Landkreis weist Landschaftsschutzgebiete neu aus
Wald und Wiesen besser schützen

Neben Wald prägen auch landwirtschaftliche Flächen das LSG 
„Rosengarten – Kiekeberg – Stuvenwald“ | Foto: Landkreis Harburg
  • Neben Wald prägen auch landwirtschaftliche Flächen das LSG
    „Rosengarten – Kiekeberg – Stuvenwald“
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(as). Der Landkreis Harburg bereitet derzeit die Neuausweisung der beiden bestehenden Landschaftsschutzgebiete (LSG) „Rosengarten – Kiekeberg – Stuvenwald“ und „Tötenser Sunder“ vor.
Bei den Landschaftsschutzgebieten "Rosengarten - Kiekeberg - Stuvenwald" und "Tötenser Sunder" handelt es sich vor allem um große Waldgebiete. Insbesondere das LSG „Rosengarten – Kiekeberg – Stuvenwald“ ist daneben auch von landwirtschaftlichen Nutzflächen der bäuerlichen Kulturlandschaft geprägt. Von besonderer Bedeutung ist das für die Landschaft typische Relief. Es reicht von markanten Höhenrücken und tief eingeschnittenen Trockentälern bis zu flachwelligem Gelände.
Kern der Neuausweisung ist es, diese über 50 Jahre alten Gebiete dauerhaft zu erhalten und so auch für künftige Generationen zu sichern, die Schutzgebietsverordnungen und ihre Regelungsinhalte werden an geltendes Recht angepasst. Zudem werden die bisherigen Schutzgebietsgrenzen auf einen aktuellen Stand gebracht. Dazu sollen vor allem Flächen an den Ortsrändern aus dem Schutzgebiet entlassen werden. Weiterhin wurden begründete Entwicklungsmaßnahmen der Gemeinden berücksichtigt.
Die Verordnungsentwürfe, Begründungen und Karten liegen von Montag, 20. Mai, bis einschließlich Freitag, 19. Juli, öffentlich aus und können eingesehen werden. In dem öffentlichen Auslegungsverfahren hat jeder die Möglichkeit, bis zum 19. Juli zu den Verordnungsentwürfen Anregungen und Bedenken beim Landkreis Harburg sowie bei den Gemeinden Rosengarten, Seevetal und Neu Wulmstorf, der Samtgemeinde Hollenstedt und der Stadt Buchholz vorzubringen, per E-Mail an landschaftsschutzgebiete@lkharburg.de.
• Die Unterlagen für das LSG „Rosengarten – Kiekeberg – Stuvenwald“ liegen bei den Gemeinden Rosengarten, Seevetal und Neu Wulmstorf, bei der Samtgemeinde Hollenstedt, der Stadt Buchholz und dem Landkreis Harburg aus.
• Für das LSG „Tötenser Sunder“ sind die Entwürfe bei den Gemeinden Rosengarten und Seevetal sowie dem Landkreis Harburg einzusehen.
Zusätzlich sind die Unterlagen unter www.landkreis-harburg.de/lsgrosengarten und www.landkreis-harburg.de/lsgtoesu abrufbar.

Redakteur:

Anke Settekorn aus Jesteburg

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