Überraschendes Urteil
Keine Tötung auf Verlangen

Der Angeklagte wurde in Handschellen in den Gerichtssaal zu seinem Verteidiger Torsten Seyfarth (re.) geführt | Foto: jab
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jab. Stade. Das kam für die Prozessbeobachter überraschend: Christian M. (54) aus Großenwörden wurde zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe wegen Mordes aus Heimtücke verurteilt. Und das obwohl die Verteidigung und die Staatsanwaltschaft auf Tötung auf Verlangen plädiert hatten. Mit ihrem Urteil übertraf die 13. Große Strafkammer deutlich das geforderte Strafmaß. M. hatte seine Frau im Januar 2019 getötet und anschließend im Gewächshaus vergraben.

In Handschellen wurde der Angeklagte in den Gerichtssaal geführt, wo er regungslos sein Urteil entgegennahm. Während der Urteilsverkündung schilderte Richter Marc-Sebastian Hase noch einmal den Tathergang. Christian M. hatte im Januar 2019 seine Frau mit einem Strick erdrosselt und anschließend mit Folie und einer Plastiktüte erstickt. Woran die Frau letztendlich gestorben ist, konnte auch durch die Obduktion nicht geklärt werden. Danach transportiere er die Leiche durch das Badezimmerfenster nach draußen. Dort brachte M. sie mit der Schubkarre zum Gewächshaus, wo er sie später mit einem Teddy im Arm, einer Decke und 21 Rosen - für jedes Jahr ihrer Ehe eine - unter einem Unkrautvlies und Erde begrub. Angeblich plante er einen Selbstmord. Die beiden Hunde erhängte er, sich selbst konnte er aber nicht dazu überwinden, sich etwas anzutun. Erst Monate später im Juli ging er selbst zur Polizei und gestand die Tat.

Aufgrund seiner Schilderungen plädierten sein Verteidiger Torsten Seyfarth sowie die Staatsanwaltschaft am Ende des Prozesses auf Tötung auf Verlangen, die mit einer Höchststrafe von bis zu sechs Jahren bestraft werden kann. Die Schilderungen des Angeklagten überzeugten die Strafkammer allerdings nicht. Zum Motiv machte M. bei der Vernehmung zunächst keine Angaben, wollte aber gegebenenfalls später etwas dazu sagen. Als er auf die unheilbare chronische Erkrankung Polyarthrose, unter der seine Frau litt, von den Beamten angesprochen wurde, behauptete er, dass die Erkrankung nicht der Grund für die Tat gewesen sei. In einem Brief, den M. seiner Nachbarin an die Tür pinnte, bat er sie darum, sich um die fünf Pferde zu kümmern. Außerdem schrieb er, dass der Grund für die Tötung nur die Eheleute etwas anginge. Erst später behauptete M., dass seine Frau keinen Lebensmut mehr gehabt und sich wegen ihrer Krankheit und der damit verbundenen Schmerzen gewünscht hätte, dass er sie tötet.

Dagegen sprach nach Ansicht des Gerichts, dass die Frau zweimal die Woche selbst mit dem Auto zu ihrer Reittherapie fuhr. Auch sei für das Frühjahr und den Sommer geplant gewesen, die Therapie auf ihren eigenen Pferden zu absolvieren. Durch die Therapie habe sie zudem an Lebensmut gewonnen und sei stets fröhlich zu den Terminen gekommen, so die Aussage der Therapeutin. Das Opfer nahm außerdem regelmäßig Arzt- und Vorsorgetermine wahr. Das Ehepaar hatte zudem noch im Dezember vor der Tat einen Weihnachtsmarkt in Lübeck besucht. Das deute alles nicht auf verlorenen Lebensmut hin, so Hase. Die Frau war handlungsfähig und hätte eigenständig aus dem Leben scheiden können.

Auch seien die Schilderungen des Angeklagten sehr blass und nicht "erlebnisbasiert", so der Richter in seiner Urteilsbegründung. Zu Details wie Gefühlen und Erinnerungen machte M. keine Angaben. Für die Strafkammer sei es unverständlich, dass beispielsweise wichtige Zukunftsfragen, z.B. ob er allein in dem Haus weiter leben und die Tiere versorgen kann, nicht im Vorweg geklärt wurden. Auch gab es keine Absicherung für den Mann, wie ein schriftliches Einverständnis der Tötung oder zumindest Ähnliches.

Der Umgang des Angeklagten mit seiner toten Frau sei wenig liebevoll gewesen. Statt sie beispielsweise auf Händen zum Gewächshaus zu tragen, hob er sie durch Fenster, ließ sie auf der anderen Seite herunterfallen und schob sie in einer Schubkarre. Der Teddy und die Rosen könnten zu einem späteren Zeitpunkt dem Opfer gelegt worden sein, so Hase.

Der Angeklagte verstrickte sich zudem in Widersprüche bei den Angaben zum Motiv und zu den Tagen vor der Tat. Hier soll beispielsweise die Frau bereits vor der eigentlichen Zusage zur Tötung durch ihren Mann an Silvester Fragen zum "Wann" und "Wie" gestellt haben. Danach aber nicht mehr.

Letztendlich kam für die Kammer das Urteil für Tötung auf Verlangen nicht mehr in Betracht, obwohl sogar die Staatsanwaltschaft während der Verhandlung von ihrer Anklage wegen Mordes abrückte. "Das ist Mord. Und für Mord gibt es eine lebenslange Freiheitsstrafe", schloss Richter Hase die Urteilsbegründung ab.

Ob die Verteidigung in Revision gehen werde, konnte Seyfarth auf WOCHENBLATT-Nachfrage noch nicht sagen. Das müsse er zunächst noch mit seinem Mandanten besprechen, so der Anwalt.

Redakteur:

Jaana Bollmann aus Stade

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