Maskenmann: BGH hebt Sicherungsverwahrung auf

Der Maskenmann vor Gericht
  • Der Maskenmann vor Gericht
  • hochgeladen von Tom Kreib
Service
Foto: Helena GARCIA@AdobeStock.com

JOBS und KARRIERE

Seid ihr Schülerinnen oder Schüler und steckt noch mitten in der Phase der beruflichen Orientierung? Oder seid ihr bereits mittendrin in eurer Ausbildung? Egal, in welcher Phase ihr euch befindet, eines ist sicher: In Deutschland gibt es über 300 anerkannte Ausbildungsberufe, die nur darauf warten, von euch entdeckt zu werden! Egal, welchen Schulabschluss ihr habt, es gibt garantiert einen passenden Beruf für euch. Eine Ausbildung bietet nicht nur die Möglichkeit, frühzeitig Geld zu verdienen,...

tk. Stade. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die Sicherungsverwahrung von Martin Ney (42) aufgehoben. Der als Maskenmann bekannt gewordene dreifache Kindermörder und Sexualstraftäter war vom Landgericht Stade zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Außerdem stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest und verhängte im Anschluss an die Haft die Sicherungsverwahrung. Damit wäre Ney mutmaßlich nie mehr auf freien Fuß gekommen.
Der BGH verneinte jetzt die Notwendigkeit der Sicherungsverwahrung. Grund: Wenn der Maskenmann nach Verbüßung der Haft, es ist von mindestens 20 Jahren auszugehen, noch gefährlich für die Allgemeinheit sein sollte, wird er nicht auf freien Fuß gesetzt. Die Pressestelle des BGH sagt dazu: "Die Anordnung der Sicherungsverwahrung ist kein zusätzlicher Gewinn für die Sicherheitsbelange der Allgemeinheit."
Wenn Ney nach 20 oder mehr Jahren beantragt, die Freiheitsstrafe zur Bewährung auszusetzen, wird darüber eine Strafvollstreckungskammer entscheiden. Um die Gefährlichkeit des Maskenmannes einschätzen zu können, wird sie dabei - wie beim Prozess in Stade auch - Ney gutachterlich untersuchen lassen. Kommt der Gutachter zu dem Schluss, dass der Maskenmann noch gefährlich ist, werden sich die Gefängnistore für ihn auch nach 20 oder 25 Jahren nicht öffnen.
Im Verfahren vor dem Landgericht Stade hatte ein Psychiater Martin Ney anhaltende Gefährlichkeit attestiert.
Das Stader Urteil - lebenslange Haft und besondere Schwere der Schuld - wurde vom BGH bestätigt. "Möglicherweise", so die Pressestelle des BGH, "muss er bis an sein Lebensende in Strafhaft bleiben."

Redakteur:

Tom Kreib aus Buxtehude

Webseite von Tom Kreib
Tom Kreib auf Facebook
Tom Kreib auf Instagram
Tom Kreib auf YouTube
following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

2 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

Service

Wichtige WOCHENBLATT-Mail-Adressen

Hier finden Sie die wichtigen Email-Adressen und Web-Adressen unseres Verlages. Wichtig: Wenn Sie an die Redaktion schreiben oder Hinweise zur Zustellung haben, benötigen wir unbedingt Ihre Adresse / Anschrift! Bei Hinweisen oder Beschwerden zur Zustellung unserer Ausgaben klicken Sie bitte https://services.kreiszeitung-wochenblatt.de/zustellung.htmlFür Hinweise oder Leserbriefe an unsere Redaktion finden Sie den direkten Zugang unter...

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.