Tipps für Berufsstarter
Deutsche Rentenversicherung informiert: Auszubildende ab "Tag eins" abgesichert

Auszubildende, die Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, genießen bereits vom ersten Arbeitstag an einen umfassenden Versicherungsschutz. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover hin. Die Absicherung umfasst unter anderem Leistungen zur Rehabilitation sowie Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten.

Schutz bei Arbeitsunfällen

Kommt es während der Ausbildung zu einem Arbeitsunfall und kann der Auszubildende anschließend nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten, kann bei voller Erwerbsminderung auf Antrag eine Erwerbsminderungsrente gezahlt werden. Führt ein Arbeitsunfall zum Tod, können Hinterbliebene eine entsprechende Rente erhalten.

Erweiterter Schutz ab dem zweiten Ausbildungsjahr

Ab dem zweiten Ausbildungsjahr erweitert sich die Absicherung. Dann kann der Versicherungsschutz auch bei Freizeitunfällen und Erkrankungen greifen. Damit sind Auszubildende nicht ausschließlich gegen Folgen von Ereignissen am Arbeitsplatz abgesichert.

Rehabilitation bei gefährdeter Erwerbsfähigkeit

Nach einem schweren Unfall oder bei einer ernsthaften Erkrankung können Auszubildende zudem Anspruch auf eine medizinische Rehabilitation haben, wenn ihre Erwerbsfähigkeit gefährdet ist. Ziel der Reha-Leistungen ist es, die Gesundheit und Arbeitsfähigkeit möglichst wiederherzustellen und den weiteren Einstieg in das Berufsleben zu ermöglichen.

Weitere Informationen

Weitere Informationen für Auszubildende und Berufseinsteiger bietet die Deutsche Rentenversicherung in der Broschüre „Tipps für den Berufsstart“ unter www.deutsche-rentenversicherung.de.

Welchen Rentenversicherungsschutz haben Auszubildende ab dem ersten Arbeitstag?

Auszubildende, die Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, sind bereits ab dem ersten Arbeitstag umfassend abgesichert. Der Versicherungsschutz umfasst unter anderem Leistungen zur Rehabilitation sowie Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten.

Bekommen Auszubildende nach einem Arbeitsunfall eine Erwerbsminderungsrente?

Kann ein Auszubildender nach einem Arbeitsunfall nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten, kann bei voller Erwerbsminderung auf Antrag eine Erwerbsminderungsrente gezahlt werden. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover hin.

Was passiert mit der Rentenversicherung, wenn ein Auszubildender bei einem Arbeitsunfall stirbt?

Führt ein Arbeitsunfall während der Ausbildung zum Tod, können Hinterbliebene Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung haben.

Wie erweitert sich der Rentenversicherungsschutz ab dem zweiten Ausbildungsjahr?

Ab dem zweiten Ausbildungsjahr kann der Versicherungsschutz auch bei Freizeitunfällen und Erkrankungen greifen. Auszubildende sind damit nicht nur gegen die Folgen von Ereignissen am Arbeitsplatz abgesichert.

Haben Auszubildende Anspruch auf eine medizinische Rehabilitation?

Nach einem schweren Unfall oder bei einer ernsthaften Erkrankung können Auszubildende Anspruch auf eine medizinische Rehabilitation haben, wenn ihre Erwerbsfähigkeit gefährdet ist. Ziel ist es, Gesundheit und Arbeitsfähigkeit möglichst wiederherzustellen und den weiteren Einstieg ins Berufsleben zu ermöglichen.

Wo finden Auszubildende weitere Informationen zur gesetzlichen Rentenversicherung?

Weitere Informationen für Auszubildende und Berufseinsteiger bietet die Deutsche Rentenversicherung in der Broschüre „Tipps für den Berufsstart“ auf der Internetseite www.deutsche-rentenversicherung.de.

Redakteur:

Julia Paepcke aus Buchholz

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