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Ratgeber: Wie viel zahlt eine Zahnversicherung im Ernstfall?

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Eine Zahnzusatzversicherung soll den Versicherten vor allem bessere Zahnbehandlungen sowie niedrigere Kosten für den Zahnarzt bringen. Allerdings hat so mancher Anbieter seine Tücken. Achten Sie also vor dem Abschluss eines Versicherungsvertrages darauf, für was die Versicherung welche Summen bezahlt, damit Sie unangenehme Überraschungen vermeiden.

Die diversen Angebote weisen hinsichtlich ihrer Kostenerstattungen Unterschiede auf, beispielsweise übernimmt Anbieter 1 nur die Kosten für den Zahnersatz sowie Zahnbehandlungen und Anbieter 2 übernimmt auch sonstige Zahnarztleistungen sowie Zahnreinigungen. Nicht sehr viele Tarife zahlen für ausschließliche Zahnbehandlungen.

Zahnzusatzversicherung - Zahnersatz und Zahnbehandlung
Zahnersatz betrifft alle Leistungen, die einen Zahn zum Teil oder vollständig erneuern.
Zahnbehandlungen betreffen Anwendungen, die bei Zahnerkrankungen zum Einsatz kommen. Dabei wird darauf geachtet, die Zähne so wenig wie möglich anzugreifen.
Bei Kindern ist es durchaus sinnvoll, wenn die Kosten für die Kieferorthopädie übernommen werden. Dies kann mit der Versicherung vereinbart werden. Erwachsene profitieren von solchen Leistungen eher nicht, weil hier sehr wahrscheinlich schon vor einem Vertragsabschluss ein Behandlungsbedarf besteht.
Versicherungen zahlen in der Regel nach einer gewissen Wartezeit
Häufig wenden sich ärgerliche Kunden mit Zahnzusatzversicherung aufgrund nicht gewährter Leistungen an ihre örtlichen Verbraucherzentralen. Damit erst gar kein Frust auftritt, sollten Sie diese nachfolgenden Fakten zur Zahnzusatzversicherung kennen.

Die Versicherung übernimmt nur die Kosten für diejenigen Behandlungen, die nach dem Abschluss des Vertrages fällig werden. Wenn sich ein Patient schon vorher in zahnärztlicher Behandlung befindet oder wenn der behandelnde Zahnarzt bereits vor dem Abschluss der Versicherung eine Behandlung für notwendig befunden hat, wird die Zahnzusatzversicherung nicht leisten.
Es können für die ersten Jahre Höchstsummen bei der Leistungsübernahme gelten. Diese können gestaffelt sein.

Oft gelten Wartezeiten, bevor die Versicherung die Kosten trägt. Meist beträgt diese 9 Monate, kann aber je nach Anbieter variieren.

Rechnung bei Zahnversicherung einreichen: Wie lange dauert es bis zur Auszahlung?
Moderne Zahnversicherungen nutzen heutzutage auch eigene Apps, mit denen die Kunden die Rechnung abfotografieren und hochladen. Abhängig von der von Ihnen eingereichten Rechnung kann die Antwort der Zahnzusatzversicherung unterschiedlich lange dauern. Bei kleineren Rechnungen wie der professionellen Zahnreinigung (PZR) ist das meist schnell erledigt. Digitale Versicherungen wie ottonova  erstatten Kosten bis 500 EUR sogar innerhalb von 48 Stunden.

Bei größeren und komplexeren Rechnungen dauert es gewöhnlich schon länger, abhängig von der Kapazität und Auslastung der Serviceabteilung. Viele Versicherungen sind mittlerweile in der Lage, einfache kleine Rechnungen „heimlich“ zu bearbeiten, also ohne manuelle Prüfung (die Erstattung dauert in der Regel nur wenige Tage).

