Pandemie
Der Herbst bringt keine schärferen Corona-Regeln in Niedersachsen
Das Land Niedersachsen wird zum 1. Oktober die Corona-Schutzmaßnahmen nicht verschärfen. Sogar eine minimale Lockerung der Maskenpflicht tritt in Kraft: Fahrgäste in Bussen und Bahnen des Öffentlichen Personennahverkehrs dürfen dann auch medizinische Masken tragen. Bislang ist der Zutritt nur mit FFP2-Maske erlaubt.
Niedersachsens Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD) hat in dieser Woche die neue Corona-Verordnung des Landes vorgestellt. Eine Maskenpflicht in Arztpraxen, Kliniken, Bussen und Bahnen gilt auch nach dem 1. Oktober. Zusätzliche Beschränkungen sind mit Hinweis auf die weiterhin geringe Belegung der Krankenhäuser mit COVID-19-Patienten nicht vorgesehen. Die Verordnung sieht auch Szenarien vor, die verschärfte Schutzregeln auslösen.
Für den Fall, dass sich die Belastung in den Krankenhäusern in den kommenden Monaten deutlich verschärft, sieht das Land zwei Stufen mit jeweils zusätzlichen Schutzmaßnahmen vor.
Stufe eins: Wieder Maskenpflicht und Corona-Tests in Restaurants und Veranstaltungshäusern
Stufe eins soll in Kraft treten, wenn die Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz bei 15 liegt und die Intensivbettenauslastung durch Covid-19-Patienten zehn Prozent erreicht hat. Liegen diese Bedingungen vor, tritt eine Maskenpflicht für Gastronomie und Veranstaltungen in Kraft und tagesaktuelle Corona-Tests würden unabhängig vom Impfstatus verlangt werden.
Stufe zwei erfordert die Feststellung einer konkreten Gefahr durch das niedersächsische Parlament. Das ist der Fall, wenn die Hospitalisierung einen Wert von mehr als 20 und die Intensivbettenbelegung einen Wert von mehr als 15 Prozent erreichen.
"Aus unserer heutigen Sicht ist das ein sehr unwahrscheinliches Szenario", sagte Niedersachsens Gesundheitsministerin Daniela Behrens. Die Grenzwerte für Stufe zwei liegen laut Niedersächsischer Staatskanzlei höher, als sie bisher im Pandemie-Verlauf in Niedersachsen erreicht wurden.
Sollten die Grenzwerte doch erreicht werden, würde das Tragen von FFP2-Masken in Innenräumen wieder Pflicht. Zudem müssten Schülerinnen und Schüler ab der fünften Klasse dann im Unterricht Maske tragen und sich zweimal in der Woche einem Corona-Test unterziehen. In Gastronomiebetrieben und öffentlich zugänglichen Räumen würden zudem Hygienekonzepte und Abstandsregeln wiederkehren.
Die Quarantänepflicht bleibt bestehen. Gesundheitsministerin Behrens erwartet, dass sehr wahrscheinlich in den kommenden Wochen und Monaten viele Menschen in Niedersachsen an COVID-19 erkranken und vorübergehend bei der Arbeit fehlen werden. Die Ministerin rät Unternehmen und Behörden, sich mit Vertretungsregeln und möglichst großzügigen Homeoffice-Regelungen darauf einzustellen.
Niedersachsens Gesundheitsministerin erinnert an die Selbstverantwortung: "Die FFP2- Maske ist ein sehr gutes Mittel, um sich vor einer Infektion zu schützen.“ Jeder und jede dürfe sie tragen, auch wenn keine Pflicht dazu besteht.
Das Land Niedersachsen weist laut der Staatskanzlei überdurchschnittliche Impfquoten auf: Grundimmunisiert (zwei Impfungen) sind 77,8 Prozent der Bevölkerung, die erste Auffrischungsimpfung haben 66,8 Prozent erhalten und 12,3 Prozent sind bereits ein viertes Mal geimpft.
Redakteur:Thomas Sulzyc aus Seevetal | |
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