Waldsiedlungs-Bewohner sollen bis August raus
Zum Auszug gezwungen

Burkhard Müller muss per Nutzungsuntersagung nach 22 Jahren aus seinem Zuhause ausziehen | Foto: pm
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Für Burkhard Müller fühlt es sich an, als würde man ihm den Boden unter den Füßen wegziehen. Seit 22 Jahren lebt der 65-Jährige in einem kleinen Haus in einer Waldsiedlung zwischen Iddensen und Eddelsen. Zehn Grundstücke, erbaut in den 1930er Jahren, etwa 2.500 Quadratmeter groß, mitten im Grünen – für Müller und seine Nachbarn ist es mehr als nur ein Wohnort: „Wir sind hier verwurzelt“, sagt er. 

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Doch nun sollen alle Mieter ihre Häuser räumen – spätestens bis zum 31. Juli. Der Landkreis Harburg hat eine bauaufsichtliche Nutzungsuntersagung ausgesprochen. Der Grund: Die Gebäude seien ohne Baugenehmigung errichtet worden und befänden sich zudem im Landschaftsschutzgebiet „Tötenser Sunder“. Ein Verstoß gegen das Baurecht, so die Behörde – und nachträglich sei eine Legalisierung nicht möglich.

Die dreimonatige Frist läuft

Bereits im November 2024 wurden die Anwohner schriftlich über die Situation informiert. Laut Burkhard Müller habe die Hausverwaltung zunächst beschwichtigt und auf einen beauftragten Anwalt verwiesen. (Hinweis der Redaktion: Die Hausverwaltung gab bis zu gesetzter Frist kein Statement ab). Eine Kündigung der Vermieterin habe es nie gegeben, doch im April 2025 erhielten alle verbleibenden Bewohner Post vom Landkreis – mit der Aufforderung, ihre Häuser bis zum 31. Juli zu räumen – andernfalls drohe ihnen ein Zwangsgeld von 4.000 Euro und mehr. Zudem sollen die Bewohner 430 Euro Gebühren zahlen. Zwei Parteien sind bereits ausgezogen, sechs harren noch aus. 

Die Waldsiedlung ist im Grünen gelegen –zwischen Iddensen und Eddelsen | Foto: pm
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„Wir sind nur Mieter und immer davon ausgegangen, dass hier alles seine Richtigkeit hat“, sagt Müller. Er und seine Nachbarn wehren sich mit einem Widerspruch gegen den Gebührenbescheid und einem Eilantrag beim Verwaltungsgericht Lüneburg, um zumindest eine Fristverlängerung zu erwirken. Denn: Die Grundstücke liegen zwar offiziell im Landschaftsschutzgebiet „Tötenser Sunder“, doch geduldet wurden sie über Jahrzehnte. „Das ist Bürokratie vom Schreibtisch aus“, sagt Müller. 

Anfrage aus Seevetal ist Stein des Anstoßes

Für den Landkreis Harburg ist die Rechtslage eindeutig. In einem Statement gegenüber dem WOCHENBLATT schildert Pressesprecherin Katja Bendig, dass die Eigentümerin bereits seit über 20 Jahren darüber informiert sei, dass keine Baugenehmigung vorliege. 2003 sei ein Verfahren gegen die Siedlung im Rahmen eines landesweiten Projekts eingeleitet worden. "Das Projekt ermöglichte es, zusätzliches Personal für die baurechtliche Prüfung solcher 'Splittersiedlungen' (die ja an vielen Stellen im Landkreis vorkommen) abzustellen. Die Kommunen bekamen dann die Möglichkeit, derartige Siedlungen über einen Bebauungsplan zu legalisieren. Das konkrete Verfahren konnte damals im Rahmen der Projektzeit nicht zu Ende geführt werden", so Katja Bendig. Erst eine Anfrage der Gemeinde Seevetal habe das Thema im vergangenen Jahr wieder auf den Tisch gebracht. 

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In der Verfügung verweist die Behörde auf eine Begehung durch die Feuerwehr, bei der festgestellt worden sei, dass die Zufahrt im Brandfall problematisch sei. Es bestehe eine „konkrete Gefahr für Leib und Leben“ sowie Waldbrandgefahr. Auch die allgemeine Erschließung entspreche nicht den Anforderungen. Deshalb berufe man sich auf das „überwiegende öffentliche Interesse“ an der sofortigen Vollziehung. Dieses überwiege das Interesse der Mieter an aufschiebender Wirkung. Doch die Bewohner zweifeln: „Vor sechs Jahren kam die Feuerwehr bei einem kleinen Vorfall problemlos zu uns“, erinnert sich Müller. "Gefahr für Leib und Leben aufgrund einer Hypothese auszurufen, kann ich nicht nachvollziehen", so der 65-Jährige, der einen „weichen Übergang“, bevorzugen würde. Damit gemeint ist ein „Stück-für-Stück“-Kompromiss, bei dem niemand direkt vor die Tür gesetzt werden würde, sondern nach Auszug der Parteien nur die Nachvermietung untersagt wäre. 

Die Zuwegung zu der Siedlung entspricht laut der Behörde im Ernstfall nicht für der Brandschutzverordnung | Foto: pm
  • Die Zuwegung zu der Siedlung entspricht laut der Behörde im Ernstfall nicht für der Brandschutzverordnung
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Ein ungleiches Ringen

Die Anwohner fühlen sich im Stich gelassen. Müller spricht von Bürokratie, bei der die Menschen nicht gesehen würden. „Es ist schade, einfach Wohnraum zu vernichten“, sagt er. Die Hoffnung, bleiben zu können, ist gering. Doch wenigstens mehr Zeit möchten er und seine Nachbarn – Zeit, um neuen Wohnraum zu finden, denn dieser ist knapp, vor allem wenn man, wie Müller, nicht aus dem Grünen weg möchte und eine ähnliche Bleibe zu ähnlichen Konditionen sucht.

Der Landkreis signalisiert zumindest punktuelle Gesprächsbereitschaft: Im Einzelfall könne eine Fristverlängerung gewährt werden. Unterstützung bei der Wohnungssuche allerdings werde es nicht geben. Dass das Baurecht das Mietrecht überlagert, sei klar – und das öffentliche Interesse an der Durchsetzung geltenden Rechts stehe hier im Vordergrund.

Für Burkhard Müller und seine Nachbarn aber bleibt die Entscheidung ein tiefer Einschnitt. Ihr Zuhause ist bald nicht mehr, was es für sie immer war: ein Ort der Sicherheit. Ein Ort, an dem man bleiben darf.

  • Burkhard Müller ist bereits intensiv auf der Suche nach einem neuen Zuhause – und schaut dafür in einem 100-Kilometer-Radius. Wer ihm weiterhelfen kann, kann sich bei ihm per E-Mail melden unter: burkhardmueller2000@yahoo.de.
Burkhard Müller muss per Nutzungsuntersagung nach 22 Jahren aus seinem Zuhause ausziehen | Foto: pm
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Redakteur:

Pauline Meyer aus Neu Wulmstorf

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