Faustregel: Spätestens 4 Wochen später sollte die Versicherung in Form von Auslagen antworten, zumindest aber in Form von Quittungen bestätigen oder um Unterlagen oder Informationen zur Erstattung bitten.
Vertragsbedingungen in Sachen Leistungen genau beachten
Interessenten sollten beachten, wie sich die Leistungen des Versicherungsanbieters aufschlüsseln. Einige Zahnzusatzversicherungen werben mit der Verdoppelung der Kassenleistung. Diese Angebote sind allerdings nur eingeschränkt sinnvoll, denn hiermit bekommen Versicherte nur den zweifachen Festzuschuss von der GKV.

Wenn eine Behandlung sehr teuer ist und die Krankenversicherung lediglich einen niedrigen Kostenanteil übernimmt, dann senken Patienten ihren Selbstanteil dadurch kaum. Achten Sie deshalb sehr genau, wie die Bedingungen im Wortlaut formuliert sind.

Welche Leistungen übernimmt die Zahnzusatzversicherung?
Aufgrund von Leistungskürzungen für Zahnarztbehandlungen durch die gesetzliche Krankenversicherung, schließen viele Bürger in Deutschland Zahnzusatzversicherungen ab, um zusätzlich abgesichert zu sein. Sie ist zur Ergänzung von Krankenkassenleistungen gedacht, soll den Kunden hohe Zuzahlungen ersparen und zugleich eine verbesserte Zahnarztversorgung kostentechnisch möglich machen.

Die Zahnzusatzversicherung kann je nach Versicherungsanbieter große Unterschiede innerhalb der einzelnen Tarife und Leistungsbereiche aufweisen. Wenn Sie einen Tarif wünschen, der zu Ihnen passt, sollten Sie bereits vor Vertragsabschluss überlegen, was Sie absichern lassen möchten.
Die Zahnzusatzversicherung umfasst die Leistungsbereiche:
• Zahnersatz: Kronen, Implantate oder Brücken
• Zahnvorsorge: Zahnreinigung
• Zahnbehandlungen: Wurzelbehandlungen, Füllungen
• Kieferorthopädie: Zahnspangen

Sie ergänzen somit den Leistungskatalog der GKV, welche häufig dem Patienten einen üppigen Eigenanteil überlassen und zahlreiche Bereiche nicht abdecken.

Wenn Sie verstehen möchten, was die Zahnzusatzversicherung übernimmt, können Sie sich zunächst einmal den Leistungsumfang der GKV ansehen. Sie gewährt seit dem Jahr 2005 nur einen  Festkostenzuschuss, welcher sich nach den regulären Kosten sowie der kostengünstigsten und zweckmäßigsten Behandlungsform richtet.

Meist tragen die Krankenkassen 60 Prozent der regulären Kosten.
Wer in seinem Bonusheft regelmäßige seine Vorsorgeuntersuchungen der vergangen fünf bis zehn Jahre eintragen lassen hat, bekommt von der Krankenkasse einen höheren Festzuschuss zwischen 70 und 75 Prozent, bemessen an der regulären Versorgung.

Bei der Abrechnungsart ist es zweitrangig, ob Sie als Patient die Regelversorgung oder eine teurere Behandlung wählen. Den Festzuschuss erhalten Sie in stets gleicher Höhe. Den verbleibenden Betrag tragen die Patienten. Ein Implantat kostet dann bis zu 2.500 Euro.

Rechenbeispiel 1:

Festzuschuss sowie Eigenanteil für die Regelversorgung mit Bonusheft und zahnbegrenzter Lücke, da ein Zahn fehlt
Festzuschuss 60 Prozent:
• Krankenkasse: 402,20 Euro
• Eigenanteil: 267,30 Euro
Festzuschuss 70 Prozent (5 Jahre Bonusheft):
• Krankenkasse: 469,40 Euro
• Eigenanteil: 190,70 Euro
Festzuschuss 75 Prozent (10 Jahre Bonusheft):
• Krankenkasse: 501,45 Euro
• Eigenanteil: 164,15 Euro
Zweifacher Festzuschuss:
• Krankenkasse: 668,00 Euro
• Eigenanteil: 0,00 Euro

