Naturschutzverband "ausgetrickst"
Die Chancen für den Einkaufszentrum-Neubau in Himmelpforten stehen gut

Nach den Baumattentaten wurde das Gelände von der Polizei abgesperrt  | Foto: sb
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Im Kampf um den Einkaufszentrum-Neubau in Himmelpforten ist die Bünting-Gruppe als Investor einen großen Schritt weitergekommen. "Die haben uns ausgetrickst", sagt Udo Paschedag, der die Gegenseite, den Naturschutzverband Niedersachsen, vor dem Oberverwaltungsgericht in Lüneburg vertritt. "Für unser Anliegen sieht es jetzt nicht mehr gut aus."

Was ist hier passiert? Im Streit um die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans für das Einkaufszentrum hatte Rechtsanwalt Paschedag beim Oberverwaltungsgericht einen Eilantrag und einen Normenkontrollantrag gestellt. Der Eilantrag sollte den von der Gemeinde Himmelpforten verabschiedeten Bebauungsplan bis zur endgültiger Entscheidung des Senats vorläufig außer Kraft setzen. Paschedag sieht den Bebauungsplan als rechtswidrig an. Zum einen sehe das Regionale Raumordnungsprogramm (RROB) beim Steinmetzpark keinen großflächigen Einzelhandel vor. Zum anderen verstoße der Bebauungsplan gegen das Naturschutzgesetz (das WOCHENBLATT berichtete mehrfach).

Gericht muss entscheiden, ob in Himmelpforten ein Einkaufszentrum gebaut wird

Landkreis beschied Bauvoranfrage positiv

Die Bearbeitung des Eilantrags in Lüneburg zog sich in die Länge. Das lag neben einem Bearbeitungsstau u.a. daran, dass benötigte Unterlagen erst Ende 2023 eingereicht worden waren. Parallel stellte die Bünting-Gruppe Ende Dezember beim Landkreis Stade eine Bauvoranfrage, die am 26. März positiv beschieden wurde.

Das hatte weitreichende rechtliche Konsequenzen. Denn mit der gültigen Bauvoranfrage wurde der Eilantrag automatisch aufgehoben. "Damit hat der Landkreis Stade dem Oberverwaltungsgericht bewusst vorgegriffen", ärgert sich Rechtsanwalt Paschedag. "Denn das Gericht hatte auf Anfrage mitgeteilt, dass der Eilantrag nach Ostern prioritär behandeln werde." Das sieht der Landkreis anders. Die Auskunft des Gerichts sei unverbindlich und ohne konkreten Termin gewesen, teilt Landkreissprecher Daniel Beneke mit. Vielmehr sei der Landkreis verpflichtet, eine Genehmigung zu erteilen, wenn das Vorhaben dem öffentlichen Baurecht entspricht. "Da der Bebauungsplan rechtskräftig und damit anzuwenden ist, konnten wir die Entscheidung nicht verzögern. Das würde Ansprüche auf Schadensersatz auslösen", so Beneke.

Der verabschiedete Bebauungsplan gilt

Hier liegt die Krux: Zwar bezweifelt der Naturschutzverband Niedersachsen die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans. Solange das Oberverwaltungsgericht darüber nicht entschieden hat, gilt er jedoch. Damit darf der Investor als nächsten Schritt einen Bauantrag stellen und der Landkreis darf diesen genehmigen. Und was passiert, wenn das Oberverwaltungsgericht erst nach Baubeginn den Bebauungsplan als nicht rechtmäßig erachtet? "Sollten formelle oder materielle Fehler festgestellt werden, gehen wir davon aus, dass diese im Nachgang geheilt werden", sagt der Landkreissprecher.

Das befürchtet auch Rechts-anwalt Paschedag. Er bewertet das Argument des Landkreises, es habe keinen festen Termin für eine Entscheidung über den Eilantrag gegeben, als unglaubhaft. Vielmehr sollte der Eilantrag bewusst verhindert werden. Das Gleiche wirft Paschedag auch der Gemeinde Himmelpforten vor. "Diese hat sogar freiwillig die Kosten für das Verfahren übernommen. Als Begründung nennt sie ,Erleichterung des Arbeitsgangs bei Gericht'." Die Intention sei jedoch bestimmt nicht gewesen, dem Gericht die Arbeit zu erleichtern, so Paschedag. Vielmehr wolle die Gemeinde damit verhindern, dass der Senat im Rahmen seiner Kostenentscheidung etwas zu den Erfolgsaussichten des Eilantrages sagt. Das weist der Himmelpfortener Bürgermeister Bernd Reimers zurück. Die Ermittlung des Kostenträgers hätte eine weitere Klage zur Folge haben können. Um diese zu vermeiden, habe der für die Gemeinde tätige Anwalt die Kostenübernahme angeregt. Das Geld bekäme Himmelpforten von Investor Bünting erstattet, so dass kein Steuergeld investiert werde.

Ausnahmegenehmigung muss neu erteilt werden

Und was ist mit den Baumfällarbeiten? Für den Bau des Einkaufszentrums muss der Steinmetzpark nahezu komplett weichen. Für die Fällarbeiten hatte die Bünting-Gruppe ursprünglich eine Ausnahmegenehmigung erhalten, diese hatte das Verwaltungsgericht Stade jedoch nach einem Antrag des Naturschutzverbands wieder zurückgenommen. Inzwischen wurden von Bünting Ausgleichsmaßnahmen in einem Wald in Oldendorf Kaken durchgeführt und von der Naturschutzbehörde des Landkreises abgenommen. Zudem hatte es im Steinmetzpark mehrere "Baumattentate" gegeben, bei denen Unbekannte Bäume ansägten, die daraufhin gefällt werden mussten. Traurige Tatsache: Vom Steinmetzpark ist kaum noch etwas übrig. Udo Paschedag ist sich sicher: "Der Landkreis Stade wird eine neue Ausnahmegenehmigung für die restlichen Baumfäll-arbeiten erteilen." Dann wäre der Weg für das Himmelpfortener Einkaufszentrum frei.

Neue Warteschleife für das Einkaufszentrum Himmelpforten
Nach den Baumattentaten wurde das Gelände von der Polizei abgesperrt  | Foto: sb
Vom Steinmetzpark ist nicht mehr viel übrig | Foto: sb
Redakteur:

Stephanie Bargmann aus Stade

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