Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts
Planungen für Rübker Straße als A26-Zubringer sind rechtswidrig

Die A26-Anschlussstelle Buxtehude aus der Luft. Sie kann weiterhin nicht genutzt werden. Laut Entscheidung des OVG Lüneburg ist der Ausbau der Rübker Straße in den jetzigen Planungen rechtswidrig | Foto: nord-luftbilder.de/Martin Elsen
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Der Landkreis Stade hat in Sachen Rübker Straße (K40) erneut eine Schlappe vor Gericht hinnehmen müssen: Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg hat den Planfeststellungsbeschluss, der den Ausbau der Rübker Straße als Autobahnzubringer für Buxtehude vorsieht, als rechtswidrig und nicht vollziehbar eingestuft. Damit hat der Landkreis auch in zweiter Instanz die juristische Auseinandersetzung um die Rübker Straße verloren, wenn auch nicht so deutlich wie in der ersten Instanz vor dem Verwaltungsgericht Stade. Das Thema Rübker Straße muss nicht endgültig ad acta gelegen werden.

Autobahnzubringer Rübker Straße: Jetzt sprechen die Richter

Allerdings hat das OVG Lüneburg am heutigen Dienstag (5. Dezember) zunächst nur den Tenor der Entscheidung mitgeteilt, nachdem am gestrigen Montag die mündliche Verhandlung stattgefunden hatte. Eine schriftliche Urteilsbegründung soll den Prozessparteien erst in zwei bis drei Wochen zugestellt werden. Deshalb sind die Gründe für die Entscheidung der Lüneburger noch nicht bekannt.

Urteil zum A26-Zubringer Buxtehude fällt im Dezember

Womöglich nicht das endgültige Aus für die Rübker Straße

Es bleibt daher abzuwarten, wo das Gericht Fehler in den Planungen des Landkreises ausgemacht hat. Sollte es nur um Teilbereiche bei den Planungen gehen, wäre es gegebenenfalls möglich, Korrekturen vorzunehmen und das Verfahren neu auf den Weg zu bringen. Dann könnte womöglich an dem Ausbau der Rübker Straße als A26-Zubringer festgehalten werden. Denn anders als im ersten Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Stade wurde der Planfeststellungsbeschluss vom OVG Lüneburg nicht in Gänze aufgehoben. Wäre das passiert, hätte dies das endgültige Aus für die Rübker Straße als Zubringer bedeutet. Für diesen Fall hatte Landrat Kai Seefried bereits angekündigt, die Entscheidung zu akzeptieren und nicht weiter juristisch dagegen vorzugehen.

Seefried will sich am morgigen Mittwoch mit Buxtehudes Bürgermeisterin Katja Oldenburg-Schmidt zusammensetzen, um über das weitere Vorgehen zu beraten. Der Landrat hat schon erklärt, dass er sich auf jeden Fall weiter dafür einsetzen werde, dass Buxtehude einen eigenen Autobahn-Anschluss erhält. Es tue ihm jedes Mal in der Seele weh, wenn er auf der A26 an der gesperrten Abfahrt vorbeifahre.

Abwarten bis zum Vorliegen der schriftlichen Begründung

In einem ersten Statement erklärt Landkreis-Sprecher Daniel Beneke: "Wir sind froh, dass es jetzt endlich eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg gibt. Das OVG habe im Grundsatz das Urteil des Verwaltungsgerichts Stade nicht bestätigt." Bevor die schriftliche Urteilsbegründung nicht vorliege, könne der Landkreis die Auswirkungen auf den geplanten Ausbau der Rübker Straße nicht bewerten, so Beneke. Wie bereits angekündigt, werde der Landrat den Dialog mit den beteiligten Akteuren suchen. Konkrete inhaltliche Abstimmungen können jedoch erst erfolgen, wenn das schriftliche Urteil da sei.

Redakteur:

Jörg Dammann aus Stade

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