Eine Zahnzusatzversicherung berechnet die Leistungen auf andere Weise. Meist übernehmen Sie einen bestimmten Prozentanteil der wirklichen Behandlungskosten. Wenn Sie also eine teurere Behandlung wählen, bekommen Sie einen deutlich höheren Anteil erstattet als die GKV übernehmen würde.
Diese Kostenerstattung kann innerhalb der verschiedenen Tarife deutlich variieren. Die Spanne reicht von 50 Prozent mit einem einfachen Tarif bis 100 Prozent mit einem Spitzentarif. Der Leistungsumfang und der Versicherungsbetrag richtet sich nach den Tarifen. Je mehr Leistung, umso höher der Beitrag.
Die Zahnzusatzversicherung übernimmt außerdem teuerere Behandlungskosten, zum Beispiel Kronen aus Vollkeramik oder Implantate. Auch bietet sie oft einige Zusatzleistungen, beispielsweise Zahnreinigungen sowie besondere diagnostische Leistungen an.

Zahnzusatzversicherungen schützen die Versicherten vor hohen Eigenanteilen und ermöglichen oft höherwertige und qualitativ bessere Behandlungen.

Rechenbeispiel 2:

Behandlungskosten und Eigenbeteiligung bei einem Implantat (ein Zahn fehlt), keine und abgeschlossene Zahnzusatzversicherung (Tarif: 95 Prozent Kostenerstattung für Zahnersatz, 19,50 Euro im Monat, Patient 30 Jahre alt)

Keine Zahnzusatzversicherung:
• Behandlungskosten: 2.500 Euro
• 60 Prozent Festzuschuss Krankenkasse: 402,10 €
• Zahnzusatzversicherung: 0,00 Euro
• Eigenbeteiligung: 1.585,60 Euro
Mit abgeschlossener Zahnzusatzversicherung:
• Behandlungskosten: 2.500 Euro
• 60 Prozent Festzuschuss Krankenkasse: 402,10 Euro
• Zahnzusatzversicherung: 1.385,60 Euro
• Eigenbeteiligung: 190,00 Euro

Wie unterscheidet sich die Kostenerstattung?
Zahnzusatzversicherungen berechnen die Erstattungssummen abhängig vom Anbieter anders. Oft schließen die Anbieter bei ihrer Erstattung schon den Krankenkassenfestanteil ein. Der Versicherte trägt dann den Restbetrag.

Andere Anbieter rechnen diesen Festzuschuss nicht mit ein. Der Versicherte bekommt diesen Festzuschuss also zusätzlich und zahlt somit geringere Behandlungskosten.
Ein paar Tarife übernehmen den vollständigen Satz der regulären Versorgung. Die Summe der tatsächlichen Behandlungskosten ist hier irrelevant. Der Patient trägt die höchste Eigenbeteiligung.
Wo endet die Leistungsübernahme bei der Zahnzusatzversicherung?
Eine Zahnzusatzversicherung unterliegt hinsichtlich ihrer Leistungen ebenfalls gewissen Grenzen. Für alle Tarife gilt mit Beginn des Versicherungsvertrages eine begrenzte Leistungssumme. Die Leistungsbeschränkung gilt allerdings nur für 4 oder 5 Jahre. Im Anschluss gibt es bei vielen Tarifen kein Leistungslimit. Achten Sie darauf, dass Ihre Leistungssumme innerhalb der Vierjahresspanne etwa 4.000 Euro beträgt. So sind auch Behandlungen abgesichert, mit denen Sie nicht sofort rechnen.

Bei einigen Tarifen gibt es weitere Leistungseinschränkungen in bestimmten Teilbereichen. Zum Beispiel sind bestimmte preisintensive Behandlungen ausgeschlossen oder auf Stückzahlen begrenzt.
Leistungen, die von der Zahnzusatzversicherung ausgeschlossen sind
Die Zahnzusatzversicherung ist in den meisten Fällen im Vorfeld von Behandlungen abschließbar. Geplante oder bereits begonnene Zahnbehandlungen werden in den meisten Tarifen nicht versichert. Das gilt ebenso für Kosmetikleistungen.

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