Öffentliche Behandlung des Themas gefordert / Kritik an Verhalten Michael Ospalskis
Ospalski-Grundstück: Diskussion geht weiter

Ein Verhandlungstermin zum Grundstücksstreit zwischen dem Flecken und Astrid Ospalski ist für September angesetzt | Foto: sc
  • Ein Verhandlungstermin zum Grundstücksstreit zwischen dem Flecken und Astrid Ospalski ist für September angesetzt
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jab. Harsefeld. Es ist und bleibt ein brisantes Thema in Harsefeld: der Rechtsstreit zwischen dem Flecken und der Geschäftsfrau Astrid Ospalski, Ehefrau von Ex-Fleckenbürgermeister und derzeitigem Spitzenkandidaten der SPD-Fraktion Michael Ospalski. Die SPD-Fraktion fordert den Rückzug der Klage und eine öffentliche Diskussion darüber. Währenddessen werden weitere kritische Stimmen gegen den Antrag laut.

"Da es sich um ein laufendes Verfahren handelt, muss das Thema nicht-öffentlich besprochen werden", erklärt Gemeindedirektorin Ute Kück. Und nicht etwa, weil es sich um Grundstücksangelegenheiten handele. Inzwischen sei das Schreiben der Verwaltung zum aktuellen Hinweisbeschluss des Gerichts verschickt worden, so viel kann sie mitteilen. Und sogar ein mündlicher Verhandlungstermin wurde festgesetzt. Am 15. Oktober geht der Prozess in eine neue Runde. Je nach Entscheidung des Gerichts müsse der Rat dann eine neue Entscheidung treffen, ob der Flecken in die zweite Instanz gehen möchte, erklärt Kück. Der Verwaltung gehe es aber besonders darum, dass solche Situationen künftig juristisch vermieden werden können.

Zwar stand der Antrag der SPD auf der Tagesordnung der vergangenen Ratssitzung, dennoch konnte darüber nicht beschlossen werden. Das berichtet Kück. Denn zuvor hätte ein Beschluss im nicht-öffentlich tagenden Verwaltungsausschuss vorbereitet werden müssen. Das sei kommunalrechtlich zwingend erforderlich, so die Rathauschefin. Dennoch konnten die Antragsteller ihr Anliegen vortragen. Danach wurde der Antrag aber an den kommenden Verwaltungsausschuss zurückverwiesen.

Auch wenn es die SPD gern sehen würde, für viele Bürger und Politiker ist das Thema noch lange nicht abgeschlossen. Eine von ihnen ist die ehemalige Ratsherrin Sabine Hellwege. Seit mehr als 20 Jahren begleite sie die "Grundstücksangelegenheit Ospalski" nicht nur als Privatperson, sondern auch als langjähriges Mitglied des Fleckensrates. Sie sagt: "Ja, die Verwaltung und wir Politiker haben Fehler gemacht. Das hat die Richterin sicherlich richtig erkannt." Was sie damit meint? Rund um die Jahrtausendwende habe es mehrere Personen im Ort gegeben, die Grundstücke gekauft, die Finanzierung allerdings nicht zustande gebracht haben. Sie haben ihre Grundstücke zurückgegeben. "Da es damals nicht die große Nachfrage nach Gewerbegrundstücken gab, haben wir darauf vertraut, was Herr Ospalski versprach. Daher wurde das Grundstück nicht zurückverlangt", sagt sie.

Hellwege geht es bei ihrer Kritik auch um den moralischen Aspekt: "Darf ein Fleckenbürgermeister die Ziele seines Heimatortes missachten und mit Grundstücken spekulieren, obwohl ihm die Zielrichtung der Baupolitik seit 2001 absolut bekannt ist und er als Ratsmitglied daran sogar mitgewirkt hat?", fragt sie.
Diese Frage stellt sie nicht zu Unrecht. Denn 2001 hatte Astrid Ospalski das damals 5.500 Quadratmeter große Gewerbegrundstück zum Quadratmeterpreis von 55 D-Mark (ca. 28 Euro) von der Gemeinde erworben. Im Jahr 2017 verkaufte Ospalski eine 2.000 Quadratmeter große Teilfläche an den Inhaber eines benachbarten Gewerbebetriebes. Kaufpreis: 238.000 Euro. Gewinn: 180.000 Euro. Damit nicht genug: Auch das restliche Grundstück sollte an einen Seniorenheim-Investor für 420.000 Euro verkauft werden. Zwar kam das Geschäft nicht zustande, später stand das Grundstück kurzeitig im Internet zum Verkauf - für 560.000 Euro. Zu einem Verkauf kam es nicht. Wenn es zu einem Verkauf gekommen wäre, hätte Ospalski mehr als eine halbe Million Euro Gewinn gemacht.

Hellwege beantwortet ihre Frage im Übrigen eindeutig mit nein. "Herr Ospalski wäre gut beraten gewesen, dieses Dilemma bereits vor mehr als zehn Jahren zu lösen. Das hatte ich ihm immer wieder geraten, auch öffentlich." Für sie bleibe, selbst wenn das Gericht der Klage des Fleckens nicht stattgeben sollte oder der Rat "die Klage frustriert zurückzieht", mehr als ein fader Nachgeschmack.

Redakteur:

Jaana Bollmann aus Stade

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