Gemeinde Seevetal
Gestaltungssatzung: Langfristiger Schutz der Ortsbilder
- Stiftskirche Ramelsloh
- Foto: Flusslandschaft Elbe GmbH / Markus Tiemann
- hochgeladen von Sven Rathert
Die charakteristische Schönheit der Seevetaler Ortsteile Holtorfsloh, Ohlendorf und Ramelsloh soll langfristig gesichert werden – mit Hilfe einer Gestaltungssatzung. So werden die Ortsbilder geschützt, während gleichzeitig neue Bauten ermöglicht werden. Damit sich neue Gebäude zukünftig harmonisch in die bestehende Bebauung einfügen, ist zunächst eine fotografische Bestandsaufnahme erforderlich, die ab Februar durchgeführt wird.
Fotografische Bestandsaufnahme als Grundlage
Die Aufstellung einer solchen Gestaltungssatzung wurde im vergangenen Jahr im Verwaltungsausschuss beschlossen. In einem ersten Schritt werden die Planungsbüros c/o Zukunft und MOR Architektur & Stadtplanung eine umfassende fotografische Dokumentation der Ortskerne erstellen. Diese Aufnahmen dienen als Grundlage für die Entwicklung der Gestaltungssatzung und veranschaulichen die prägenden Merkmale der Gebäude und Straßenräume.
Was bedeutet eine Gestaltungssatzung konkret?
Sie legt fest, wie neue Gebäude und Baumaßnahmen gestaltet werden müssen, um das Ortsbild zu erhalten. Dabei können unter anderem Aspekte wie Dachform, Fassadengestaltung und die Auswahl von Baumaterialien berücksichtigt werden. Welche konkreten Regelungen für Ramelsloh, Ohlendorf und Holtorfsloh getroffen werden, wird im weiteren Verfahren abgestimmt.
Die Erstellung einer Gestaltungssatzung folgt einem transparenten Prozess und entspricht dem gleichen Ablauf wie bei der Aufstellung eines Bebauungsplans. Nach der Bestandsaufnahme wird eine frühzeitige Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger erfolgen. Die Gemeinde wird rechtzeitig darüber informieren, wann die Beteiligung beginnt, damit Interessierte ihre Anregungen und Ideen einbringen können.
Weitere Informationen sind auf der Homepage der Gemeinde abrufbar.
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Redakteur:Sven Rathert aus Seevetal |
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