Verbesserung der Haltungsbedingungen
Anbindehaltung von Rindern im Landkreis Harburg künftig untersagt

Der Landkreis veröffentlicht dazu am Dienstag, 30. Juni, eine entsprechende Allgemeinverfügung, sie tritt am Mittwoch, 1. Juli 2026, in Kraft. Die Kreisverwaltung setzt damit einen entsprechenden Runderlass des Niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums um. Im Landkreis Harburg gibt es rund 360 Rinderhaltungen, von denen aber nur ein geringer Anteil von dieser Untersagung betroffen ist. 

„Uns ist es wichtig, den Tierschutz und die Haltungsbedingungen konsequent zu verbessern“, sagt Thorsten Völker, Leiter der Abteilung Migration, Ordnung und Verbraucherschutz. „Wir begrüßen den Ausstieg aus der Anbindehaltung, hätten aber einen gemeinsamen bundeseinheitlichen Weg für sinnvoll gehalten. Solch weitreichende Regelungen sollten bundeseinheitlich und auf gesetzlicher Grundlage erfolgen.“ 

Die Anbindehaltung ist ein Thema von bundesweiter Bedeutung. Aus unserer Sicht ist es verfassungsrechtlich bedenklich, wenn das Land Niedersachsen hier im Alleingang vorangeht und die Verantwortung auf die Landkreise überträgt.“ Ähnlich hatte sich bereits der Niedersächsische Landkreistag geäußert. Das Landwirtschaftsministerium hat nun den Landkreis Harburg und auch andere Landkreise konkret angewiesen, den Erlass in Form einer Allgemeinverfügung umzusetzen. 

Die Allgemeinverfügung sieht vor, dass die ganzjährige Anbindehaltung von Rindern innerhalb von 18 Monaten zu beenden und in ein anderes Haltungssystem umzustellen ist. Die Umstellung und das neue Haltungssystem müssen Rinderhalterinnen und -halter innerhalb von sechs Monaten über das neue Meldeportal des Laves (https://laves-nexus.niedersachsen.de/anbindehaltung) mitteilen. Tiere dürfen ab sofort nicht neu in die ganzjährige Anbindehaltung eingestallt werden.

Für die kombinierte Anbindehaltung, bei der die Tiere ganzjährig für mindestens zwei Stunden Zugang zu einem Auslauf, Laufhof oder einer Weide haben, gilt eine Frist von bis zu fünf Jahren. Auch für die Beendigung der saisonalen Anbindehaltung – täglicher Weidegang von mehr als zwei Stunden im Zeitraum Mai bis Oktober – haben Halterinnen und Halter bis zu fünf Jahre Zeit.

Die vollständige Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite des Landkreises www.landkreis-harburg.de unter dem Suchbegriff „Anbindehaltung“ zu finden.

(Landkreis Harburg/jvp).

Was regelt die neue Allgemeinverfügung zur Anbindehaltung von Rindern im Landkreis Harburg?

Mit Wirkung zum 1. Juli 2026 untersagt der Landkreis Harburg die ganzjährige Anbindehaltung von Rindern. Die Allgemeinverfügung setzt einen Runderlass des Niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums um und verpflichtet betroffene Betriebe zur Umstellung auf andere Haltungssysteme.

Welche Fristen gelten für Rinderhalter bei der Abschaffung der Anbindehaltung?

Die ganzjährige Anbindehaltung muss innerhalb von 18 Monaten beendet werden. Die Umstellung und das neue Haltungssystem müssen innerhalb von sechs Monaten über das Meldeportal des Laves gemeldet werden. Für kombinierte und saisonale Anbindehaltung gelten Übergangsfristen von bis zu fünf Jahren.

Dürfen im Landkreis Harburg weiterhin Rinder neu in ganzjährige Anbindehaltung eingestellt werden?

Nein. Mit Inkrafttreten der Allgemeinverfügung am 1. Juli 2026 dürfen Rinder nicht mehr neu in eine ganzjährige Anbindehaltung eingestallt werden.

Wie viele Rinderhaltungen sind im Landkreis Harburg betroffen?

Im Landkreis Harburg gibt es rund 360 Rinderhaltungen. Nach Angaben der Kreisverwaltung ist jedoch nur ein geringer Teil dieser Betriebe von der neuen Untersagung der ganzjährigen Anbindehaltung betroffen.

Warum kritisiert der Landkreis Harburg die Umsetzung der neuen Regelung?

Der Landkreis begrüßt zwar den Ausstieg aus der Anbindehaltung aus Gründen des Tierschutzes, hält jedoch eine bundeseinheitliche gesetzliche Regelung für sinnvoller. Die Kreisverwaltung sieht es kritisch, dass Niedersachsen die Vorgaben per Erlass umsetzt und die Verantwortung für den Vollzug auf die Landkreise überträgt.

Wo finden Rinderhalter die Allgemeinverfügung und wie erfolgt die Meldung der Umstellung?

Die vollständige Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite des Landkreises Harburg unter dem Suchbegriff „Anbindehaltung“ veröffentlicht. Die Meldung des neuen Haltungssystems erfolgt über das Laves-Meldeportal unter https://laves-nexus.niedersachsen.de/anbindehaltung.

Redakteur:

Julia Paepcke aus Buchholz

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