Strafverteidiger Lorenz Hünnemeyer zur Debatte über härtere Sanktionen
Höhere Strafen schrecken Sexualstraftäter nicht ab

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tk. Buxtehude. "Eine höhere Strafe hält einen Täter nicht von seinen Taten ab", sagt Lorenz Hünnemeyer. Ein Täter, und das gelte auch für Sexualdelikte, gehe davon aus, dass er unentdeckt bleibe. Der Strafverteidiger aus Buxtehude hält es daher nicht für zielführend, Gesetze, die Kindesmissbrauch ahnden, zu verschärfen. Diese Forderung wurde in der Politik, unter anderem vom CDU-Präsidium, laut. Hintergrund: In Münster ist aktuell ein gut organisiertes Netzwerk von Kinderschändern aufgeflogen. Sieben Beschuldigte sitzen in Untersuchungshaft. Die drei bislang bekannten Opfer sind zwischen fünf und zwölf Jahre alt.

Wenn Kinder als besonders schützenswerte Mitglieder der Gesellschaft betroffen sind, "dann ruft Volkes Stimme schnell nach härteren Strafen", sagt Hünnemneyer. Der Jurist kritisiert, dass Politiker unreflektiert auf diesen Zug aufspringen. "Schnell was raushauen, bevor jemand anders auf Twitter zehn Minuten schneller ist", kommentiert er.

Hünnemeyer kennt beide Seiten

Als Anwalt vertritt Lorenz Hünnemeyer gleichermaßen Sexualstraftäter wie auch Opfer, wenn er die Rolle des Nebenklägers innehat. Er kennt also beide Seiten. So wenig ein Täter davon ausgehe erwischt zu werden, so wenig werde sich ein triebgesteuerter Täter von härteren Sanktionen von seinem Tun abbringen lassen, so Hünnemeyer. Bei Fehlleistungen der Psyche und der Triebsteuerung müsse es in vielen Fällen darum gehen, wie eine weitere Tat verhindert werden könne. "Dann sind häufig Psychiatrie und Medizin mehr gefordert als die Strafjustiz", sagt der Anwalt. Am Ende - wenn weder Urteile noch Therapien helfen - "müssen bestimmte Täter herausgefiltert werden, um die Gesellschaft zu schützen", so Hünnemeyer. Was konkret Sicherungsverwahrung bedeutet - und die ist zeitlich nicht befristet.

"Das Gericht muss von ihrer Schuld überzeugt sein"

"Straftaten dürfen nie toleriert werden und Gewalt ist nicht hinnehmbar", sagt der Jurist. Wenn die sexuelle Selbstbestimmung in irgendeiner Weise verletzt werde, "ist es wichtig, einzugreifen". Wenn man diesem Grundsatz folgt, bedeuten härtere und schärfere Gesetze aber nicht zwangsläufig, dass Sexualstraftäter zu längeren Haftstrafen verurteilt werden. "Das Gericht muss von ihrer Schuld auch überzeugt sein", so der Anwalt. Das sei ein Punkt, der in einer aufgeregten Diskussion gerne übersehen werde.

Seinen Mandanten, auch Opfern von Sexualstraftätern, mache er das aber im Vorfeld eines Prozesses klar: Der Gang vors Gericht bedeutet nicht automatisch eine Strafe für den Täter. "Erst am Ende eines Strafverfahrens kann ein Opfer sagen, ob es gut gelaufen ist und vielleicht besser mit den Folgen einer Tat abschließen."

Gerichtsverhandlung für die Opfer starke Belastung

An dieser Stelle, und das ist dem Strafverteidiger sehr wichtig, müsse auch betrachtet werden, dass eine Gerichtsverhandlung für die Opfer jedweder Form von Gewalt eine extrem starke Belastung sein kann. "Diese Menschen müssen alles noch einmal durchleben." Eine höhere Haftstrafe für den Täter mache das für sein Opfer nicht einfacher. "Die wirkliche Verarbeitung von traumatischen Erfahrungen setzt erst nach dem Ende einer Verhandlung ein."

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Wenn Kinder als Schwächste der Gesellschaft zum Opfer
werden, wird der Ruf nach härteren Strafen oft laut
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