Nächste Runde für Einkaufszentrums-Pläne
Einkaufszentrum Himmelpforten: Investor legt Beschwerde ein

Die Beschwerde der Bünting-Gruppe liegt jetzt beim Oberverwaltungsgericht in Lüneburg | Foto: Adobestock / Sebastian Duda
  • Die Beschwerde der Bünting-Gruppe liegt jetzt beim Oberverwaltungsgericht in Lüneburg
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Die Bünting-Gruppe hat nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stade Anfang Januar Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg eingereicht. Damit protestiert der Investor gegen den Beschluss, dass zunächst keine Bäume im Himmelpfortener Steinmetzpark für den Bau des geplanten Einkaufszentrums gefällt werden dürfen.

Das Verwaltungsgericht Stade gab in seinem Beschluss Anfang Januar einem Antrag des Naturschutzverbands Niedersachsen e.V. statt. Der Verband möchte den Steinmetzpark, der seiner Ansicht nach wichtig für den Schutz von seltenen Vogel- und Fledermausarten ist, erhalten. Für die Baumfällarbeiten hatte der Landkreis Stade der Bünting-Gruppe ursprünglich eine Ausnahmegenehmigung erteilt. Diese Genehmigung hatte das Verwaltungsgericht Stade zunächst mit einem sogenannten "Hängebeschluss" im November 2022 auf Eis gelegt und zum Jahresbeginn dann gekippt. Die Stader Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass eine Ablehnung des Eilantrags vom Naturschutzverband die unmittelbare Fällung der Bäume zur Folge hätte. Dadurch würden Tatsachen geschaffen, die nicht mehr rückgängig gemacht werden könnten – auch wenn sich später herausstellen sollte, dass die Ausnahmegenehmigung rechtswidrig ist. Deshalb müssten die wirtschaftlichen Interessen der Bünting-Gruppe zurückstehen.

Die Bünting-Gruppe möchte sich zum laufenden Verfahren aktuell nicht näher äußern. Der Landkreis Stade teilt jedoch mit, dass er u.a. aus Kostengründen keine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Lüneburg einreichen werde. Bei dem weiteren Verfahren werde dem Landkreis Stade jedoch Gelegenheit gegeben, sich zu der Beschwerde zu äußern und dabei der Bünting-Gruppe sowie der Gemeinde Himmelpforten den Rücken zu stärken. "Der Landkreis ist von der Rechtmäßigkeit seiner artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung vom 30. März 2022 weiterhin überzeugt, wonach Bäume im Steinmetzpark in Himmelpforten gefällt werden dürfen", sagt Landkreis-Pressesprecher Daniel Beneke.

Artenschutz hat in Himmelpforten Vorrang
Redakteur:

Stephanie Bargmann aus Stade

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