"Revision gehört zum Arbeitsplan"

Angeklagter Jens L. (Mi.) mit seinen Anwälten Frank Jansen (li.) und Artak Gaspar
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Die vorerst letzten Prozesstage gegen Zocker-Banker Jens L. / Unfähigkeitsantrag abgeschmettert

tp. Stade. Seine Anwälte tun ihr Möglichstes, um den spielsüchtigen Ex-Banker Jens L. (40) aus Stade, der, wie berichtet, 8,4 Millionen Euro Kundengelder der Deutschen Bank in Buxtehude im Kasino verzockte, vor der drohenden mehrjährigen Knast-Strafe zu bewahren. Am jüngsten Prozesstag am Stader Landgericht stellten sie einen Unfähigkeitsantrag gegen den Gerichtsgutachter. Er wurde abgeschmettert.

Trotz der Niederlage vertreten die Verteidiger Frank Jansen und Artak Gaspar weiterhin die Auffassung, dass der vom Gericht bestellte Sucht-Experte, Psychiater Dr. Harald Schmidt, nicht die fachliche Kompetenz besitzt, Jens L.s Spielsucht korrekt einzuordnen. Sie werfen Dr. Schmidt Mangel an praktischer Erfahrung als Spielsucht-Gutachter, überholte Untersuchungsmethoden, Nicht-Beachtung des zunehmenden Werteverfalls ihres Mandanten während seiner Suchtkarriere, Ablehnung der Persönlichkeitsveränderung und unvollständige Akteneinsicht vor.

Mit der medizinisch Einschätzung von Jens L.s Verfassung während des Tatzeitraumes steht und fällt das Urteil. Dr. Schmidt hält Jens L. trotz Spielsucht für straffähig. Seiner Ansicht nach kann sich der Angeklagte nicht auf eine verminderte oder aufgehobene Steuerungsfähigkeit während der Taten berufen, da er laut Zeugen hinsichtlich seiner Leistungsfähigkeit kaum Auffälligkeiten gezeigt habe.

Die Verteidiger schicken einen eigenen Experten, den renommierten Forensiker Dr. Rainer Hoffmann aus Fulda, ins Rennen. Als sachkundiger Zeuge präsentiert er am Mittwoch, 15. Oktober, um 12 Uhr vor Gericht sein Gutachten. In der Expertise gibt Hoffmann den angeblich krankmachenden Arbeitsbedingungen bei der Deutschen Bank ein stärkeres Gewicht. Anders als Dr. Schmidt, der sich laut Artak Gaspar eher "auf stoffgebundene Süchte" verstehe, gelte Hoffmann als erfahrener Spielsucht-Experte, der sich gut mit extremen Glücksspielern ("High Rollern") auskenne.

Nach zwei weiteren Verhandlungstagen, in denen Staatsanwaltschaft und Verteidiger ihre Plädoyers halten, soll am Montag, 10. November, das Urteil fallen: Aller Voraussicht nach ist der seit mehr als einem Jahr dauernde Prozess dann nicht am Ende.

Die Anwälte planen, Revision, einzulegen, was von Anfang an zum Arbeitsprogramm gehörte. "Wir sind von Jens L.s Unschuld überzeugt und sammeln schon fleißig Revisionsgründe", so Gaspar und Jansen. Die Kritikpunkte am Gerichtsgutachter sollen in zweiter Instanz erneut vorgebracht werden. Zudem bemängeln Gaspar und Jansen, dass der Rechtsanwalt der Deutschen Bank in dem Verfahren gleichzeitig als Zeugen-Beistand auftritt, Akteneinsicht hatte und daher "nicht unbeleckt" sei.

*Name v. d. Red. gekürzt

Redakteur:

Thorsten Penz aus Stade

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