Waffen- und Messerverbot im Fokus
99 Kontrollen an Bahnhöfen in Buxtehude und Horneburg
- Waffen und Messer haben im Nahverkehr nichts zu suchen
- Foto: Polizeiinspektion Stade
- hochgeladen von Stefanie Schimanski
Mit einer gemeinsamen Schwerpunktaktion haben der Landkreis Stade, das Polizeikommissariat Buxtehude und die Bundespolizeiinspektion Bremen am Montagnachmittag, 22. Juni, die Einhaltung des seit dem 1. April geltenden Waffen- und Messerverbots im öffentlichen Personennahverkehr überprüft. Kontrolliert wurde zwischen 15 und 19 Uhr an den Bahnhöfen in Buxtehude und Horneburg sowie am Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB) in Buxtehude.
Die Einsatzkräfte richteten ihren Fokus insbesondere auf Berufspendler. Beteiligt waren zwei Mitarbeiter des Landkreises Stade, eine Streife der Bundespolizei mit Diensthunden sowie neun Beamtinnen und Beamte des Polizeikommissariats Buxtehude und der Verfügungseinheit aus Stade. Insgesamt wurden während der vierstündigen Aktion 99 Personen überprüft.
Bei einem 36 Jahre alten Mann aus Stade entdeckten die Kontrolleure in einer S-Bahn ein CS-Reizgasspray, das ausdrücklich zur Abwehr von Menschen bestimmt war. Das Spray wurde sichergestellt. Das eingeleitete Ordnungswidrigkeitenverfahren wird vom Landkreis Stade bearbeitet.
Darüber hinaus stießen die Einsatzkräfte unabhängig von der eigentlichen Kontrollaktion auf einen E-Scooter ohne die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung. Die Polizei hat hierzu ein Strafverfahren eingeleitet.
Weniger Kontrollen als ursprünglich geplant konnten durchgeführt werden, weil der Bahnverkehr während des Einsatzzeitraums aufgrund einer technischen Störung zeitweise ausfiel. Die Einsatzkräfte passten ihren Einsatz daraufhin flexibel an und verlagerten die Kontrollen in die S-Bahnen, die zwischen Neukloster und Stade im Pendelverkehr unterwegs waren.
Neben der Überprüfung möglicher Verstöße stand vor allem die Aufklärung der Fahrgäste im Mittelpunkt. Die Beamtinnen und Beamten suchten das Gespräch mit Reisenden, informierten über die aktuelle Rechtslage und erläuterten die Risiken, die vom Mitführen von Waffen und Messern im Nahverkehr ausgehen können. Ziel der Aktion war es, das Sicherheitsgefühl der Fahrgäste zu stärken und potenzielle Gefahren frühzeitig zu verhindern. Nach Angaben der Beteiligten stießen die Kontrollen bei den Fahrgästen auf eine positive Resonanz.
Landkreis und Polizei kündigen an, auch künftig unangekündigte Kontrollen dieser Art im öffentlichen Nahverkehr durchzuführen.
Seit dem 1. April 2026 ist das zugriffsbereite Mitführen von Waffen und Messern in allen Verkehrsmitteln des öffentlichen Personenverkehrs in Niedersachsen verboten. Die Regelung umfasst nicht nur Busse, Bahnen, Straßenbahnen, Fähren und Nahverkehrszüge, sondern auch Bahnhöfe, Bahnsteige, Unterführungen und weitere zugehörige Anlagen.
Dabei spielt weder die Art des Messers noch die Länge der Klinge eine Rolle. Vom Taschenmesser bis zum Küchenmesser können sämtliche Messer unter das Verbot fallen, wenn sie unmittelbar griffbereit mitgeführt werden.
Erlaubt bleibt der Transport, wenn Messer oder andere verbotene Gegenstände so verstaut sind, dass sie nicht ohne Weiteres erreichbar sind – etwa in einem verschlossenen Behälter oder so verpackt, dass mehr als drei Handgriffe notwendig sind, um darauf zuzugreifen. Für bestimmte Berufsgruppen und allgemein anerkannte Zwecke gelten Ausnahmen.
Die Verordnung ermöglicht den Behörden und der Polizei zudem, Personen und mitgeführte Gegenstände auch ohne konkreten Verdacht zu kontrollieren. Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 10.000 Euro geahndet werden.
Redakteur:Stefanie Schimanski aus Buxtehude |
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