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Millionenschaden im Buchholzer Freibad

Berufungsverhandlung: Karsten Funk muss nur noch 1.400 statt 9.000 Euro Strafe zahlen
Mildes Urteil für Ballon-Betrüger

Karsten Funk (li.), hier mit seinem Anwalt Dr. Kai Fischer, wartet darauf, dass ihm die Handschellen abgenommen werden | Foto: lt
  • Karsten Funk (li.), hier mit seinem Anwalt Dr. Kai Fischer, wartet darauf, dass ihm die Handschellen abgenommen werden
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lt. Stade. Die Hoffnung des Ballon-Betrügers Karsten Funk aus Handeloh-Wörme (Landkreis Harburg) auf ein milderes Urteil hat sich erfüllt. Vor dem Landgericht Stade wurde er jetzt in zweiter Instanz aufgrund von Steuerhinterziehung in 17 Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe von 1.400 Euro verurteilt. Das Urteil, das mit der Forderung der Staatsanwaltschaft übereinstimmt, fiel damit deutlich glimpflicher aus als das Urteil aus erster Instanz, gegen das Funk in Berufung gegangen war. Wie berichtet, hatte das Amtsgericht Tostedt Funk im Oktober 2018 zu einer Geldstrafe in Höhe von 9.000 Euro verurteilt.
Das Landgericht hatte die hinterzogenen Steuerbeträge auf rund 70.000 Euro beziffert. Die mutmaßlichen Scheinrechnungen, die Funk erstellt haben soll, ohne dass dafür konkrete Leistungen erbracht wurden, sind dabei ausgeklammert worden. Funk hatte sich vehement gegen die Vorwürfe gewehrt und laut Oberstaatsanwalt Dr. Burkhard Vonnahme spreche vieles dafür, dass er Recht habe. Es hätte lange gedauert, alle Fälle zu prüfen, und die Wahrscheinlichkeit wäre hoch gewesen, dass man Funk nichts hätte beweisen können, so Vonnahme.
Karsten Funk, der erneut hauptsächlich andere (Steuerberater, Finanzbeamte, Buchhalter, Medien) für seine Situation verantwortlich machte, hatte Pluspunkte bei der Richterin sammeln können, weil er er sich am letzten Prozesstag im Rahmen einer Verständigung einsichtig zeigte. Der Ballon-Betrüger gab zu, dass ihm "die Sache über den Kopf gewachsen" sei. Er habe zu viele Baustellen gehabt und seine steuerlichen Verpflichtungen hintenangestellt.
Funk, der wieder mit Strohhut vor Gericht erschien und in Handschellen in den Saal geführt wurde, betonte gleichwohl, dass es ihm nicht um persönliche Vorteile gegangen sei, keine Gelder verschoben worden seien und er mit der Gründung immer neuer Firmen keine Steuersparmodelle schaffen wollte.
"Ich habe es immer nur gut gemeint und wollte meine Lizenz zum Ballonfahren behalten", so Funk, der bereits seit rund einem halben Jahr im Gefängnis sitzt, weil er sich nicht an seine Bewährungsauflagen gehalten und weiter Ballonfahrten angeboten hatte. Wie berichtet, war es Funk laut Urteil des Amtsgerichts Tostedt drei Jahre lang untersagt, sich im Luftfahrtgewerbe zu betätigen. Grund: Mit seinen Ballon-Betrügereien hat er mutmaßlich einen Millionenbetrag ergaunert, indem er Tausende Tickets für Heißluftballonfahrten verkaufte, obwohl er gar nicht in der Lage dazu war, so viele Fahrten überhaupt auszuführen.
"Ich nehme Ihnen ab, dass Sie leidenschaftlicher Ballonfahrer sind, das heiligt aber nicht jedes Mittel", so die Richterin. Sie hielt Funk in ihrer Urteilsbegründung aber zugute, dass er versucht habe, wieder Ordnung in seine Unterlagen zu bringen, sich einsichtig zeigte, nicht vorbestraft ist und zudem offenbar "haftempfindlich" sei.
Auf Letzteres hatte Funks Anwalt, Dr. Kai Fischer, ausdrücklich hingewiesen und seinen Mandanten zudem als "Ehrenmann" bezeichnet.
Der Ballon-Betrüger wird seine 20 Monate im Gefängnis auf jeden Fall absitzen müssen. Er arbeitet dort in einer Metallwerkstatt und verdient elf Euro am Tag. Und es ist gut möglich, dass Karsten Funk noch einmal hinter Gitter muss.
Wie berichtet, wird dem Ballon-Betrüger ein besonders schwerer Fall von Bankrott vorgeworfen. Ihm drohen dafür bis zu zehn Jahre Haft. Funk soll versucht haben, erhebliche Vermögenswerte vor dem Insolvenzverwalter zu verstecken. Außerdem sind noch diverse aktuelle Betrugsverfahren anhängig, bei denen es erneut um Buchung und Bezahlung von Fahrten mit dem Heißluftballon geht, ohne dass es jemals dazu gekommen ist.

Redakteur:

Lena Stehr

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