sind weitere Events nicht mehr möglich, sobald die Anzahl erreicht ist – unabhängig davon, wie weit entfernt oder wie wenig belastet die Anwohner tatsächlich sind. Kritiker fordern deshalb, dass Orte wie das Freizeithaus und sein Umfeld als eigener Lärmraum gesehen werden. Damit wäre eine flexiblere Nutzung möglich und gleichzeitig der Schutz von Anwohnern gewährleistet.

Wird der Antrag der CDU angenommen, könnte sich die Situation für Kulturschaffende spürbar verbessern: Mehr Veranstaltungszeiten am Abend und am Wochenende, geringere Gefahr, dass Events abgesagt werden müssen. Auch die Jugendlichen, die derzeit protestieren (#FreizeithausRetter), erhoffen sich konkrete Verbesserungen.

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Birgit Butter stellt beim Landtag Anfrage zur Zunkunft des Freizeithauses

Nach den bekannten Einschränkungen im Freizeithaus Buxtehude rückt nun die Politik das Thema in den Fokus. Die CDU-Landtagsabgeordnete Birgit Butter hat eine Kleine Anfrage an die Landesregierung gestellt – mit Blick auf den Erhalt kultureller Jugendeinrichtungen in ganz Niedersachsen. In ihrer Anfrage thematisiert Butter die schwierige Situation des Freizeithauses stellvertretend für ähnliche Einrichtungen im Land. Kernfragen sind: Welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten beim Lärmschutz? Gibt es Ausnahmeregelungen für kulturelle Jugendarbeit? Und wie können Kommunen beim Erhalt und der Modernisierung solcher Angebote unterstützt werden?

Ziel müsse es laut Butter sein, Jugendlichen auch künftig Räume zur kreativen und sportlichen Entfaltung zu sichern – trotz wachsender Interessenkonflikte in städtischen Wohngebieten. In ihrer Anfrage erkundigt sie sich daher auch nach konkreten Förderprogrammen und technischen Lösungen wie etwa Schallschutzmaßnahmen, um den Fortbestand des Freizeithauses langfristig zu sichern.

Redakteur:

Stephanie Bargmann aus Stade

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