„Fahren ohne Plan“
Wie E-Scooter zum Verkehrsrisiko werden können
- Für E-Scooter sollen bald dieselben Regelungen, wie für Fahrräder gelten
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Sie sind praktisch, schnell verfügbar und inzwischen fester Bestandteil des Stadtbildes: E-Scooter. Vor allem bei jungen Menschen erfreuen sich die elektrischen Tretroller großer Beliebtheit. Doch mit dem Boom kommen auch die Probleme. Immer häufiger sind auf den Straßen Fahrerinnen und Fahrer unterwegs, die sich offenbar nicht an die Regeln halten – oder sie gar nicht kennen. Besonders besorgniserregend: Viele nutzen die Roller auf Gehwegen und in Fußgängerzonen – dort, wo es ausdrücklich verboten ist. Häufig werden auch Kinder angetroffen, die das Mindestalter von 14 Jahren noch gar nicht erreicht haben.
Seit der Zulassung von E-Scootern im Jahr 2019 haben sich die kleinen Flitzer als alternatives Verkehrsmittel etabliert. Sie sollen Städte entlasten, den Individualverkehr umweltfreundlicher machen und eine Lücke im öffentlichen Nahverkehr schließen. Doch was als moderne Mobilitätslösung gedacht war, sorgt inzwischen häufig für Diskussionen – nicht nur wegen falsch abgestellter Roller, sondern auch wegen gefährlicher Fahrweisen.
Polizeioberkommissar Dirk Poppinga, Verkehrssicherheitsberater der Polizeiinspektion Harburg, weiß: „Verkehrsverstöße mit E-Scootern sind längst keine Ausnahme mehr. Nebeneinanderfahren auf engen Wegen, riskante Überholmanöver, Alkohol am Lenker – all das gehört mittlerweile zum Alltag in unserem Landkreis.“
Kleine Räder, großes Risiko
Die Zahl der Unfälle mit E-Scootern im Landkreis ist zwar – gemessen an der Gesamtzahl der Unfälle – mit 44 im Jahr 2024 noch relativ gering. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Zahl jedoch mehr als verdoppelt. Eine deutliche Tendenz ist also zu erkennen. Bei 25 dieser Unfälle waren die Fahrerinnen und Fahrer der E-Scooter selbst die Verursacher. 17 von ihnen wurden leicht verletzt.
Gerade durch die kleinen Räder und die häufig fehlende Federung besteht schon beim Überfahren kleiner Unebenheiten oder von Kopfsteinpflaster eine erhöhte Unfallgefahr.
Damit E-Scooter sicher und regelkonform genutzt werden können, gelten in Deutschland klare Vorschriften. Hier die wichtigsten im Überblick:
Mindestalter: 14 Jahre
E-Scooter dürfen erst ab 14 Jahren genutzt werden. Ein Führerschein ist nicht notwendig, aber wer jünger ist, darf nicht fahren – auch nicht „nur kurz“.
Nur mit Versicherung
Jeder E-Scooter muss haftpflichtversichert sein und ein entsprechendes Versicherungskennzeichen (kleiner Aufkleber) gut sichtbar tragen. Die Farbe des Kennzeichens wechselt jährlich zum 1. März. Wer ohne Versicherung fährt, macht sich strafbar.
Nur eine Person pro Roller
Das Mitnehmen einer zweiten Person – egal ob Kind oder Freund – ist verboten. Die Roller sind für eine Person konzipiert.
Kein Fahren auf Gehwegen
E-Scooter gehören auf den Radweg. Gibt es keinen, muss auf der Straße am rechten Fahrbahnrand gefahren werden. Gehwege, Fußgängerzonen oder Parks sind tabu, es sei denn, eine spezielle Freigabe für „Elektrokleinstfahrzeuge“ ist ausgeschildert.
Alkoholverbot wie beim Auto
Die Promillegrenzen gelten wie für Autofahrer: 0,5 Promille (Ordnungswidrigkeit), ab 1,1 Promille ist es eine Straftat. Für Fahranfänger in der Probezeit sowie unter 21 Jahren gilt: 0,0 Promille.
Handyverbot
Auch auf dem E-Scooter gilt: Hände an den Lenker! Wer während der Fahrt aufs Handy schaut oder telefoniert, riskiert ein Bußgeld und Punkte in Flensburg.
Vorgeschriebene Ausstattung
Nur E-Scooter mit Betriebserlaubnis dürfen im Straßenverkehr fahren. Sie müssen zwei Bremsen, Licht vorne und hinten sowie eine Klingel haben. Das Licht muss während der Fahrt eingeschaltet sein – auch tagsüber.
Was Eltern wissen sollten
Viele Jugendliche empfinden E-Scooter als spaßiges Fortbewegungsmittel – oft mit dem Charakter eines Spielzeugs. Doch Eltern sollten sich bewusst sein: Wer seinem Kind ein solches Kraftfahrzeug erlaubt, das nicht versichert ist oder unterhalb des Mindestalters gefahren wird, handelt fahrlässig und riskiert im schlimmsten Fall rechtliche Konsequenzen.
Die zunehmende Zahl an Verstößen und Unfällen zeigt: Es besteht dringender Handlungsbedarf. Dazu Poppinga: „Wir, die Polizei, aber auch Städte, Gemeinden und Schulen sind gefragt, durch Aufklärung, klare Beschilderungen und Kontrollen für mehr Regelbewusstsein zu sorgen. Eine E-Scooter-Fahrt sollte kein Spiel sein, sondern eine bewusste Teilnahme am Straßenverkehr – mit allen Pflichten und der nötigen Rücksicht.“
E-Scooter sind eine sinnvolle Ergänzung zum Verkehrsangebot, wenn sie richtig genutzt werden. Doch sie dürfen kein rechtsfreier Raum sein. Wer sich auf einen E-Scooter stellt, trägt Verantwortung – für sich und andere. Gerade junge Menschen sollten frühzeitig über die Regeln und Risiken aufgeklärt werden. Denn Verkehrssicherheit geht uns alle an.
Für Rückfragen zum Thema ist Dirk Poppinga unter der Telefonnummer 04181-285-109 erreichbar.
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Redakteur:Sven Rathert aus Seevetal |
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