Jesteburg: Fläche für Wohnungsbau retten
Ein Plan für den Sandbarg

Wiesen und Mais: Bisher ist die von Wohngebieten umgebene Sandbargfläche nördlich der Bahn nicht bebaut und wird landwirtschaftlich genutzt | Foto: pöp
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Für die seit Jahren immer wieder umkämpfte so genannte Sandbargfläche zwischen der Bahnlinie, der Itzenbütteler Straße, Am Osterberg und Am Trunhoop soll ein Bebauungsplan namens "1.56 Hinter der Bahn" aufgestellt werden. Damit will die Gemeinde Jesteburg die Fläche für den Wohnungsbau und "stilles Gewerbe" sichern. Außerdem könnten dort Parkplätze und Fahrradabstellplätze für einen künftigen Bahnhaltepunkt entstehen, der der Gemeinde in der ersten Änderung des Raumordnungsplanes für 2025 in Aussicht gestellt worden war. Das sieht ein Vorschlag der Verwaltung vor.

Außenbereich im Innenbereich

Warum soll auf einmal ein Bebauungsplan her? Nach einer Änderung des Baugesetzbuches können auf solchen unbebauten Flächen im Außenbereich von Gemeinden entlang von Bahnlinien oder Autobahnen durch den Landkreis auch gegen den Willen der Gemeinden unter anderem große Photovoltaik (PV)-Freiflächenanlagen vereinfacht genehmigt werden - wenn es keine anderen "konkreten Pläne" der Kommune gibt. Voraussetzung: Die Bahnlinie hat mindestens zwei Hauptgleise. In Jesteburg ist das der Fall. Dann könnten PV-Anlagen in einer Tiefe von 200 Metern "im Rahmen der Privilegierung" genehmigt werden. Das hat die Landkreisverwaltung bestätigt: Die Sandbargfläche wird dort als "Außenbereich im Innenbereich" gesehen, in dem zum Beispiel PV-Anlagen genehmigt werden könnten. Deshalb sollen die Pläne der Gemeinde jetzt schnell konkrete Gestalt annehmen.

Die Hügelgräber bleiben außen vor

Die rund 91.000 Quadratmeter große Sandbargfläche ist im übergeordneten Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Jesteburg bisher als "Grünfläche" und "landwirtschaftliche Fläche" mit der Zweckbestimmung "Parkanlage" und "Wohnbaufläche" verzeichnet. Der Flächennutzungsplan müsste also u.a. für eine Gewerbeansiedlung ebenfalls entsprechend geändert werden. Die Hügelgräber im nordwestlichen Bereich der Fläche wären nicht von einer Bebauung betroffen. Sie dürfen als gesetzlich geschützte Kulturdenkmale nicht ohne Genehmigung verändert, ab- oder ausgegraben werden und liegen deshalb außerhalb der Fläche, für die jetzt ein Bebauungsplan aufgestellt werden soll.

Auf die Fläche hatten in der Vergangenheit schon mehrere Investoren ein Auge geworfen: 2016 hatte man über ein "Sandbarg-Center" nach einem Konzept von Architekt Ulrich Salvers mit Edeka, Aldi und weiteren Läden mit 5.500 Quadratmetern Verkaufsfläche gesprochen. 2017 scheiterte schon einmal ein Versuch, einen Bebauungsplan für die Fläche aufzulegen. Damals hatten SPD, CDU und Grüne das von der UWG befürwortete Konzept des Investors "May & Co. Wohn- und Gewerbebauten", bestehend aus Kulturzentrum, Verbrauchermarkt, zwei Discountern und 138 Wohneinheiten, abgelehnt. Zwischenzeitlich war die Fläche erneut für einen Neubau des Aldimarktes ins Gespräch geraten. (...)

Thema im Bauausschuss Jesteburg

Ein B-Plan für die Sandbargfläche ist Thema der heutigen  Bauausschusssitzung der Gemeinde Jesteburg um 18 Uhr im Schützenhaus, Am Alten Moor 10. Julia Neuhaus hat dazu für die CDU schon vorab ihre Haltung kundgetan: Man stelle sich hier reine Wohnbebauung, aber auch Wohnen kombiniert mit leisem Gewerbe vor. Ganz wichtig seien Flächen für Auto- und Fahrradparkplätze an einem zukünftigen Bahnhof.

"Nein" zum Sandbarg - Nachsitzen bei Famila
Jesteburger SPD ist für Sandbarg-Bebauung - wegen des Bahnhofs
Wiesen und Mais: Bisher ist die von Wohngebieten umgebene Sandbargfläche nördlich der Bahn nicht bebaut und wird landwirtschaftlich genutzt | Foto: pöp
Für diese Fläche soll ein neuer Bebauungsplan aufgestellt werden | Foto: Gemeinde Jesteburg
Redakteur:

Gabriele Poepleu aus Jesteburg

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