STRABS bleibt in Harsefeld bestehen

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sc. Harsefeld. Einstimmig beschloss der Rat des Fleckens Harsefeld, eine Straßenausbau-Beitragssatzung, kurz STRABS genannt, beizubehalten. Die neue Satzung tritt zum 1. Januar 2020 in Kraft.
Damit müssen Hausbesitzer in Harsefeld auch in Zukunft bei Straßensanierungen, wie die Erneuerung von Fahrbahnen, der Gehwege oder der Beleuchtung, mit der Erhebung von STRABS-Beiträgen rechnen. Doch es würden auch Neuerungen in Kraft treten, die bürgerfreundlicher seien, so Gemeindedirektor Rainer Schlichtmann. Eine Änderung im Kommunalabgabengesetz mache dies möglich.
Bei dem Erhalt von Landes- oder Fördermitteln, die der Flecken für die Sanierung bekommt, werden diese Fördergelder vom beitragsfähigen Aufwand durch die Anlieger abgezogen. Auch Kosten der Regenentwässerung werden nicht umgelegt. Die zu entrichtenden Beiträge bleiben zudem bei den bisherigen Prozentsätzen, die unter den Höchstsätzen liegen, so Schlichtmann weiter.
Neue Möglichkeiten gibt es bei Eckgrundstücken: Hier kann der Flecken einen Anteil übernehmen, der sonst bei dem Eigentümer lag, wenn beide angrenzenden Straßen beitragspflichtig werden. Bei Straßen mit außergewöhnlich hohen STRABS-Beiträgen kann der Rat durch einen Beschluss die Kosten für die betroffenen Anlieger senken.

Redakteur:

Saskia Corleis

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