Oberverwaltungsgericht Lüneburg setzt Corona-Beschränkungen zur Prostitution außer Kraft
Aber nur mit Maske: Käuflicher Sex ist in Niedersachsen wieder erlaubt
(jd). Prostituierte dürfen wieder ihrem Gewerbe nachgehen: Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg hat heute die Regelungen der niedersächsischen Corona-Verordnung zur Prostitution außer Vollzug gesetzt. Das Gericht entschied, dass auch für Bordelle und die Straßenprostitution die Regelungen für körpernahe Dienstleistungen anzuwenden seien, wie sie etwa auch für Kosmetikstudios und Frisöre gelten.
Die bisher angeordnete Schließung der Prostitutionsstätten sei nicht verhältnismäßig, so das Gericht. Damit werde das Grundrecht der Betroffenen auf Berufsfreiheit eingeschränkt.
Die Landesregierung in Hannover ließ verlautbaren, dass sie die Entscheidung des OVG zur Kenntnis nehmen werde. Regierungssprecher Oliver Grimm verweist darauf, dass die Auflagen des Paragraphen 8 der aktuellen Corona-Verordnung ausdrücklich auch für Dienstleistende im Prostitutions-Gewerbe gelten. Dazu zähle insbesondere die Pflicht zur Dokumentation der persönlichen Daten der Kunden (Adresse usw.) sowie die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.
Die Corona-Verordnung des Landes werde nach "gewissenhafter Auswertung der Entscheidung des OVG zeitnah entsprechend angepasst", heißt es seitens der niedersächsischen Landesregierung.
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