"Muckis" dank Anabolika
Stader vor Gericht: Dopen für den Türsteher-Job
jd. Stade. Die Sportwelt wird immer wieder von Doping-Affären erschüttert. Mit dem 2015 eingeführten Anti-Doping-Gesetz geht Deutschland gegen die Einnahme von illegalen leistungsfördernden Substanzen durch Sportler vor. Das Gesetz greift aber nicht nur im Wettkampfsport: Auch wer für private Zwecke Anabolika und Co. einnimmt, muss mit einer Strafe rechnen. Das weiß jetzt auch ein Stader, der sich regelmäßig Testosteron gespritzt hat. Er musste sich vor dem Amtsgericht Stade verantworten, weil bei ihm zu Hause fünf Ampullen des Steroids gefunden wurden.
"Sie wissen schon, dass dieses Mittel nicht gerade gesund ist?" - Die Frage der Staatsanwältin beantwortete der Angeklagte mit einem Nicken. Doch was solle er machen, so der 49-Jährige. Er führt berufliche Gründe an: Der Stader arbeitet in Vollzeit als Elektriker, verdient sich nebenberuflich etwas als Security-Mitarbeiter hinzu, u.a. als Personenschützer und Türsteher in Clubs und Diskotheken. Um im Nebenjob weiter seinen Mann stehen zu können, habe er sich die leistungssteigernden Substanzen besorgt. "In meinem Alter läuft die Uhr rückwärts. Ich wollte mich pushen, um mithalten zu können." Was allein mit dem Stemmen von Hanteln nicht mehr hinzubekommen war, sollte das Testosteron richten, damit die dicken "Muckis" in den Oberarmen erhalten bleiben.
"Ich nehme das Zeug seit drei Monaten nicht mehr", beteuerte der Angeklagte nun gegenüber der Richterin. Die wollte von ihm wissen, welche Arten von Kampfsport er betreibe. "Eigentlich alles, was es in diesem Bereich gibt, hauptsächlich aber Kick- und Thaiboxen", erwiderte der Stader, der dabei betonte: "Ich bestreite keine Wettkämpfe." Doch das Gesetz greift eben nicht nur bei Doping-Sündern, die bei Sportveranstaltungen positiv getestet werden. Auch der private Besitz von verbotenen Präparaten ist strafbar.
Dabei kommt es auf die Menge an: Eine Hausdurchsuchung beim Angeklagten förderte fünf Fläschchen à 10 Milliliter des Präparates Testo E 300 zutage. Das entspricht mehr als 10.000 Milligramm Testosteron. Damit ist die Grenze dessen, bei der man straffrei bleibt, um mehr als das 15-Fache überschritten. "Bei einer geringen Menge hätten wir uns hier nicht vor Gericht getroffen", machte die Staatsanwältin dem Angeklagten klar. Der gab an, dass es sich um einen Vorrat für drei bis vier Monate gehandelt habe.
Da der Stader nicht vorbestraft ist, wird das Verfahren gegen eine Zahlung von 1.200 Euro vorläufig eingestellt. Den Betrag kann er in sechs Monatsraten abstottern. Ist am Ende alles bezahlt, gilt die Sache als erledigt. Die Testosteron-Fläschchen im Wert von rund 300 Euro wurden eingezogen. Die Summe dürfte für den Angeklagten zu verschmerzen sein. Was aus seiner Sicht wohl viel ärgerlicher ist: Das Sondereinsatzkommando hatte die Haustür des Angeklagten bei ihrem "Besuch" zerlegt. Schadenssumme: rund 8.000 Euro. Den Betrag hat er bereits bei der Polizei geltend gemacht. Sollte er auf diesem Schaden sitzen bleiben, wäre er damit zusätzlich bestraft.
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